Kann der gesetzlicher Betreuer ohne mein Einverständnis mich in die Werkstatt für Behinderte bzw in den Berufsbildungswerk/Rehabilitationsmaßnahme stecken?

2 Antworten

Und auch wenn ich für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin und mehr als 6 Stunden arbeiten kann?

Dann schreibe eine Bewerbung, werde zum Bewerbungsgespräch eingeladen, mache einen Test, Probearbeiten oder Kurzzeitpraktikum und unterschreibe einen Arbeitsvertrag.

Das ist das Procedere auf dem 1. Arbeitsmarkt. Und somit ist dein Betreuer außen vor. Und wenn Du die Probezeit überstehst, dann hast es geschafft. Wie gesagt, du bist für den 1. Arbeitsmarkt geschaffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Web Developer bei einem mittelständischen Portalbetreiber

JungerKind 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 17:03

Und kann der gesetzlicher Betreuer mir verbieten eine Bewerbung zu schreiben und zum Bewerbungsgespräch zu gehen?

Kann es sein, dass der gesetzlicher Betreuer zum Bewerbungsgespräch mit dabei sein möchte?

LeBonyt  28.09.2024, 17:13
@JungerKind

Warum soll er dir das verbieten. Mir ist auch noch nicht ganz klar warum Du einen Betreuer brauchst. Was war der Anlass einer Betreuung?

Nein. Wende dich an das zuständige Betreuungsgericht


JungerKind 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 16:50

Warum kann er das nicht?

Singuli  28.09.2024, 16:51
@JungerKind

Dachte du willst das verhindern?

Du kannst glaube ich die Betreuung auch beenden meiner Ansicht nach.

JungerKind 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 16:53
@Singuli

Warum glaubst du dass ich die Betreuung beenden kann?