Kann ich den Rollator, den ich von der Krankenkasse geliehen bekam, wieder zurückgeben, wenn ich demnächst meinen eigenen habe oder wird das Sanitätshaus....?


12.03.2023, 09:10

Den anderen Rollator kaufe ich nämlich nicht bei denen, sondern beim anderen Sanitätshaus

5 Antworten

Behalt ihn doch einfach für drinnen.

Und bevor Du kaufst solltest Du prüfen, ob das neue Sanitätshaus Kassenpartner ist. Falls nicht musst Du selbst bezahlen. Wobei Dein Fall eigentlich nicht wirklich vorkommt.

Pensioner61  07.04.2023, 13:51
Wobei Dein Fall eigentlich nicht wirklich vorkommt.

Doch, der kommt öfters vor, denn die Rollator die von der Kasse bezahlt werden, sind meistens nicht die Besten.

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Deine Zuzahlung und das Geld der Kasse haben den Rollator doppelt bezahlt bereits. Zurückgeben sollst du den damit der nicht von anderen benutzt wird sondern die nochmal abgezockt werden.

Beim Rolli für Oma war die Zuzahlung höher als den auf dem freien Markt zu kaufen.

Und die Reparaturen macht dir jeder der mehr technischen Verstand hat als eine Bisamratte

Ein Sanitätshaus ist ein Gebäude. Ein Gebäude kann nicht beleidigt sein oder so reagieren. Das können wenn überhaupt die dortigen Mitarbeitenden.

Und selbst die wird es nicht interessieren. Es ist u.a. deren Job Hilfsmittel, die nicht mehr benötigt werden, zurückzunehmen. Wenn die sich jedes Mal was dabei denken würden, würden die nichts anderes mehr denken können.

Könnte ja auch sein, dass du aufgrund von Verschlimmerung/Verbesserung ein anderes Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl oder Gehstock) benötigst. Wissen die ja nicht, dass du in Zukunft deinen eigenen Rollator hast.

Frag doch bei deinem Arzt nach, oder von dort wo du ihn her hast ! Manches wollen die nicht mehr zurück, frag einfach nach. Die können sich den ja abholen wenn sie ihn wollen, und wenn nicht deren Pech. Aber die haben eh genug auf Lager von dem ganzen Kram.

Nein, denen ist das latte, wie Du durch die Gegend schiebst.