Kann eine Note in der Uni nachträglich verschlechtert werden?
Hallo liebe alle,
Mir ist gerade aufgefallen, dass bei der Notenbekanntgabe wohl ein Fehler in der Zusammenrechnung passiert ist (ein Druckfehler kann es auch sein)
Kann mir jetzt obwohl die bekannt gegebene Note auf einem gestempelten und von dem Professor unterschriebenen Dokument veröffentlicht wurde verschlechtert werden?
Das Blatt ist wie folgt Aufgebaut (Im Bild)
4 Antworten
Ich würde nichts sagen, an deiner Stelle. Lass es einfach so stehen und warte ab was kommt. Früher in der Schule durfte die Note doch auch nicht verschlechtert werden. In der Uni hatte ich bisher noch nie so einen Fall, dass sich der Prof verzählt hatte bei einer Kommilitonin, ist aber niemanden aufgefallen, somit blieb die Note bestehen.
Und wenn sie nachträglich die Note "richtig" eintragen? Kann ich mich dann auf dieses Dokument berufen ?
Frag am besten im Prüfungsamt nach, das sieht mir nach einem Fehler bei der Übertragung aus.
Eigentlich gibt es keinen Grund und auch keine Handhabe, eine Note nachträglich zu verschlechtern. Vor allem dann nicht, wenn die ursprüngliche Note schwarz auf weiß und auf einem offiziell vom Prüfer unterzeichneten Dokument vorliegt.
Die Sache ist die, das es noch nicht offiziell im System verbucht ist, da wir noch Scheine bekommen und die Studienleistung noch nicht anerkannt wurde. Sollten sie es dann "richtig" eintragen, könnte ich mich dann auf dieses Dokument beziehen ?
Ich fürchte, da hast du dann schlechte Karten. Klar kannst du dann nochmal auf das Dokument verweisen und es dem Prüfungsamt vorlegen (und möglichst unwissend tun, weil dir die Bewertungsmaßstäbe natürlich nicht klar sind). Sollte deswegen aber nochmal deine tatsächliche Prüfungsleistung unter die Lupe genommen werden, kann es nochmal nachträglich zur Korrektur kommen.
Ich würde also sagen, mehr als Daumendrücken, bleibt dir an der Stelle nicht.
Ich denke schon. Fehler können immer korrigiert werden.
Es sind schon Doktor-Titel aberkannt worden.
Es ist aber tatsächlich leichter, eine Prüfung nachträglich komplett abzuerkennen (etwa wenn wie beim Beispiel Doktor-Titel durch Plagiat ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung festgestellt wurde), als "nur" die Note zu verschlechtern, die Prüfung aber weiterhin als bestanden zu führen.
Also in der Schule ist es so das Noten nur verbessert, nicht verschlechtert werden dürfen. Ich vermute mal das das in der Uni auch so ist.
Nachtrag: Sorry, habe übersehen, dass der Irrtum zu deinen Gunsten ausgefallen ist. In dem Fall würde ich die Füße stillhalten. Im Zweifel liegt der Fehler hier beim Prüfungsamt bzw. beim Professor. Damit das auffällt, müsste schon jemand einen Anlass für eine Überprüfung haben.