Kann der Zoll auch jemandem wegen Mordverdacht festnehmen?

5 Antworten

Ja, der Zoll kann jemanden gemäß 127, Abs. 1 StPO (aufgrund des Fluchtverdachts - nicht zur Identitätsfeststellung) sowie gemäß 127, Abs. 2 StPO wenn bereits ein Haftgrund vorliegt, vorläufig festnehmen.

Der Zoll trifft dann Amtshandlungen im Zuständigkeitsbereich des Landes (in Eilzuständigkeit) und hat für diesen Sachverhalt die selben Befugnisse wie ein Polizeibeamter dieses Bundeslandes.

Ja sicher ,die bekommen die Daten ja mitgeteilt wenn jemand gesucht wird

Er kann, muss und er wird. Allerdings übergibt man dann später die Person an die entsprechende Landespolizei.

Das darf Jeder, der sog. Jedermann Paragraph macht das möglich:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html


FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 12:12

Ich dachte nur die Männer und Frauen der Staatsanwaltschaft/Gericht das nennt man Landespolizei.

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Leestiger  25.08.2024, 12:13
@FrageHalaco1

Warum dachtest du das?

Warum behauptest du die Bundespolizei oder Kriminalpolizei dürfte das nicht sondern nur die Landespolizei?

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peti12314  25.08.2024, 15:15
@FrageHalaco1

In diesem Fall dürfte sogar der Bürger festnehmen (selbst wenn die Identität schon feststehen würde). Auch nach 127, Abs. 1 StPO.

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Leestiger  25.08.2024, 16:30
@peti12314

Steht in meiner Antwort die er kommentiert hat und die du wieder mit dem Inhalt meiner Antwort kommentiert...

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Das darfst Du auch, jeder Bürger darf das.