Kann ein Lehrbeamter eigentlich auch in der Freiwilligen Feuerwehr tätig sein?

6 Antworten

Genau geregelt sein dürfte das in keinem Feuerwehrgesetz. Es ist also eine Güterabwägung notwendig: Einerseits die - dann gegebenenfalls eingegangene - Dienstpflicht bei der Feuerwehr, gegenüber einer Aufsichtspflicht über Schüler. (Wie bei letzterem die genaue Situation bei dir ist, kann ich ja nur mutmaßen, aber das weißt du selber besser.) Die Feuerwehr wird da verlieren.

Dazu kommt noch, dass man den versäumten Stoff ja irgendwie nachholen muss, was zum Nachteil der Schüler sein kann. Auch ziemlich blöd, wenn die das ausbaden müssen.

Das bedeutet: Im Unterricht die Schüler alleine zu lassen, wird nicht gehen. Sollte man nicht tun. Ansonsten ist der Feuerwehrdienst kein Problem. Man hat ja "normale" Arbeitszeiten und steht deswegen schon viel zur Verfügung. Lehrgänge an den Feuerwehrschulen können ggf. auch ganz gut in den Ferienzeiten absolviert werden. Und Feuerwehren sind im Allgemeinen schon froh über Akademiker in ihren Reihen, die sind nämlich eher dünn gesät.

Ich bin zwar ein Lehrer auf TV-H Vertragsbasis, aber grundsätzlich unterscheidet sich mein Arbeitstag nicht von verbeamteten Kollegen.

Wenn ein Einsatz außerhalb der Schule ist, kann ich die Klasse verlassen, wenn ich mich abmelde. Lediglich wenn es keine Lehrkraft gibt, welche vertreten kann, darf ich am Einsatz nicht teilnehmen, da die Aufsichtspflicht überwiegt.

Aber als eine öffentliche Einrichtung ist die Schule grundsätzlich verpflichtet, dich gehen zu lassen. Einzig, wenn der Einsatz fertig ist, entfällt auch deine genehmigte Abwesenheit. Sprich, du hattest einen Einsatz, der bis tief in die Nacht ging, musst du am nächsten Morgen dennoch auf der Matte stehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich darf auch ein Beamter bei der FFW sein, ausgenommen sind aber Führungspositionen, so dürfte, wenigstens bis vor einigen Jahren, ein Berufsfeuerwehrmann zwar zu einer FFW zusätzlich gehen, dort aber z.B. nicht den Kommandanten machen.

Ansonsten steht dem nicht im Wege, zahlreiche Angestellte im öffentlichen Dienst, Gemeindearbeiter usw. werden sogar dazu "verdonnerst" bei der FFW zu sein. Allerdings kenne ich in der Tat in unserer Umgebung keinen Lehrer der bei der FFW ist.

Bei beamteten Lehrern ist die Sache ganz einfach, sie dürfen während des Unterrichts nicht gehen. Die Dienstpflicht als Lehrer (Unterhalt zu erteilen) wiegt im Regelfall höher als die Pflicht zum Feuerwehrdienst.

Die Entscheidung darüber trifft aber letztlich der Vorgesetzte des Lehrers. Dieser kann festlegen ob der Lehrer gehen darf oder nicht.

Arbeitnehmer sind diesbezüglich ja freizustellen

Gesetzlich ja, aber nicht jeder Arbeitgeber macht das mit. Meiner würde mir was husten wenn ich einfach abhauen würde ;)

Ich denke, da ein Lehrer ja eine Aufsichtspflicht hat, wird er während des Unterrichts nicht zum Einsatz fahren können. Da er diese ja dann vernachlässigt.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit 15 Jahren Mitglied der FFW