Anzeige wegen Beleidigung - sollte man sich äußern?

3 Antworten

Bist du nun tatsächlich Student oder nur "zum Beispiel" ?

Wegen einer Beleidigung bekommst du keine Vorstrafe. Bei der Polizei immer nur Angaben zu deinen Personalien machen. Niemals gegenüber der Polizei zur Sache einlassen.

Wenn du die Beleidigung nicht begangen hast, dann solltest du dir einen Anwalt suchen.


Jogi123456 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 18:45

Ja, ich bin Student.
Was ist, wenn ich diese Beleidigung getätigt habe? Sollte ich das nicht lieber zugeben und das offen und ehrlich mit den Beweggründen kommunizieren?

Juristexperte  30.04.2021, 18:51
@Jogi123456

Nein. Nicht wegen einer Beleidigung. Eine Beleidigung ist eine sehr einfache, harmlose Straftat. Kann sein das es eingestellt wird.

Jogi123456 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 18:53
@Juristexperte

Was würdest du mir jetzt Raten? Wenn ich den Anhörungsbogen nur mit meinen Personalien ausfülle, wird der Fall an den Staatsanwalt geschickt, oder?

Juristexperte  30.04.2021, 18:54
@Jogi123456

Das wird er so oder so. Die entscheidet dann, ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt.

Bitte fülle nur die Personalien aus. Dazu bist du verpflichtet. Zu mehr nicht.

Jogi123456 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 18:58
@Juristexperte

Ok, dann fülle ich zunächst nur die Personalien aus.

Kann oder wird die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme von mir haben wollen?

Jogi123456 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 19:17
@Juristexperte

was wird die Staatsanwaltschaft dann sonst tun? Entscheiden ob Anklage erhoben wird oder Einstellung?

Juristexperte  30.04.2021, 19:20
@Jogi123456

Woher soll ich denn das wissen? Hör auf so Fragen zu stellen, wie ein 10 jähriger. Das ist sehr nervig.

Jogi123456 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 19:22
@Juristexperte

Entschuldige bitte. Also: Welche Schritte die Staatsanwaltschaft vornehmen könnte, kannst du nicht (ungefähr) sagen?

Solange es noch kein Strafverfahren gibt, brauchst du keinen Anwalt. Sage einfach die Wahrheit.


sowas steht nicht im Führungszeugnis