Kann ein Arbeitnehmer alten Urlaub über zwei Jahre mitnehmen, um früher in Rente zu gehen, obwohl im Betrieb Kurzarbeit ist?

7 Antworten

Nein, das ist nicht möglich.

Davon mal abgesehen, dass der AG bestimmt darauf achtet, dass der AN seinen Erholungsurlaub nimmt und Überträge nur wegen betrieblicher Notwendigkeit oder z.B. Krankheit des AN ins Folgejahr gestattet sind (bei Langzeitkrankheit sind es 15 Monate), muss ein AN bei Kurzarbeit zuerst seinen "alten" Urlaub abbauen, bevor es von der Agentur für Arbeit Geld gibt.

Das ist nicht möglich, gar verboten.

Der Gesetzgeber hat das gesetzlich geregelt, dass Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen ist und dient der Erholung.

Nur ausnahmsweise dürfen Urlaubstage in das Folgejahr mitgenommen werden, wird dieser dann nicht bis zum 31.03. genommen, verfällt dieser.

Urlaub? Nein! Es gibt aber n rentenmodell, wo derjenige fünf bis zehn Jahre für 2/3 bzw. 3/4 des Lohns arbeitet um ohne Abzüge in Rente gehen zu können. Das ist dann aber kein Urlaub!

Nein. Urlaub muss im aktuellen Jahr genommen werden und darf nur unter bestimmten Umständen mit ins Folgejahr genommen werden.