Kann ich aufgewendete Mehrkosten im Garantiefall vom Verkäufer einfordern?

2 Antworten

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Eine gute Werkstatt stellt aber einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung, wohlgemerkt aber auf Kulanz und ohne jegliche Verpflichtung.

Dass du einen alten Mercedes mit nicht mehr zeitgemäßem Verbrauch hast ist nicht das Problem von Renault. Sei lieber froh dass du mobil warst, ein Mietwagen von Sixt etc. wäre sicherlich teurer gekommen.

Was immer hilft ist den Vorstand von Renault anzuschreiben und sein Leid zu klagen. Meistens gibt es dann auf Kulanz ein bisschen Almosen um den Schaden zu reduzieren.

Unklare Fragestellung. Also wirklich Garantiefall oder Gewährleistung? Und hast du die Mobilitätsgarantie genutzt?

Gewährleistung: Kein Anspruch auf Ersatzfahrzeug/Mietwagen-Erstattung.

Garantiefall: Siehe Garantie-Bedingungen.

Mobilitätsgarantie: Siehe Mobilitätsgarantie-Bedingungen.

Hast du der Werkstatt überhaupt rechtzeitig(!) eine Frist gesetzt, sodass du das Auto auf Gewährleistung(!) hättest zurückgeben können? Dann hättest du schneller wieder das Geld gehabt um ein anderes Auto zu kaufen.

Hast du rechtzeitig https://www.kfz-schiedsstellen.de/ probiert?

Fazit: Einen Anspruch auf einen Ersatzwagen/Erstattung Mietfahrzeug gibt's in den meisten Fällen nicht, außer es wurde explizit z. B. in der Garantie vereinbart. Aber du hättest früher aktiv werden können, um über die Gewährleistung eine Rückabwicklung verlangen zu können.

Wie war in der Zeit eigentl. dein Fahrprofil? Car-Sharing wäre keine Lösung gewesen? Ist aber nur für Wenigfahrer finanziell sinnvoll.

notting

PS: Ein Auto-Abo für die Zeit wäre wahrscheinlich unterm Strich teurer als 1kEUR in 3 Monaten gewesen:

https://www.stellantis-abo.de/auto/fiat-500-elektro/

https://nextmove.de/abo/#abopreise?=Fiat%20500e&Compact,%20Economy

Woher ich das weiß:Hobby