Oh, das kann teuer werden. Nein, das darf sie nicht.
Du hast einen Personalrat. Wende dich an diesen.
Und was heißt wieder?
Warst du bereits vorher angestellt? Oder wurde dein Arbeitszeitmodell geändert?
Und die nächste Frage ist:
Was mit
"Der Beschäftigte ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von ...., Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet."
genau gemeint ist.
Für einen kurzen Zeitraum mag das funktionieren - Weisungsrecht. Aber auf langer Sicht - nein.
- Bspw. Wenn Anträge, etc. in einem gewissen Zeitraum bearbeitet werden müssen (Einhaltung von Fristen, etc.) dann kann man Mehrarbeit anweisen.
Seit wann ist die Schwangerschaft bekannt?
Aus meiner Warte funktioniert das so ohne weiteres nicht.
schriftlich.
Nein ist es nicht.
Man sollte insofern den Unterschied zwischen das selbe und das gleiche kennen.
Und nein. Die Situation ist nicht gleich. Putin hat diesen unnützen Krieg begonnen.
Es kommt auf die Person an, der sie bedient.
Auch für ihn gilt geltendes Recht. Da schützt ihm auch sein liebes Geld nicht. Und ein Trump auch nicht.
Das ist ein normales Bild - ganz ohne Effekt. Das untere Bild wurde nur noch mit einer roten Lampe angestrahlt.
Ein Ufo.
Ja, das kannst du. Als Quereinsteiger, bspw. in der Medizin, wird aber schwer.
Nein. Da das OS zu alt ist und die gängigsten Browser zu neu.
Wenn es nicht zu deiner Tätigkeitsbeschreibung gehört, dann musst! du das auch nicht machen. So easy, so close.
Lass den Lappen liegen und den Mopp stehen. Fertig.
Du meinst Nichts.
Wenn man zurückreisen könnte, ja.
Wird entweder am Glutamat liegen oder an den verwendeten Fetten (altes Öl bspw.) Oder es ist zu fettig.
Das ist ein absolut widerlicher Gedanke. Sei froh, das es dir gut geht und gesund bist. Dieser Gedanke und Plan ist verwerflich.
Neu kaufen - weil es eine andere Plattform ist. Mein letzter Stand für den Online-Modus ist, das man die Übertragung von einer Plattform zur anderen nur einmal möglich ist.
Nein. Denn es macht keinen Unterschied.
Nein. Zwischen ALGI (SGBIII) und Bürgergeld (SGBII) liegen Welten.
Das ist Konzentrat - kein Wunder das du danach Durst hast.
Oh, das wird Klagen geben.
Mündliche geschlossene Verträge sind rechtsgültig. Zumal auch die Anmeldungen erfolgt sind.