Kann das jugendamt ein frischgeborenes baby wegnehmen nur weil die mutter körperlich behindert ist?

7 Antworten

Deine Schwester soll sich sofort einen Anwalt nehmen und der soll bitte auch bei der Kontrolle des Jugendamts da sein.

Es sollte euch klar sein, dass die Meldung vom Krankenhaus ans Jugendamt ging.

Bei uns werden Meldungen an die Säuglingsschwester der Mütterberatung gemacht wenn Babies zu früh oder Untergewichtig zur Welt gekommen sind.

Sie stattet den Eltern einen Besuch ab und schaut ob sie helfen kann und ob es dem Baby gut geht.

Das war's dann aber auch.

Dann gibt es eben übereifrige " Fachleute" die ihren Willen und Engstirnigkeit durchsetzen wollen.

Dagegen soll und darf man sich wehren. Jugendämter richten zuweilen auch grossen Schaden an.

Ämter lassen eine Aktion schnell Fallen wenn ein Rechtsanwalt auftritt. Da ist ihnen die Intervention dann zu anstrengend und zu teuer. Es gibt sogar interne Weisungen Fälle fallen zu lassen wenn ein Anwalt eingeschaltet ist. Das weiss ich aus zuverlässiger Quelle weil ein Familienmitglied solche Weisungen schon mehrfach von vorgesetzter Stelle erhalten hat.

Deshalb sofort handeln bevor sich die Sache hochgeschaukelt hat und zum Selbstläufer wird.

Ich wünsche euch von Herzen alles Gute!


KaeteK  01.05.2018, 11:56

Danke für deinen guten Beitrag.

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Jetzte mal ganz langsam. Wie kommst du auf die Idee ein Jugendamt würde Geld verdienen wenn sie ein Baby den Eltern weg nehmen???? Ganz im Gegenteil. Dieses Baby bekommt eine Pflegefamilie die das Jugendamt dann bezahlen muss.

Die Körperbehinderung an sich ist keinerlei Grund das Kind weg zu nehmen. Aber es ist ein Grund genau hin zu schauen ob das Kind ausreichend gut versorgt ist. Das wiederum kann man von der Entfernung aus nicht beurteilen. Es gibt viele Menschen mit Körperbehinderung die ihr Kind selbst großziehen. Nicht das es immer einfach ist, aber es geht. Wichtig ist das eben neben den eigenen Fähigkeiten auch ein Netzwerk da ist das Hilfe gibt wenn es eng wird.

Also ja, wenn die Deppen vom Jugendamt kommen und man kann sich nicht dagegen wehren dann kann man auch sonst nicht viel machen.

Aber sollte es hart auf hart kommen schau dich doch mal bei euch in der Familie um ob irgendjemand es "adoptieren" könnte. So würde es in der Familie bleiben und sie könnte es weiterhin "behalten". Es müsste ja dann nicht zwingend dahin sondern einfach nur offiziell adoptiert sein damit es in der Familie bleiben kann.

Kommt ja öfters vor, dass z. B. die Oma oder so das Kind adoptiert. War bei meiner Mutter damals auch so. Ihre unfähige Mutter hat sich nicht um sie gekümmert weshalb sie dann zu ihren Großeltern gekommen ist.


Dediewa21 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 11:17

Danke, daran hab ich nicht gedacht. Werde ich meiner schwester sagen.

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Goodnight  01.05.2018, 11:32

Familiäre Unterstützung würde da völlig reichen.

Hier muss sofort ein Anwalt eingeschaltet werden.

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Goodnight  01.05.2018, 11:37

Die Unterstützung der Familie reicht, dazu braucht es keine Adoption. Zu dem Kind gibt es sicher auch einen Vater. Dem kann man das Kind auch nicht einfach so weg nehmen.

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Erstmal: das Jugendamt verdient kein Geld, indem es der Mutter das Baby weg nimmt und es in eine Pflegefamilie gibt. Wenn das JA ein Kind weg nimmt, liegen normalerweise gute Gründe vor, beispielsweise dass die notwendige Versorgung des Kindes durch die Mutter nicht gewährleistet ist. Ob das im Fall deiner Schwester so ist, kann hier mit Sicherheit niemand sagen.

Und wenn das JA auf von dir beschriebene Fälle nicht reagiert, dann entweder deshalb, weil es nichts davon weiß/weil das niemand gemeldet hat oder weil an der Stelle ganz einfach ein ignoranter Mitarbeiter sitzt, den es nicht kümmert.

Jedenfalls wird kein Kind grundlos der Mutter weg genommen.

Wenn ihr der Meinung seid, dass es falsch ist, was das JA da vor hat, dann sollte sich deine Schwester einen Anwalt für Familienrecht nehmen und sich durch diesen beim Jugendamt vertreten lassen.

Ja so ist das. Wenn sie eine Kindeswohlgefährdung sehen können sie das Kind sofort wegnehmen.
Gibt es denn noch einen Vater dazu?
Am Besten wäre es, wenn sie familiären Rückhalt hätte, sprich, weitere fähige Personen die mit im Haushalt leben und sich kümmern können.