Kann der gesetzlicher Betreuer ohne mein Einverständnis mich in die Werkstatt für Behinderte bzw in den Berufsbildungswerk/Rehabilitationsmaßnahme stecken?
Kann der gesetzlicher Betreuer ohne mein Einverständnis mich in die Werkstatt für Behinderte bzw in den Berufsbildungswerk/Rehabilitationsmaßnahme stecken? Auch wenn ich volljährig bin?
Und auch wenn ich für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin und mehr als 6 Stunden arbeiten kann?
Und kann der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge und Vermögenssorge mich gegen meinen Willen ohne meine Einverständnis in die Werkstatt für Behinderte oder in den Berufsbildungswerk/Ausbildung in der Rehabilitationsmaßnahme stecken?
Darf der das?
2 Antworten
Und auch wenn ich für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin und mehr als 6 Stunden arbeiten kann?
Dann schreibe eine Bewerbung, werde zum Bewerbungsgespräch eingeladen, mache einen Test, Probearbeiten oder Kurzzeitpraktikum und unterschreibe einen Arbeitsvertrag.
Das ist das Procedere auf dem 1. Arbeitsmarkt. Und somit ist dein Betreuer außen vor. Und wenn Du die Probezeit überstehst, dann hast es geschafft. Wie gesagt, du bist für den 1. Arbeitsmarkt geschaffen.
Warum soll er dir das verbieten. Mir ist auch noch nicht ganz klar warum Du einen Betreuer brauchst. Was war der Anlass einer Betreuung?
Nein. Wende dich an das zuständige Betreuungsgericht
Dachte du willst das verhindern?
Du kannst glaube ich die Betreuung auch beenden meiner Ansicht nach.
Warum glaubst du dass ich die Betreuung beenden kann?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aufhebung_einer_betreuung_gruende
Wenn du der Ansicht bist dass eine Betreuung nicht mehr notwendig ist dann kannst du bei Betreuungsgericht die Aufhebung der Betreuung beantragen.
Und kann der gesetzlicher Betreuer mir verbieten eine Bewerbung zu schreiben und zum Bewerbungsgespräch zu gehen?
Kann es sein, dass der gesetzlicher Betreuer zum Bewerbungsgespräch mit dabei sein möchte?