Kann ein Beamter seine Beförderung rückgängig machen?
Wenn er sich dem Beförderungsamt nicht mehr gewachsen fühlt?
3 Antworten
wenn sich der Beamte nicht bewährt, wird die Beförderung rückgängig gemacht
oder einfach mit der Verwaltung reden und freiwillig auf den alten Platz zurückgehen
Nein. Wenn ein Beamter sich auf eine höherwertige Stelle bewirbt und diese bekommt, muss er sich in der Regel dort erst einmal bewähren, bevor er dort befördert wird. Während dieser Bewährungszeit kann er meist zurück auf seine alte Stelle. Hat er sich aber bewährt und ist befördert worden, gibt es kein Zurück. Dann muss er sich eine andere Stelle suchen und neu bewerben.
Eine Degradierung gibt es bei Beamten nur nach einem Disziplinarverfahren.
Er kann Versetzung auf einen niedrigeren Dienstposten beantragen. Sebst "degradieren" kann er sich nicht und auch keine "Degradierung" erbitten. Ein Amtmann bleibt Amtmann und wird nicht zum Oberinspektor zurückgestuft.
wenn man noch in Erprobungs- / Bewährungzeit ist, geht das auch einfacher