Kann ich das iPad vom Jobcenter bezahlt bekommen?
Guten Tag ich hab dieses Jahr meinen erweiterten realschulabschluss gemacht und wollt eigentlich jetzt in die Oberstufe um mein abi zu machen, allerdings wird hier iPad gefordert das mit dem Stift und der Tastatur zusammen ca. 800€ kostet. Meine Mutter geht zwar Vollzeit arbeiten aber das Geld reicht leider dennoch nicht. Deswegen erhalten wir noch etwas Unterstützung vom Jobcenter und da wir uns das iPad nicht leisten können wollt ich mal fragen ob man beim Jobcenter eventuell einen Antrag stellen kann? So dass sie das iPad teils oder vielleicht sogar komplett zahlen. Ich hab von der Schule logischerweise ein Schreiben auf dem alles draufsteht was ich brauch ich wurde bereits auch an der Oberstufe angenommen und auch mein jetziges Zeugnis von dem Jahr ist nicht schlecht, ich hatte einen 1.8 Schnitt. Kennt sich jemand aus und weiß ob sowas geht ?
11 Antworten
iPad für die Schule: Was zu weit geht....
Das Jobcenter muss Schülern kein iPad bezahlen - egal, was die Schule sagt. Beschließt die Schule, dass iPads zu benutzen sind, muss sie für finanziell schwache Eltern eine Ausleihmöglichkeit bereitstellen, und zwar kostenlos. Dies betonte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Hier ging es um eine Sechstklässlerin, deren Familie von ALG II lebte. Die von der Schule geforderten iPads kosteten 460 Euro pro Stück. Das Jobcenter hätte nur ein Darlehen gewährt.
Das Gericht erklärte: Ein iPad sei ein Luxusgegenstand und kein Schulbedarf. Die Schule habe hier durch die Bevorzugung eines Apple-Produkts gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Solche Rechtsbrüche dürften nicht durch öffentliche Gelder unterstützt werden (6.10.2020, Az. L 7 AS 66/19). Eine Revision beim Bundessozialgericht ist anhängig (Az. B 4 AS 84/20 R).
Ja, es ist möglich, dass es bezahlt wird. Ich bin mir nur nicht sicher, ob vom Arbeitsamt. Aber die werden Dir sicher weiterhelfen können.
Beantragen kann man viel und fragen kostet nichts. Hier einmal einen Link:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
156 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr,
Versprechen kann ich Dir nichts, aber stell' einen Antrag und warte die Entscheidung ab.
Falls Du noch minderjährig bist, müssen Deine Erziehungsberechtigten den Antrag mit unterschreiben.
Im Ablehnungsfall solltest Ihr einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Die Sozialgerichte können argumentieren, daß das von der Schule gefordete Gerät nicht unbedingt erforderlich ist, sondern, daß ein äquivalentes (preiswerteres) Geröt ausreicht.
Damit will ich sagen: das Ergebnis der Aktion ist offen.
Nein.