Kann der Zoll auch jemandem wegen Mordverdacht festnehmen?
Können die Zollbeamten auch jemandem wegen der Tatverdacht des Mordes festnehmen?
Also nicht nur der Polizei oder Justiz.
Ist der ZOLL auch berechtigt jemandem wegen eines Tötungsdelikt festnehmen?
5 Antworten
Ja, der Zoll kann jemanden gemäß 127, Abs. 1 StPO (aufgrund des Fluchtverdachts - nicht zur Identitätsfeststellung) sowie gemäß 127, Abs. 2 StPO wenn bereits ein Haftgrund vorliegt, vorläufig festnehmen.
Der Zoll trifft dann Amtshandlungen im Zuständigkeitsbereich des Landes (in Eilzuständigkeit) und hat für diesen Sachverhalt die selben Befugnisse wie ein Polizeibeamter dieses Bundeslandes.
Ja sicher ,die bekommen die Daten ja mitgeteilt wenn jemand gesucht wird
Er kann, muss und er wird. Allerdings übergibt man dann später die Person an die entsprechende Landespolizei.
Das darf Jeder, der sog. Jedermann Paragraph macht das möglich:
Natürlich!
Sehe ich beispielsweise einen von denen kann ich den festsetzen und die Polizei rufen, kann jeder!
https://www.polizei.bayern.de/fahndung/personen/unbekannte-straftaeter/064041/index.html
https://www.polizei.bayern.de/fahndung/personen/unbekannte-straftaeter/049367/index.html
Ich dachte nur die Männer und Frauen der Staatsanwaltschaft/Gericht das nennt man Landespolizei.
Warum dachtest du das?
Warum behauptest du die Bundespolizei oder Kriminalpolizei dürfte das nicht sondern nur die Landespolizei?
In diesem Fall dürfte sogar der Bürger festnehmen (selbst wenn die Identität schon feststehen würde). Auch nach 127, Abs. 1 StPO.
Steht in meiner Antwort die er kommentiert hat und die du wieder mit dem Inhalt meiner Antwort kommentiert...
Das darfst Du auch, jeder Bürger darf das.
Aber nur aufgrund "frischer Tat" und vorläufig.
Aber das sollte im Link stehen. Hab ihn jetzt nicht aufgemacht.