Kann ein deutscher Richter ein Urteil zurücknehmen, wenn es von einem Sharia-Gericht kommt?

14 Antworten

Nein, das kann er nicht. Er kann lediglich in seinem Urteil festhalten, dass die Scharia in Deutschland keinerlei rechtliche Relevanz hat.Handelt es sich um einen Verstoß gegen Menschenrechte (ich nehme an, das ist hier gemeint), wird er auch noch in das Urteil schreiben, dass der Versuch, das Scharia-Urteil zu vollstrecken, in Deutschland strafbar ist.

Religiöse Regeln und Lösungswege wie die Scharia haben die gleiche rechtliche Relevanz wie sonstige Absprachen zwischen Menschen. Je nachdem, worum es geht, könnten sie somit eventuell als eine Art Vertrag vor einem Gericht interpretiert werden. Und da prüft das Gericht wie bei allen anderen Verträgen auch, ob dieser den Regeln für Verträge entspricht, nach deutscher Gesetzeslage.

Wenn es durch diese religiösen Regelungen zu Straftaten kommt, hat es natürlich keinerlei Relevanz, ob man diese Straftat auf Basis religiöser Vorschriften begangen hat. Man wandert dann dafür genau so wie alle anderen Straftäter in den Knast.

Es gibt ja einige Sachen in Deutschland, das wird dann per Scharia gemacht

Nein, wird es nicht. Die Scharia hat in D ungefähr genausoviel rechtliche Relevanz wie die Farbe der Mütze des Busfahrers deiner Wahl.

Es gibt ja einige Sachen in Deutschland das wird dann per Scharia gemacht

Nein gibt es nicht.

Kann ein deutscher Richter ein Urteil zurücknehmen, wenn es von einem Sharia Gericht kommt?

Da muss nichts zurück genommen werden weil das reine Phantasie-Urteile ohne jedwede juristische Bedeutung sind. Wie wenn im Kindergarten die Kinder Richter spielen und jemanden verurteilen, genauso viel rechtskraft haben auch irgendwelche Scharia-Urteile.

Da hier in Deutschland die Scharia rechtlich nicht bindend ist, sind auch Urteile im Rahmen der Scharia hier ungültig und müssen demnach nicht zurückgenommen werden. Es genügt völlig, diese zu ignorieren.

Es gibt ja einige Sachen in Deutschland das wird dann per Scharia gemacht

Dem ist definitiv nicht so. Aber natürlich steht es Dir frei, mir mittels seriöser Quellen zu beweisen, daß ich Unrecht habe!