Kann ich als Bundesbeamter einen Tag Sonderurlaub beantragen, wenn ich Wahlhelfer war?
Mir wurde gesagt, dass geht nur, wenn die 25€ Mindest-Aufwandsentschädigung nicht überschritten wurden (Meine Kommune zahlt deutlich mehr).
Ist es denn von Bundesbehörde zu Bundesbehörde unterschiedlich geregelt? Auf Kommunaler Ebene bekommen die Angestellten/Beamten definitiv eine Aufwandsentschädigung und einen Tag Sonderurlaub?
Der einzige Gesetzestext den ich dazu finde spricht grundsätzlich für einen Sonderurlaub für Bundesbeamte... (Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV --- § 5)Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
es ist eigentlich ehrenamtlich und Du wirst freigestellt, die 50 euro ist kein Entgeld, sondern nur eine Verpflegungsentschädigung
§5(1) SUrlV greift hier nicht. Mit einer "Teilnahme" an einer öffentlichen Wahl ist die Kandidatur gemeint 😉
Und doch wird in aller Regel dafür Dienstbefreiung gewährt, was jedoch jedes Ressort für den eigenen Bereich selbst erlässt.
Dein Dienstherr (egal ob Bund oder Land) wird Dich grds. von der Dienstleistung befreien, wenn keine dienstlichen Erfordernisse dagegen sprechen und wenn Du nicht mehr, als die durch Dein Ressort für angemessen gefundenen Erfrischungsgelder annimmst.
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Stelle doch diese Frage dem örtlichen Personalrat. Für solche und andere Fragen ist er für dich da.
Richtig.
Aber wenn man in einem solchen Dienstverhältnis steht, wäre das mein erster Ansprechpartner.
So mache ich das auch.
Es schadet ja nichts, sich vor einem Gespräch hier Informationen zu beschaffen, um nicht völlig "unbedarft" aufzutreten.
Naja..... Dann kann man sich den Weg zum Personalrat auch sparen. 😉
Es macht nichts, wenn man nichts weiß. Für Arbeitsrechtliche Fragen und Probleme ist der PR schließlich ja. 😀
Dann kann man sich den Weg zum Personalrat auch sparen.
Wieso das denn?
Aber egal ...
... und ein solches Forum selbstverständlich auch!
Denn ansonsten könnte man ein Forum zu arbeitsrechtlichen Fragen ja gleich schließen!