Unbewusst schwarz gefahren!

16 Antworten

In der Regel gilt, das beim Einsteigen in den Zug ein gültiges Ticket vorhanden sein muss. Der Betreiber der Linie kann auch andere akzeptieren oder selbst welche im Zug verkaufen.

In Verkehrsverbünden sind die Tickets in ALLEN Verkehrsmitteln gültig, egal von welchem Anbieter.

Solltest Du unbewusst kein Ticket erworben haben, so kannst DU im Einzelfall, außer in Verkehrverbünden, ein Ticket nachlösen. Dazu musst DU aber sofort zu dem entsprechenden Schaffner gehen und das Ticket erwerben. Andere Ablenkungen oder Wartezeiten machen daraus leider eine entsprechende "Erschleichung von Fahrleistungen" (Schwarzfahren).

Du kannst aber es probieren, Dich entsprechend zu äußern, dass DU den Automaten gesucht hast und zu spät gemerkt hast, das dieser Wagen keinen Automaten besaß und hast erst andere Kunden gefragt, und dann erst zum Zugbegleiter (den "Schaffner" gibt es nicht mehr) gegangen bist.

Da stelle ich mir nur die Frage, warum Du beim Umsteigen von Zug A in Zug B ein neues Ticket kaufen musst. Die Privatbahnen müssen die DB-Tickets annehmen, und auch die Bahn die der Privatbahnen.

I.d.R. steht in den Fahrplänen aber schon drin, ob dort Automaten zu finden sind, oder nicht. So bietet die Nordwestbahn z.B. auch nur auf einigen Strecken einen Automaten in den Zügen an. Das wird auch schon in den kleinen Fahrplanheften entsprechend angezeigt, wenn es vorhanden ist.


Lachen123 
Beitragsersteller
 09.01.2012, 17:50

Der "Zugbegleiter" sagte, dass ich beim Einspruch das vorherige Ticket dazu legen soll. Dann können die doch nachvollziehen, dass im vorigen Zug ein automat war.

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Ich soll einspruc erheben wenn ich was dagegen habe. Und jetzt? Soll ich einspruch erheben? Würden die das als Entschuldigung sehen? Wie soll ich das machen?

Du kannst Einspruch einlegen und so wie hier begründen.

Also hab ich jemanden dort gefragt, wo der Automat sei. der sagte hier sei keiner und ich müsse zum Schaffner und irgendwie nachbezahlen oder so.

Wenn Du nachweisen kannst,dass dort kein Automat ist,wirst Du nicht zahlen müssen!

Ob es anerkannt wird,hängt von der Person ab,die den Einspruch bearbeitet.

In der Regel wirst Du keinen Erfolg haben.

Denn es gilt:

Man darf nur fahren wenn man einen gültigen Fahrausweis hat;der ist halt nur bei Stempelung gültig!


Lachen123 
Beitragsersteller
 09.01.2012, 17:32

Aber im Zug davor war ein Automat also bin ich davon ausgegangen, dass er auch im nächsten ist.

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Warum hast du nicht im ersten Zug einen Fahrschein für die ganze Strecke gekauft? Man braucht beim Umsteigen normalerweise keinen neuen Fahrschein zu kaufen.


Lachen123 
Beitragsersteller
 09.01.2012, 19:53

das wurde mir später auch gesagt... Wie gesagt das was meine 2. Fahrt

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Rolf42  09.01.2012, 21:59
@Lachen123

Seufz... - hättest du vorher hier gefragt, wäre dir garantiert mit Tipps zum Fahrscheinkauf und zum günstigsten Tarif geholfen worden.

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Du kannst ja Einspruch erheben. Aber ich sehe da, ehrlich gesagt, wenig Chancen. Allerdings finde ich das Verhalten des Schaffners, dir eine Strafe wegen Schwarzfahrens aufzubrummen, nicht besonders fair, denn Du bist ja von dir aus zu ihm hingegangen. Was anderes wäre es gewesen, wenn Du einfach darauf spekuliert hättest, dass er deine Fahrkarte nicht kontrolliert.

No Chance. Du haettest es wissen muessen. Auch haettest du direkt ein Komplettticket kaufen koennen Zahl und vergiss, was nicht zu aendern ist...