Mietspiegelabfrage: Baujahr des Hauses oder Zeitpunkt der Sanierung?
Hallo,
uns interessiert, inwieweit unsere Wohnungsmiete angemessen ist. Das Haus, in dem wir wohnen, ist sanierter Altbau. Gilt beim Abfragen des Mietspiegels das Baujahr des Hauses oder der Zeitpunkt der Sanierung?
3 Antworten
Baujahr und Austattung (Heizung, Bad etc.) sind entscheidend und die Lage natürlich
Baujahr ist erst mal Baujahr, Sanierungen werden im Mietspiegel eigens abgefragt.
Ist das Haus aber während der Sanierung komplett unbewohnt gewesen und dabei entkernt worden, dann könnte das Jahr der Fertigstellung der Sanierung gelten. Das ist aber eher die Ausnahme, weil ein Altbau im Kern nun mal Altbau bleibt, auch wenn da mal eine neue Leitung gelegt wird oder ein neuer Fussboden.
Wenn es eine Komplettsanierung war mit Wärmedämmung etc, dann natürlich das Datum derselben
Natürlich wird dadurch das Haus nicht als Neubau eingestuft, aber entscheidend ist der Zustand der Wohnung
Aber du hast doch geschrieben, dass das Datum der Komplettsanierung gilt (2008 wäre ja quasi Neubau)?
Wärmedämmung und Fenster alleine machen kein neues Baujahr, auch wenn das noch sowas wie das Bad neu gemacht wurde. Das Gebäude bleibt im Kern alt.
Da müsste IMO inklusive der Elektrik, der Wasserleitungen, etc. mindestens alles bis aufs Mauerwerk und der Fussböden raus, um das Baujahr zu ändern.
Das Haus war Mieterfrei. Elektrik, Sanitär, Fußböden, teilweise Wände, Zentralheizung, Bäder, Fenster neu. Einbau von Aufzügen in Vorderhaus und Seiteflügel, Anbau von Balkonen. Dann wird Erstbezug nach Sanierung wohl gleich dem Baujahr sein.
Puh, das ist schon sehr gründlich. In dem Fall denke ich auch so. Aber 100% sicher bin ich mir nicht.
Das reicht nicht aus um als Neubau eingestuft zu werden, die Antwort von nurlinkehaende ist da schon absolut richtig.