Strafzettel von DB trotz Ticket
Hallo ihr Lieben!
Musste letzte Woche geschäftlich verreisen. Habe mir um 6:48 bei uns am Bahnhof das Baden-Württemberg Ticket gekauft und bin damit nach Heilbronn. Für diese Strecke habe ich allerdings eine Monatskarte. Von Heilbronn aus in ich in dem Zug nach Stuttgart eingestiegen. Dann kam der Schaffner um 7:51 und überprüfte die Fahrscheine. Der Herr konnte leider überhaupt kein deutsch, deswegen wusste ich zuerst nicht einmal wo das Problem genau liegt. "sie nicht kontrolliert? niemand?? " zeigt auf mein BW-Ticket und sagt "ab 9" - d.h. mein Ticket war erst ab 9 Uhr gültig. Das habe ich morgens in der Dunkelheit vor dem Automaten leider nicht gesehen. Man geht eigentlich auch davon aus, dass das Ticket das man kauft auch gleich gültig ist. Dann wollte er wissen, wo ich zugestigen bin. Hab ihm freundlich die Lage geschildert. Meine Monatskarte gezeigt, ihm ebenfalls erklärt dass ich das nicht wusste, weil ich diese Strecke so früh morgens noch nicht gefahren bin. Dann wollte er meinen Ausweis sehen, hat sich meine Daten notiert und mir einen Strafzettel gegeben 40 euro für Fahren ohne gültigen Fahrschein (Strecke HN-Stuttgart um die 14 euro, BW Ticket 21€)
Dann kam der Knüller. "Gehen sie Schalter, ich nix machen kann, die entscheiden wenn sie zahlen oder nicht, sie sagen, zeigen Ticket" Dann war ich unten in Stuttgart am Schalter und die Dame meinte, dass diese Entscheidung ganz und gar nicht bei ihr läge und gab mir einen Zettel mit Faxno. und Emailadresse wo ich meinen Einspruch ablegen kann. Ich finde das einfach nur unverschämt. Wie würdet ihr vorgehen. Lg Silvia
21 Antworten
Fakt ist, mit dem Kauf des Tickets hast du einen Vertrag mit dem Beförderungsunternehmen geschlossen und gleichzeitig die Tarifbedingungen akzeptiert, damit bist du in der für dich schlechten Lage, dass du bei der Kontrolle kein gültiges Ticket hattest. Somit werden für dich 40 Euro fällig. Übrigens ist es in diesem Fall völlig unerheblich, dass der Zugbegleiter nicht so gut deutsch sprach. Also zahlen und fröhlich sein und beim nächsten Mal besser aufpassen.
Was soll da unverschämt sein? Wenn du ein Baden-Württemberg-Ticket kaufst, dann akzeptierst du auch die Benützungsbestimmungen, sonst kannst du ja einen Fahrausweis zum Normaltarif kaufen. Das BWT ist Montag-Freitag erst ab 9 Uhr gültig, das steht ja auch auf dem Ticket drauf.
Du hattest zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis. Nur darauf kommt es an. Und damit ist das erhöhte Beförderungsentgeld schon mal berechtigt. Deine Einwände wären nur wichtig, wenn es zu einem Strafverfahren wegen "Erschleichen von Leistungen" http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html gegen Dich kommt. Denn Schwarzfahren ist eigentlich auch noch eine Straftat. Dafür ist allerdings Vorsatz erforderlich. Wenn Du das nicht mit Vorsatz gemacht hast, hast Du Dich nicht strafbar gemacht.
Wieso muss man wissen, dass ein BW Ticket erst ab 9:00 Uhr gültig ist.. Ist das wirklich auf demn Ticket selbst klar erkennbar, ohne dass zuerst eine ellenlange AGB gelesen werden muss. Ich würde es hier wirklich darauf ankommen lassen, und dieses Problem den einschlägigen Verbraucherschützern vorstellen. Es ist doch wirklich schon fast Allgemeinwissen, dass etwas komplizierteres wie eine Fahrkarte am Fahrkartenautomat der Bahn zu kaufen, kaum noch zu finden ist.
Es steht auf dem Bildschirm und auf dem Ticket.
Eine wesentliche Einschränkung der Gültigkeit, von der man erst nach dem Kauf durch den Aufdruck auf dem Ticket erfährt, wäre doch sehr bedenklich, wenn nicht sogar unwirksam.
So sehe ich das auch. So primitiv das auch klingen mag, ich gehe davon aus dass ein Fahrschein ab dem Kauf gültig ist. In Schriftgröße 10 steht auf dem Ticket dass es erst ab 9Uhr gültig ist. Die Dame am Schalter meinte dies passiert sehr oft und das ich nicht als Einzige davon betroffen bin. Ich soll ein Fax schicken an die Einspruchsstelle und in den meisten Fällen / im Normalfall muss ich nur noch eine Bearbeitungsgebühr zahlen und die 40€ fallen weg
Die Gültigkeit des BaWü-Ticket wird beim Kauf auf dem Bildschirm des Automaten angezeigt und kann man z.B. auch hier nachlesen: http://www.bahn.de/regional/view/regionen/bawue/freizeit/bawue_ticket.shtml
Zahl die 40 Euro und informiere dich nächstes Mal vorher über die Gültigkeit von Sonderangeboten. Es handelt sich übrigens nicht um eine Strafe sondern um einen erhöhten Fahrpreis, der nach § 12 EVO von Reisenden ohne gültigen Fahrausweis zu bezahlen ist, und den hattest du nicht.
Dazu braucht man keine ellenlangen AGB zu lesen.
Wenn man am Automaten eine Verbindung wählt, für die das BaWü-Ticket nicht gültig ist, bekommt man es gar nicht erst angeboten.
Wählt man dagegen - ohne Verbindungssuche - direkt das BaWü-Ticket aus, werden die wesentlichen Bedingungen (nur Nahverkehr, Mo-Fr erst ab 9 Uhr) vor dem Kauf in wenigen, klaren Worten auf dem Bildschirm angezeigt.
Wer diese Hinweise ignoriert, ist selbst schuld.