Kann ein strafrechtlich Beschuldigter, Verdächtiger, Angeklagter gezwungen werden Komplizen zu nennen und/oder diese zu belasten?

5 Antworten

Nein, das geht in unserem Land nicht, aber in anderen Ländern würde man ihn foltern. Verhören über Stunden hinweg wird ein Kommissar zumindest versuchen.

Zur Aussage kann man in einem Rechtsstaat nicht gezwungen werden.

Aber man könnte im Gegenzug mit geringerer Haftstrafe oÄ belohnt werden.

Nein, er muss überhaupt nichts sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und in einem entsprechenden Beruf tätig.

Das Recht hat er. Allerdings wird man ihm Angebote machen, die er nur schwer ablehnen kann, bis hin zum Kronzeugen!

Nein.