Kann eine ungewöhnliche Grußformel bzw. Gendern zu einer Sanktion führen (Negativbewerbung)?

9 Antworten

10minmail1934 schlägt für Anschreiben diese Anrede vor:

Sehr geehrte*r Emailempfänger*innen,

Damit werden einzelne Empfänger mit weiblichen Geschlechtsorganen leider bösartig exkludiert.

Also müssen man noch hinzufügen:

  • und Emailempfängerin.

Und wenn man einen Job sucht, bei dem Deutsch-Kenntnisse erwartet werden, schreibt man besser gleich

  • E-Mail-Empfängerin!

Denn es wäre peinlich, wenn die Empfängerin deiner E-Mail sich mit einem Gegenstand aus Email-Empfängerin verunglimpft fühlt, also als Empfängerin einer Masse anorganischer Zusammensetzung aus Silikaten und Oxiden.

Jedenfalls entscheidet im Streitfall ein angerufenes Sozialgericht, ob du mit deiner Anrede (und mit dem Rest deines möglicherweise ebenso fehlerhaften Anschreibens) dies versucht hast:

  • die Anbahnung einer zumutbare Arbeit durch dein Verhalten zu verhindern

Siehe dazu SGB II § 31 Pflichtverletzungen.

Jedenfalls ist es oft hilfreicher, Deutsch zu lernen statt anderen ihr Deutsch zu verlernen ;-)

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Magister Amerikanistik, Journalist, Buchautor, Lektor

10minmail1934 
Fragesteller
 07.06.2021, 18:59

Sprache wandelt sich. Aber ja, spätestens ein Blick auf mein Zeugnis zeigt ja, dass es nicht extra war haha

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Du sprichst damit nur die direkten Mailempfänger an, jegliche weitere Mitarbeiter, die das weiter bearbeiten müssen werden nicht mehr angesprochen. Die Mail kann in einem DMS abgelegt und weiterbearbeitet werden: kein Versand per Mail mehr, keine Mailempfangenden mehr. Die Mail könnte auch ganz einfach ausgedruckt werden und weiterbearbeitet werden... auch da werden die Bearbeiter von deiner Anrede nicht berücksichtigt.

Bleib bei "Sehr geehrte Damen und Herren".

Natürlich kann das zu einer Sanktion führen. Oder/und sie stecken dich gleich ins nächste Bewerbungstraining.

Also noch mal die Kurzfassung: Alles was die Bewerbung offentsichtlich verschlechtert und nicht gedeckelt ist (wie z.b. das man keine Tel. Nummer angibt wegen dem Datenschutz) kann als Negativbewerbung aufgefasst werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Ich würde jemanden ,der so schreibt nicht einstellen wollen. Wäre völlig klar, dass das ein Mensch ist, der nicht Teamfähig ist und zukünftig nur Probleme machen würde.

Wenn man Gendersterchen nutzt, dann bitte richtig:

Sehr geehrte E-Mail-Empfänger*innen

Ein *r ist bei geehrte nicht notwendig, da wir uns im Plural bewegen.

Kann Gendern zu Negativbewerbung/Sanktion führen?

Sicherlich liegt es am Gegenüber, wie eine solche Grußformel aufgenommen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ich forsche als Linguist zum Thema "Gender(n)"

NonNam  06.06.2021, 19:14

Jepp. Denn Sterne zur Kennzeichnung gesellschaftlicher Minderheiten kennen wir in Deutschland ja nicht. Es ist so geschmacklos geschichtsvergessen!

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Adomox  06.06.2021, 19:16
@NonNam

Nicht jeder Stern ist eine Referenz zum Dritten Reich. Alternativ kann aber auch z.B. den Doppelpunkt wählen oder ganz auf Sonderzeichen verzichten.

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10minmail1934 
Fragesteller
 06.06.2021, 19:22
@Adomox

Nein, Doppelpunkt wird von konservative und rechte für misszwecke verwendet, kann es gerade nicht verlinken da ich unterwegs bin (kannst ja mal googlen), aber kurzgefasst: Beim Gendersternchen bleiben, da dies alle included

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Adomox  06.06.2021, 19:24
@10minmail1934

Ich würde mich freuen, wenn du später etwas entsprechend verlinken könntest.

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Adomox  06.06.2021, 19:32
@10minmail1934

Das Problem mit Screenreadern kenne ich; den Bezug zur katholischen Kirche finde ich leider nirgends?

Nachtrag: Okay, doch gefunden. Danke für die Links!

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