Kann der Online-Shop Anzeige wegen Betrug erstatten?
Huhu,
und zwar habe ich ein folgendes Problemchen, bei dem ich natürlich selbst schuld bin, aber ich wollte euch mal Fragen.
Ich habe mir vor einer Weile im Online-Shop etwas bestellt und die Rechnung noch nicht bezahlt (130€). Ich musste aus familien Gründen verreisen und habe natürlich erst nachdem ich wieder Zuhause war meine Briefe geöffnet. Ich habe 1x eine Mahnung bzw. eine Zahlungserinnerung erhalten und jetzt erneut eine Mahnung mit einer Drohung, dass wenn ich die Summe zum …Datum nicht bezahle, dann wird eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Betrug gemacht. Nun ich bin jetzt leider 4 Tage über dem Zahlungstermin. Ich werde es natürlich begleichen und mit dem Unternehmen in Kontakt setzen, allerdings habe ich natürlich Angst, dass eine Anzeige gegen mich bereits erstattet wurde. Ist eine Anzeige gegen den Kunden möglich wegen Betrug? Dort steht nichts von Inkasso usw. sondern direkt eine Anzeige..
4 Antworten
Selbst wenn sie eine Anzeige gemacht haben (was ich für sehr unwahrscheinlich und ein Druckmittel halte) wird sie fallengelassen, wenn du die Rechnung begleichst, bevor du einen Brief von den Behörden bekommen hast.
Selbst wenn du danach erst zahlst, wird das Verfahren sehr wahrscheinlich eingestellt, wenn du beweisen kannst, dass du bezahlt hast.
Kümmere dich zeitnah drum, dann passiert auch nichts
Gut, vielen Dank! Da hast du recht, wenn ich bezahle, dann habe ich ja meine Sache erfüllt.
"Ist eine Anzeige gegen den Kunden möglich wegen Betrug?"
Klar, wenn das Unternehmen meint betrogen worden zu sein kann es dies natürlich anzeigen. Ob sie damit auch drohen dürfen könnte man zur Diskussion stellen. Über den Ausgang des Verfahrens sagt das ersteinmal nichts aus.
Wenn das so zutriffst wie du es schilderst dann wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren am Ende einstellen, da keine Straftat vorliegt.
Meist handelt es sich bei solchen Floskeln in einer Zahlungsaufforderung aber ersteinmal um eine leere Drohung, die einzig dazu dient den Schuldner zur Zahlung zu nötigen.
Wenn die Rechnung berechtigt und fällig ist dann würde ich den Betrag alsbald möglichst per Echtzeitüberweisung überweisen.
Ergibt keinen Sinn, wenn keine Ware geliefert wurde. Nein.
Storniere die Bestellung doch einfach.
Wo entnimmst du, daß er keine Ware erhalten hat? Er führt dazu gar nichts aus. Es kann durchaus ein, daß die Ware erst z.B. per Spedition kam und der Verkäufer dann erst einige Tage später die Rechnung los geschickt hat.
Man kann grundsätzlich jeden wegen allem anzeigen.
Doch, die Bestellung ist angekommen. Ich hatte nur die Rechnung nicht direkt bezahlt und kurz danach musste ich verreisen und habe alles verpeilt. Die Zahlungserinnerungs-Briefe habe ich erst heute öffnen können, nachdem ich wieder angekommen bin.