Kann man als Beschuldigter und oder Angeklagter schweigen oder muss man sich unter bestimmten Voraussetzungen äußern?

6 Antworten

Du musst Angaben zu deiner Person machen, sonst nix.

Meist kommt es zur Gerichtsverhandlung und man MUSS sich einen Anwalt nehmen, weil sonst die Strafe zu hoch ausfallen könnte.

Vorerst musst du nichts aussagen.

Auch beim Termin kannst du schweigen.

Wenn du nichts sagst machst du es dir wahrscheinlich nur schwerer.

Extrem feige Aktion das Auto von jemandem zu beschädigen. Hoffentlich wirds teuer