kann einem der hund weggenommen werden wenn er einen kleineren totgeschüttelt hat?

9 Antworten

Sch.... Das ist richtig blöde gelaufen! Mein Rat: Wende Dich an ein spezielles Hundeforum. Dogforum hat z.B. eine extra Rubrik "Verordnungen und Rechtliches", dort kannst Du nach Anmeldung Dein Problem vorstellen. Evtl. weiß dort schneller jemand etwas genaues. http://www.dogforum.de/forum81.html

Gefasst machen solltest Du Dich in jedem Fall darauf, dass Du einen Wesenstest mit Deinem Hund machen musst und dass Du die Auflage Leinen- und Maulkorbzwang bekommst.


1hoss43  26.05.2008, 11:44

Super Antwort! DH!

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Baiana  26.05.2008, 11:45
@1hoss43

Nicht wirklich, da ich die Frage nicht beantworten kann - sondern auch nur weiß, WO ich sie am geschicktesten stellen würde, weil dort mit Sicherheit (und das weiß ich), gute und schnelle Antworten kommen.

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1hoss43  26.05.2008, 11:51
@Baiana

@Baiana

Und das "gewußt WO" ist oft schon die halbe Miete, wie man bei uns sagt!

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Was hast du denn für einen Hund? Wenn es ein Kampfhund oder z.B. ein Rottweilermix ist kann es schon schwierig werden. Ein genaues Urteil kenne ich dazu auch nicht. Aber hat der Besitzer des anderen Hundes dich angezeigt? Normal ist das zwar nicht, dass ein Hund einen anderen plötzlich totschüttelt ohne dass etwas vorgefallen ist, aber es sind nun mal Tiere, da reicht manchmal ein kleiner Auslöser. Wie klein war den der andere Hund, vielleicht ist das Ganze ja tatsächlich im Spiel passiert. Wie hat sich dein Hund verhalten als es passiert ist. Im Zweifel sprich doch mal mit deinem Tierarzt, der hat vielleicht Erfahung mit ähnlichen Situationen. Hast du eine Hundehalter Haftpflicht? Auch das ist bestimmt hilfreich, so kannst du dem anderen Hundebesitzer (so bös das erstmal auch klingt) den "Schaden" ersetzen. Kopf hoch so schnell wird einem ein Haustier nicht weg genommen.


annaanna 
Beitragsersteller
 26.05.2008, 12:36

ja es war ein dobermann mix der andere ein malteser haftpflicht habe ich, aber und der halter droht mit ner anzeige wenn ich nicht den hund abgebe sagt er, und das ordnungsamt würde auch jetzt bals dafür sorgen dass es passiert... oft nur laut gebrüllte einschüchterungen, ich weiss aber wo kann ich mich kundig machen bezüglich der urteile? tierarzt wusste nichts echt weiterbringendes da er den anderen hund hätte sehen müssen... :(

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kleinerPuck  26.05.2008, 13:03
@annaanna

Je nachdem wo du wohnst, fällt dein Hund in die Kategorie "Kampfhund". Dobermann-Mischlinge sind jedoch nur Klasse 2, damit kann die Unbedenklichkeit durch einen Wesenstest bescheinigt werden. Bitte deine Tierarzt dir eine Amtsarzt zu empfehlen, und bereite dich mit deinem Hund auf die Prüfung vor. Im Nezt findest du viele Informationen zum Wesentest. Lass den Test aber auf keinem Fall von deinem Tierarzt machen, es kann sonst sein, dass dein Hund ihm dannach nicht mehr vertraut. Auch wenn dich der Besitzer des anderen Hundes anzeigt, heißt das nicht, dass du deinen Hund abgeben musst. Da wird genau geschaut, ob der Hund z.B. vorher schon agressiv war, es also schon Beschwerden gab. Auch wird geprüft, wie der Hund gehalten wird und wie du mit ihm umgehst. Wenn dein Hund ansonsten ruhig und friedlich ist, eiigermaen gehorsam und gut gepflegt, dürfte nichts passieren. Aber sicherheitshalber solltest du deinen Hund in nächster Zeit gut beobachten, manchmal verändern sich Hunde vom Wesen her, wenn sie z.B. eine negative Erfahrung gemacht haben (die musst du noch nicht mal bemerkt haben) oder krank sind. Ich hatte einmal einen Hund der hatte einen Schaden an der Milz und ist dann sehr plötzlich agresiv geworden, ohne dass wir vorher Anzeichen bemerkt hatten, dass er krank war. Ich wünsche dir viel Glück. Toi Toi Toi

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Da Hunde ja "nur Sachen" sind, wirst du wahrscheinlich nur zu den Kosten für den Hund verdonnert. Das hängt wohl sehr vom Hundehalter (des toten Hundes) ab. Ehrlich gesagt würde ich an seiner Stelle dem Amt die Hölle heiß machen, dass dein Hund Leinen- und Maulkorbzwang bekommt, bis du und dein Hund die Eignung nachgewiesen haben. Ich spreche aus Erfahrung, da mein Dackel von einem Pitbull totgebissen wurde, nur weil er auf demselben Weg lief. Du hast darum gebeten keine Vorwürfe zu hören, aber mich betrifft es, dass du nicht nachfragst, was du mit deinem Hund tun musst, wieso sowas passiert. Ich kann dir sagen, dass es ein traumatisches Erlebnis ist zuzusehen, wie der eigene Hund totgeschüttelt wird und man trotz ständigem Einschlagen und Eintreten auf den Hund hilflos ist. Deshalb würde ich den Schritt nach vorne und zum Hundeeinzeltraining gehen, damit das Ordnungsamt sieht, dass du bemüht bist, dass sowas nicht noch einmal vorkommt. Sorry, ich habe versucht es möglich wenig emotional zu schreiben.


Goodnight  30.05.2019, 10:22

Müsste eigentlich jeder wissen, dass man auf raufende Hunde auf keinen Fall einschlagen und eintreten darf.

Damit verschlimmert sich dieSache noch.

Du hast also an dem Vorfall eine ganz grosse Eigenschuld!!

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heligirl  26.05.2008, 13:30

Hat sie es denn überhaupt dem Amt gemeldet? Das tut ja nicht automatisch der Tierarzt oder so. Mein "Wissen" nehme ich nur aus dem eigenen Vorfall, weil ich mich damals damit beschäftigt habe (kann sich aber natürlich immer geändert haben). Ich würde wiefolgt vorgehen, bevor du dich wahnsinnig machst: 1.) Kläre, ob sie es meldet oder sogar schon gemeldet hat. 2.) Ruf beim Ordnungsamt an und erkundige dich dort. Das kannst du ja evtl. unter anderem Namen machen oder ihn gar nicht nennen, wenn du dich dann wohler fühlst . Vielleicht kommt der Hund, wenn er gemeldet wird, mit einem Eignungstest und Maulkorb davon, denn es handelt sich eben "nur" um eine Sache und kein Kind. Ruf die an, die es entscheiden. Zeigt doch nur dein Bemühen um die Sache.

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heligirl  26.05.2008, 12:49

Hm, das macht es natürlich schwierig, wenn sie es selbst gesagt hat. Letztendlich bist du aber natürlich trotzdem die Halterin und damit verantwortlich. Wie hat sie denn überhaupt reagiert? Dir bzw. dem Hund passiert ja sowieso nur etwas, wenn sie dich beim Ordnungsamt meldet. Ist echt ein schwieriges Thema, denn die Versicherung zahlt generell nur den Sachschaden. Wenn die Malteser-Besitzern mitspielt und es keine anderen Zeugen gibt, würde ich vorsichtshalber unerwähntlassen, dass deiner ohne Leine war.

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annaanna 
Beitragsersteller
 26.05.2008, 13:04
@heligirl

ja damit die versicherung zahlt, klar- nur wie verfährt das oamt weiter? oder weisst du ggf. man muss den hund abgeben, darf man selber adäquate stellen für ihn suchen oder kommt ins tierheim, woher nimmst du dein wissen, kennst du nen paar site-tipps? mfg

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annaanna 
Beitragsersteller
 26.05.2008, 12:38

da beideanfangs gespielt haben meinte die halterin des malteser ruhig ableinen, zwang hat er sowieso...

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Laut Gesetz muss ein Hund, der einen Menschen oder einen Artgenossen schwer verletzt hat zum Wesenstest. Das ist nicht gerade Billig und wenn man Pech hat nicht nur einmal. Besser ist es dann einen Hundeführerschein zu machen. Das ist auf Dauer billiger. So kannst du immer sagen, dass du deinen Hund im Griff hast und der andere Hundehalter muss dann beweisen, dass sein Hund gehorcht. Sprich zum Wesenstest. Was dir passiert ist, kann immer mal vor kommen. Denn uns Menschen entgehen die klitze kleinen Vorboten solcher Auseinandersetzungen.

Das kommt auf das Bundesland an. Prinzipiell ist es durchaus möglich, wenn der Halter zum Führen eines Hundes für ungeeignet erklärt wird. Im Konfliktfall wird sich der beschuldigte Hund samt Herrchen einer Prüfung unterziehen müssen, ob man sie beide auf die Menschheit loslassen kann. Läuft alles bestens, gibt es eine Absolution, ansonsten gibt es Sanktinen von Maulkorbpflicht über Leinezwang, Hundesentzug bis zum Haltungsverbot oder Einschläferung des bösartigen Hundes.


annaanna 
Beitragsersteller
 26.05.2008, 12:38

kampfhundmix nrw

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