Unterschied zwischen Beamter/Beamtin im mittl. nichttechnischen Verwaltungsdienst und...?

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Hallo, Beamter ist besser. Der Unterschied liegt im Status -früher unkündbar-, du bist privatversichert und du wirst besser bezahlt. Ein Beamter im mittleren Dienst verdient nicht wirklich viel, es werden auch dort immer mehr Stellen abgebaut. Aber als Verwaltungfachangestellte stehst du schlechter dar. Nach deiner bestandenen Laufbahnprüfung und ein paar Jahren Berufserfahrung kannst du zum gehobenen Dienst aufsatteln. Viel Erfolg (denn Glück ist mit den Dummen :-))

Hallo, der grundsätzliche Unterschied ist erst mal: Ein Beamter ist in der Verwaltung hoheitsrechtlich tätig. Als Beamter kann er daher auch nur für Institutionen tätig sein die über Dienstherreneigenschaften verfügen. Dafür wird er alimentiert und erhält einen Sold. D.h. Besoldung. Mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit werden dem Ernannten aber auch bestimmte demokratische Rechte vorenthalten. Z.B. u.A. das Streikrecht. Ein Angestellter hat mit seinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag der sich an einem Tarifrecht orientiert. Derzeit der TVöD. Für seine Arbeit wird der Angestellte vergütet wobei je nach Art des Arbeitgebers zusätzliche Leistungen z.B: in der Altersversorgung möglich sind. Als Beamter muß man im Regelfall eine, für den mittleren nichttechnischen Dienst eine einjährige Vorbereitungszeit mit Abschlußprüfung absolvieren nach deren Bestehen die Übernahme als Beamter/in zur Probe erfolgt. Nach der Probezeit ist die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit möglich. Die danach folgende Bandbreite der tatsächlichen Tätigkeiten richtet sich nach Einsatzort, Art- und Aufgabe es öffentlichen Arbeitgebers auf kommunaler, Landes oder Bundesebene. Von Beamten wird ein Einsatz in allen Sach- und Fachgebieten und wie vorab genannt, allen Einsatzorten, erwartet bzw. vorausgesetzt. Bei Angestellten ist die Tätigkeit mit den erforderlichen Randbedingungen im Arbeitsvertrag beschrieben. Was besser ist muß man selbst in Kenntnis seiner persönlichen Fähigkeiten entscheiden.

Die Arbeit ist dieselbe, die Bezahlung und der Status in anderer.

Als Beamter bist Du mit 27 Jahren (in der Regel) unkündbar, als Angestellter hast Du mit 40 und nach 15 Dienstjahren eine "fast" unkündbare Position erreicht. Warum es grundsätzlich einen Unterschied gibt: Es ist eigentlich vorgesehen, daß Beamte sogenannte "hoheitliche Tätigkeiten" machen sollen, also irgendwas anordnen, irgendwas verbieten, wenn jemand gegen ein Gesetz verstoßen hat, und die Angestellten dann die andere Art der Verwaltungsarbeiten erledigen. In der Praxis jedoch ist das längst vermischt.

Beamte werden "verbeamtet", also auf Lebenszeit, quasi unkündbar, Angestellte nicht - das ist meine Meinung...