kann ich das beim Tierschutzverein anonym melden?

13 Antworten

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Da hast du! Eine Frage, 12 unterschiedliche Meinungen. Und nun kommt meine noch dazu. :)

Grundsätzlich ist das eine schwierige Situation, zu der es keinen klaren Rat geben kann. Das Problem liegt hier:

Ist das verboten mit den Stromstößen?

Njain. Wäre es "komplett verboten", würde es beispielsweise auch keine Weidezäune geben dürfen.   

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Verboten ist aber sehr wohl, sogenannte "Telereizgeräte" zur Ausbildung zu verwenden. @kuechentiger hat sich dazu schon sehr treffend ausgelassen. Nur ist so ein "Hunde-Elektrozaun" nicht als Ausbildungsgerät gedacht oder geeignet. 

Die konkrete Bezeichnung als Ausbildungsgerät meint dabei, dass der Hund es nicht (vollständig) allein in der Hand hat, ob er jetzt "eine gewischt" bekommt, oder nicht. Als Zaun um das Grundstück kann der Hund aber ziemlich frei entscheiden; sobald er die Grenze erst mal kennt. Das gilt umso mehr, je größer das Grundstück ist.   

Auch der Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 14.05) ist bedingt richtig. Hier bringt dich aber der Kommentar von @GanMar zur Antwort von @dsupper auf die entscheidende Spur: "... nicht unerhebliche Schmerzen ..." ist der wichtige Passus.    

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Kurz gesagt: Solche Zäune können, müssen aber nicht, verboten sein.

Viele Zäune verwenden beispielsweise ein "doppeltes Signal". Zuerst wird der Hund akustisch gewarnt, wenn er sich dem Zaun zu sehr nähert. Und nur, wenn er weiterläuft erfolgt ein (übrigens harmloser) Impuls.  

Der Hund lernt also ziemlich schnell: "Oh?! Schall-Signal? Ich sollte umdrehen oder wenigstens anhalten." Und dann bekommt er nicht einmal mehr diesen Impuls.

Das testet er natürlich an allen Ecken mehrfach aus, bevor er es kapiert hat. Aber irgendwann hat er es verstanden und vermeidet diese "Strom-Impulse" fast gänzlich.

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Meine Eltern haben versucht ihr zu erklären dass das schlecht ist, denn wenn der Hund sich freut und irgendjemandem nachläuft und dann einen schlag bekommt, ja lernt dass er sich nicht freuen soll.

Das ist ein durchaus richtiges Argument. Tatsächlich lernen Hunde auf diesem Weg: "Ich mache etwas. Und ich erfahre UNMITTELBAR, ob es sich lohnt." Dabei gilt die 3-Sekunden-Regel; also die unmittelbare Erfahrung MUSS innerhalb von drei Sekunden erfolgen.  

Tja, und das macht der Zaun ... also ... nun ... bedingt. Nämlich nur dann, wenn die "Freude" direkt vor dem Zaun beginnt. Nicht, wenn der Hund von ganz hinten freudig angelaufen kommt und erst nach, sagen wir, 20 Sekunden gebremst wird. 

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Ich will das aber nicht einfach so hinnehmen und darüber schimpfen aber nichts tun

Versuche es mit einer anderen Argumentation:

Ich setze voraus, dass der "Elektro-Zaun" die einzige Begrenzung für den Hund ist, dass er also nicht noch durch andere Zäune beschränkt und am Weglaufen gehindert wird.

Dann könnte (und wird sicherlich auch) dieser Hund den Elektro-Zaun in dem Augenblick überwinden, in dem sein Trieb (Fortpflanzung, Jagd, etc.) ihn diese Signale (Schall, Strom) ignorieren lässt. Und das würde, entsprechende Triebigkeit vorausgesetzt, auch bei wirklich schmerzhaften - und damit verbotenen - Erfahrungen passieren.

Tja, und dann hat deine Tanja das Problem, dass Rudi AUSSERHALB des Elektro-Zaunes ist und nicht mehr zurück auf den Hof gelangen kann. Denn dem Zaun ist es egal, aus welcher Richtung Rudi kommt: Er weist den Hund in jedem Fall zurück.

Und von hier ab bewegt sie sich in einer tiefen rechtlichen Grauzone. Denn das grob fahrlässige "Aussperren" des Hundes kann eine ganze Reihe von Konsequenzen haben; die sie mit ein bisschen Pech am Ende des Tages eine deutlich fünfstellige Summe kosten können; und für die keine Versicherung einstehen wird.

Was alles passieren kann? Lass deine Fantasie spielen und male es ihr aus, damit sie eine Vorstellung davon bekommt. 

Nur ein mögliches Beispiel: Angenommen, Rudi ist ausgesperrt. Er versucht ein paar Mal, wieder auf den Hof zu gelangen, wird aber vom Zaun davon abgehalten. Also rennt er ein bisschen herum und beginnt zu streunen. Er läuft auf die Straße. Dort wird er von einem Auto angefahren. Im Auto verletzt sich ein Insasse bei diesem Unfall und muss ins Krankenhaus.

... auf dieser Rechnung, und die kann locker-flockig bei 10 - 20 Tausend Euro liegen, bleibt Tanja ganz allein sitzen. Das zahlt ihr keine Versicherung, sobald sie erfährt, dass Tanja ihren Hund grob fahrlässig am Betreten des eigenen Grundstücks gehindert und praktisch zum Herumstreunen gezwungen hat.    

Ich würde beim Veterinäramt anrufen. Doch leider kannst du hier in Deutschland nicht allzu viel ausrichten, da sowas nicht "genug" Quälerei ist um was dagegen zu machen. Daher versuche es da mal oder schau ob du in der Umgebung private Schützer hast. Das mache ich öfter, das ich denen bescheid gebe und die dann vorbei schauen. Weil offiziell macht das Veterinäramt (welches das einzige ist was überhaupt eingreifen kann und das auch nur mit Polizei) nur in ganz krassen Fällen was. 

Hallo,

es ist in D verboten, nach § 11 TierschutzG ein Tier mittels Stromstößen an seiner Bewegung zu hindern.

Darunter würde für mich auch so ein Stromzaun fallen ...

Ansonsten ist für solche Dinge das örtliche Veterinäramt zuständig, denn dieses alleine kann bei nicht ordnungsgemäßer Tierhaltung eingreifen. Der Tierschutz hat da überhaupt keine Handhabe.

Aber anonym sollte man das nicht machen, denn das Vet.-Amt braucht ja einen Ansprechpartner, um noch mal nachfragen zu können, und auch Zeugen im Fall der Fälle.

Du kannst natürlich beim Vet.-Amt erst einmal darauf hinweisen, dass dein Name dem "Täter" nicht bekannt gegeben werden soll - das wird dann auch so praktiziert.

Gutes Gelingen

Daniela


GanMar  08.11.2017, 15:21

es ist in D verboten, nach § 11 TierschutzG ein Tier mittels Stromstößen an seiner Bewegung zu hindern.

Komisch. Unter https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/\_\_11.html steht überhaupt nichts von Strom.

Besteht die Möglichkeit, daß zu diesem Thema relativ oft eine Quelle zitiert wird, die eine falsche Behauptung aufstellt?

Tatsächlich steht nämlich in § 3 S. 11:

Es ist verboten, ... ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche
Schmerzen, Leiden oder Schäden
zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

Fügt denn dieser "Funkzaun" überhaupt erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zu oder ist es lediglich eine Art "Erinnerungsimpuls"? Das kann ich nicht beurteilen, da ich das Gerät nicht kenne. Gibt es dazu bereits eine Rechtssprechung? Ich kann mir nicht vorstellen, daß da ein Stromschock verabreicht wird, der Muskelkrämpfe hervorruft und den Hund quasi "umhaut". Und ja: Zusätzlich muß natürlich trainiert werden, was der vor dem Stromimpuls zu hörende Warnton bedeutet. Und es muß trainiert werden, wo und unter welchen Umständen dieser Warnton ertönt. Sonst macht das natürlich alles keinen Sinn.

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dsupper  08.11.2017, 18:02
@GanMar

Stimmt - da hast du Recht - es ist nicht er § 11b (denn der betrifft das immer wieder gerne aufgegriffene Thema des Kupierens und insbesondere der Kastration) - manchmal tippen die Finger anders als sie sollen.

Und ich habe auch nicht geschrieben, dass diese Stromzäune verboten sind - sondern ich habe wortwörtlich geschrieben


Darunter würde für mich auch so ein Stromzaun fallen ...


Das ist ein großer Unterschied ... auch ein Teletac "haut" den Hund nicht gleich um, gleichwohl sind diese Trainingsbänder nicht erlaubt ...


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GanMar  09.11.2017, 09:31
@dsupper

Naja, ich bin kein Tierhalter. Und ich kenne weder den erwähnten Zaun noch weiß ich, ob diese spezielle Einrichtung erlaubt ist.

Ich verstehe den von mir zitierten Gesetzestext dahin, daß so ein Ding verboten wäre, wenn es nicht unerhebliche Schmerzen, Schäden oder Leiden verursachen würde. Daher ja meine Frage: Sind es tatsächlich erhebliche Schmerzen? Und da können wir nicht hingehen und selbst das Halsband umlegen um das zu prüfen, denn das Schmerzempfinden eines Hundes ist anders als das Schmerzempfinden eines Menschen. Aber lassen wir das unberücksichtigt. Ich nehme an, das Ding erzeugt keine erheblichen Schmerzen, sondern einen Impuls, einen "Trigger", der den Hund auf etwas aufmerksam macht - auf sein Verhalten, welches nicht erwünscht ist. Ja, selbstverständlich kann man ein solches Gerät auch verbieten. Aber dieses Verbot lese ich aus § 3 S. 11 nicht heraus. Es müßte also irgendwo anders verankert sein. Und eigentlich habe ich nichts anderes wissen wollen, als wo eben dieses Verbot zu finden ist.

Wir brauchen uns nicht darüber unterhalten, ob das Eingraben der Antenne irgendwo Sinn macht oder nicht. Mir ist durchaus klar, daß da viel mehr zu gehört. Nämlich eine Konditionierung des Hundes, welcher die Grenze kennenlernen muß, welche er nicht überschreiten darf. Und es ist für mich selbstverständlich, daß eine Hundeerziehung weder mit dem Knüppel noch mit dem Kampfstiefel noch mit einem Elektroschocker für Selbstverteidigungszwecke zu erfolgen hat.

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dsupper  09.11.2017, 11:51
@GanMar

So, nun hat es mir keine Ruhe gelassen und ich habe in meinen Archiven mal rumgewühlt, um das Urteil zum Verbot des Trainings mit Teletac-Geräten zu finden.

Ist sogar ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes - also allgemeingültig

BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006

Laut der Frage bekommt der Hund beim Training mit dem "Zaun" ja auch so ein Halsband an - damit dürfte die Sachlage klar sein.

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kuechentiger  09.11.2017, 16:21
@GanMar

Es kommt nicht darauf an, ob es erhebliche Schmerzen und Leiden tatsächlich im Einzelfall verursacht, sondern darauf, dass es dafür geeignet ist sie evtl. zu verursachen. Das sind zwei paar Schuhe.

 Und genau diesen Sachverhalt hat das Bundesverwaltungsgericht 2006 als Begründung angeführt, als es zu dem Schluß kam, dass der §3 den Einsatz solcher Gerätschaften verbietet.

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Der Tierschutzverein hat damit nichts zu tun. 

Melden musst du das beim Veterinäramt. Es ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz §3 Nr.11

Anonym ist Unsinn, die werden eh nicht zu deiner Nachbarin gehen und ihr sagen, dass du sie informiert hast. 

Schreib einfach eine Mail ans Amt und ersuche sie darin, diese Hundehaltung zu kontrollieren, weil du bemerkt hast, dass da offenbar mit einem unsichtbaren elektrischen Zaun gearbeitet wird. Fertig.

Hallo! Du solltest das beim Veterinäramt melden die gehen nicht mit Deinem Namen hausieren.

Und auch wenn der TIerschutz da nicht zuständig ist . auch da würde ich das melden

Vielleicht schauen und fragen die mal.

Ich würde auch etwas machen. Ich habe schon man dafür gesorgt dass ein drogensüchtiges Paar die schlecht behandelten Katzen los wurde und eingegriffen als 2 junge Männer mit einer Kette auf einen Hund eingeschlagen haben

Alles Gute