Du hast einen Personalrat. Wende dich an diesen.

Und was heißt wieder?

Warst du bereits vorher angestellt? Oder wurde dein Arbeitszeitmodell geändert?

Und die nächste Frage ist:

Was mit

"Der Beschäftigte ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von ...., Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet."

genau gemeint ist.

Für einen kurzen Zeitraum mag das funktionieren - Weisungsrecht. Aber auf langer Sicht - nein.

  • Bspw. Wenn Anträge, etc. in einem gewissen Zeitraum bearbeitet werden müssen (Einhaltung von Fristen, etc.) dann kann man Mehrarbeit anweisen.

Seit wann ist die Schwangerschaft bekannt?

Aus meiner Warte funktioniert das so ohne weiteres nicht.

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Nein ist es nicht.

Man sollte insofern den Unterschied zwischen das selbe und das gleiche kennen.

Und nein. Die Situation ist nicht gleich. Putin hat diesen unnützen Krieg begonnen.

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Wird entweder am Glutamat liegen oder an den verwendeten Fetten (altes Öl bspw.) Oder es ist zu fettig.

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Das ist ein absolut widerlicher Gedanke. Sei froh, das es dir gut geht und gesund bist. Dieser Gedanke und Plan ist verwerflich.

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Neu kaufen - weil es eine andere Plattform ist. Mein letzter Stand für den Online-Modus ist, das man die Übertragung von einer Plattform zur anderen nur einmal möglich ist.

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Mündliche geschlossene Verträge sind rechtsgültig. Zumal auch die Anmeldungen erfolgt sind.

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