Strafzettel von DB trotz Ticket

21 Antworten

Fakt ist, mit dem Kauf des Tickets hast du einen Vertrag mit dem Beförderungsunternehmen geschlossen und gleichzeitig die Tarifbedingungen akzeptiert, damit bist du in der für dich schlechten Lage, dass du bei der Kontrolle kein gültiges Ticket hattest. Somit werden für dich 40 Euro fällig. Übrigens ist es in diesem Fall völlig unerheblich, dass der Zugbegleiter nicht so gut deutsch sprach. Also zahlen und fröhlich sein und beim nächsten Mal besser aufpassen.

Was soll da unverschämt sein? Wenn du ein Baden-Württemberg-Ticket kaufst, dann akzeptierst du auch die Benützungsbestimmungen, sonst kannst du ja einen Fahrausweis zum Normaltarif kaufen. Das BWT ist Montag-Freitag erst ab 9 Uhr gültig, das steht ja auch auf dem Ticket drauf.

Du hattest zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis. Nur darauf kommt es an. Und damit ist das erhöhte Beförderungsentgeld schon mal berechtigt. Deine Einwände wären nur wichtig, wenn es zu einem Strafverfahren wegen "Erschleichen von Leistungen" http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html gegen Dich kommt. Denn Schwarzfahren ist eigentlich auch noch eine Straftat. Dafür ist allerdings Vorsatz erforderlich. Wenn Du das nicht mit Vorsatz gemacht hast, hast Du Dich nicht strafbar gemacht.

Wieso muss man wissen, dass ein BW Ticket erst ab 9:00 Uhr gültig ist.. Ist das wirklich auf demn Ticket selbst klar erkennbar, ohne dass zuerst eine ellenlange AGB gelesen werden muss. Ich würde es hier wirklich darauf ankommen lassen, und dieses Problem den einschlägigen Verbraucherschützern vorstellen. Es ist doch wirklich schon fast Allgemeinwissen, dass etwas komplizierteres wie eine Fahrkarte am Fahrkartenautomat der Bahn zu kaufen, kaum noch zu finden ist.


S1205 
Beitragsersteller
 11.01.2012, 00:02

So sehe ich das auch. So primitiv das auch klingen mag, ich gehe davon aus dass ein Fahrschein ab dem Kauf gültig ist. In Schriftgröße 10 steht auf dem Ticket dass es erst ab 9Uhr gültig ist. Die Dame am Schalter meinte dies passiert sehr oft und das ich nicht als Einzige davon betroffen bin. Ich soll ein Fax schicken an die Einspruchsstelle und in den meisten Fällen / im Normalfall muss ich nur noch eine Bearbeitungsgebühr zahlen und die 40€ fallen weg

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Rolf42  11.01.2012, 00:07

Dazu braucht man keine ellenlangen AGB zu lesen.

Wenn man am Automaten eine Verbindung wählt, für die das BaWü-Ticket nicht gültig ist, bekommt man es gar nicht erst angeboten.

Wählt man dagegen - ohne Verbindungssuche - direkt das BaWü-Ticket aus, werden die wesentlichen Bedingungen (nur Nahverkehr, Mo-Fr erst ab 9 Uhr) vor dem Kauf in wenigen, klaren Worten auf dem Bildschirm angezeigt.

Wer diese Hinweise ignoriert, ist selbst schuld.

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DabbelJuh  11.01.2012, 00:21
@Rolf42

sorry. es geht nicht um das was auf einem Bildschirm steht. Das was auf dem Ticket steht ist wichtig. Steht da nichts, oder nur sehr versteckt, würde ich nichts zahlen. Die Argumentation mit dem was auf dem Bildschirm steht zieht nicht.

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Rolf42  11.01.2012, 07:35
@DabbelJuh

Es steht auf dem Bildschirm und auf dem Ticket.

Eine wesentliche Einschränkung der Gültigkeit, von der man erst nach dem Kauf durch den Aufdruck auf dem Ticket erfährt, wäre doch sehr bedenklich, wenn nicht sogar unwirksam.

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Die Gültigkeit des BaWü-Ticket wird beim Kauf auf dem Bildschirm des Automaten angezeigt und kann man z.B. auch hier nachlesen: http://www.bahn.de/regional/view/regionen/bawue/freizeit/bawue_ticket.shtml

Zahl die 40 Euro und informiere dich nächstes Mal vorher über die Gültigkeit von Sonderangeboten. Es handelt sich übrigens nicht um eine Strafe sondern um einen erhöhten Fahrpreis, der nach § 12 EVO von Reisenden ohne gültigen Fahrausweis zu bezahlen ist, und den hattest du nicht.