Kann die GEZ eine Befreiung widerrufen?
Ich war jetzt eine ganze Weile von den Beiträgen befreit, weil ich während meines Studiums BAföG bekommen habe.
Nun ist es so, dass ich eine Befreiung bis einschließlich 09/20 bekommen habe. Tatsächlich habe ich damals eine Befreiung bis 03/20 beantragt, weil ich da ja schon wusste, dass ich ab April kein BAföG mehr bekomme, aber das haben die gekonnt ignoriert und mich wie gesagt bis 09/20 befreit.
Aber es kommt noch seltsamer. Bei meinem letzten Antrag 09/20 hieß es sogar, dass ein Antrag gar nicht erforderlich sei, da ich zu diesem Zeitpunkt offenbar schon befreit war. Will heißen ich hab eine Befreiung bekommen, ohne die zum damaligen Zeitpunkt aktuelle BAföG-Bescheinigung vorzulegen. (Ich hab das dann auch nicht mehr groß hinterfragt)
Ich hab ehrlich gesagt keine Lust, dass die dann Ende des Jahres ankommen und mir eine Rechnung für ein halbes Jahr präsentieren, die letztendlich auf ihrer eigenen Inkompetenz fußt. Andererseits denke ich mir: "Einem geschenkten Gaul..."
Da ist jetzt eben die Frage, ob die das überhaupt können oder ob so eine Befreiung verbindlich genug ist, dass sie es im Nachhinein gar nicht widerrufen können. Bis jetzt tendiere ich dazu, das Risiko zu wagen und einfach mal abzuwarten.
Hat da evtl. jemand Erfahrungen und kann berichten?
Gruß
chucknils
2 Antworten
Entfällt der Befreiungsgrund so entfällt kraft Gesetzes gleichzeitig die Befreiung. Vom Wegfall des Befreiungsgrundes musst du den Beitragsservice unverzüglich unterrichten. Einen Widerruf der Befreiung braucht es daher nicht. Kommt der Befreiungsservice später drauf, dass die Voraussetzung früher weggefallen ist, wird er das ihm zu Unrecht vorenthaltene Geld nachfordern.
Das würde dazu führen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr finanziert würde und damit abgeschafft wäre. Das wiederum hätte zur Folge, dass auch alle privaten Rundfunk- und Fernsehprogramme nicht mehr senden dürften. Sie haben dazu nämlich nach unserem Verfassungsrecht nur die Berechtigung, weil es die öffentlich-rechtlichen Programme als Basisversorgung gibt. Da das insgesamt ein total verfassungswidriger Zustand wäre, wird dein Wunsch nicht in Erfüllung gehen.
Wenn der Grund der Befreiung entfällt, kann die Befreiung jederzeit widerrufen werden. Melden und klären oder pokern und für den Fall der Fälle etwas zurücklegen.
Das habe ich bei meinem letzten Antrag ja getan. Aber irgendwie haben die das scheinbar nicht kapiert.
Die können sich nennen wie sie wollen, Rundfunkgebühreneinzugszentrale oder auch Beitragsservice, das ändert absolut gar nichts. Es ist und bleibt ein Saftladen, der dringend abgeschafft gehört. Am besten vorgestern.