Als was kann man arbeiten wenn man nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt beschaffen ist?
Als was (in welchen Berufen) kann man arbeiten wenn man nicht auf den ersten Arbeitsmarkt beschaffen ist, sondern auf den zweiten?
Wo kann man dann eine Ausbildung machen?
Wenn man nicht auf den ersten Arbeitsmarkt beschaffen ist, muss man dann in einer Werkstatt für Behinderte Menschen arbeiten?
Und bitte mit Begründung.
2 Antworten
Als was (in welchen Berufen) kann man arbeiten wenn man nicht auf den ersten Arbeitsmarkt beschaffen ist, sondern auf den zweiten?
Der 2. Arbeitsmarkt ist die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Dort gibt es den Berufsbildungsbereich, in dem die jungen Schulabgänger*innen die Möglichkeit haben, Arbeitsbereiche der jeweiligen Werkstatt kennenzulernen und zu erlernen.
Jede WfbM hat unterschiedliche Arbeitsbereiche, zum Beispiel:
- Verpackungsarbeiten
- Elektro- & Industriemontage
- Metallbearbeitung & Schreinerei
- Gärtnerei & Landwirtschaft
- Wäscherei & Schneiderei
- Bäckerei & Café
- Druckerei & Papierverarbeitung
- Digitalisierung
Eine WfbM hat offiziell das Ziel, die Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. Jedoch wechseln nicht mal 1% aller Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Wo kann man dann eine Ausbildung machen?
In jedem Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Du musst halt nur die Anforderungen schaffen bzw. ein inklusives Unternehmen finden.
Alternativ gibt es die Berufsbildungswerke. Sie sind Ausbildungsstätten zu einer ersten Berufsausbildung junger Menschen mit Behinderung.
Wenn man nicht auf den ersten Arbeitsmarkt beschaffen ist, muss man dann in einer Werkstatt für Behinderte Menschen arbeiten?
Es ist keine Pflicht als behinderter Mensch in einer WfbM arbeiten zu müssen. Allerdings bleibt vielen Menschen, die eine Behinderung haben, nichts anderes übrig, da ihre Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt häufig ein Ausschlusskriterium ist.
Soll heißen: Sie bewerben sich, aber die Arbeitgeber*innen stellen die Menschen nicht ein, sondern zahlen lieber die Ausgleichsabgabe.
Viele Menschen mit Behinderungen haben aber gar nicht die Kapazitäten viele Jahre lang Hunderte von Bewerbungen zu schreiben, in der Hoffnung nach 4, 5 oder noch mehr Jahren endlich das Glück zu haben an eine inklusive Firma zu geraten, die sie dann wirklich einstellen. Dementsprechend gehen bzw. bleiben sie in der Werkstatt, weil sie da wenigstens etwas Geld erhalten (wenn auch viel zu wenig).
Wenn man aber absolut gar nicht in einer WfbM arbeiten will, dann muss man das nicht.
Bei einer Werkstattempfehlung kann man sich trotzdem auf dem 1. Arbeitsmarkt bewerben.
WfBM ist freiwillig.