Kann ein Landesbeamter in ein anderes Bundesland umziehen?
Hallo,
kann jemand, der z. B. beim Bundesland Bayern verbeamtet ist, in ein anderes Bundesland umziehen (und auch dort als Landesbeamter für das andere Bundesland arbeiten)? Oder muss diese Person erst jemanden zum ,,Tauschen'' finden oder ist für den Rest seines Lebens dazu verdammt, in diesem Bundesland zu arbeiten?
Vielen Dank
6 Antworten
Kann ein Landesbeamter in ein anderes Bundesland umziehen?
Aber sicher doch. Dies hat doch mit seinem Job nichts zu tun.
Allerdings kann er nicht ohne weiteres einen Job in diesem Bundesland erhalten.
Dies kommt immer auf die entsprechende Behörde an, ob diese an dem Beamten überhaupt interessiert ist.
Das wäre mir neu.
Ich habe sehr viele Kunden die in Rheinland-Pfalz wohnen und ihre Behörde ist im Saarland, Hessen und Baden-Württemberg.
Die Frage bezog sich auf Landesbeamte und nicht auf politische Beamte (Wahlbeamte).
Aber du kannst mir doch sicherlich eine Quelle im Beamtenrecht zeigen auf das sich deine Meinung bezieht.
Landesbeamte können sich nicht in ein anderes Bundesland versetzen lassen und auch tauschen ist nicht möglich. Was bleibt ist, sich in den anderen Bundesland neu zu bewerben, mit höchst unsicherer Aussicht, dort angenommen zu werden.
Nicht ohne Grund pendeln Beamte in solchen Fällen vom Wohnsitz zum Dienstort.
Man sollte allerdings auch mal den Vorteil sehen: Landesbeamte können nur innerhalb des Bundeslandes versetzt werden, Bundesbeamte hingegen bundesweit. Ein guter Freund von mir, der für Asylsachen zuständig ist, hat 20 Jahre seines Berufslebens damit verbringen müssen, von Einsatzort zu Einsatzort zu tingeln.
das musst du mit deiner behörde klären, so ohne weiteres geht das nicht!
Ich bin bei keiner Behörde. Ich gehe noch zur Schule. Die Frage habe ich eher aus Interesse gestellt.
man brauch z.b. einen wichtigen grund, aber man kann auch genauso gut gegen seinen willen umgesiedelt werden. is aber heutzutage eher selten
Ein Landesbeamter, der in den Dienst eines anderen Bundeslandes will, muss sich an die Bedingungen dieser beiden Dienstherrn halten. Sie alleine können bestimmen. Tauschpartner oder ähnliches wäre möglich.
Es sei denn, dass der Beamte seinen Dienst quittiert und sich neu einstellen lässt.
Wenn man umzieht, verliert man im Prinzip seinen Job. Die neue Landesbehörde ist nicht verpflichtet denjenigen aufzunehmen.
Daher sollte eine Bewerbung bei dem neuen Bundesland lange vor einem Umzug erfolgen. Ansonsten muss man in "seinem" Bundesland bleiben. Das ist der Nachteil eines Landesbeamten...
Wenn man umzieht, verliert man im Prinzip seinen Job.
Was für ein Unsinn.
Er kann doch in ein anderes Bundesland umziehen und trotzdem bei seiner alten Behörde beschäftigt bleiben!
Viele Bundesländer bestehen aber auf einem Wohnsitz in ihrem Bundesland....