Kann das jugendamt ein frischgeborenes baby wegnehmen nur weil die mutter körperlich behindert ist?
Meine schwester hat vor 2 monaten ein kind geboren, unter grössten schwierigkeiten und mit grossem wunsch ein kind zu kriegen.
Es war eine frühgeburt, weil es für baby und mutter lebensgefährlich wäre es noch länger drin zu behalten. Meine schweste hatte immer mehr atemnot und konnte nach 7 monaten nicht allein stehen, weil sie muskelanepatie hat, sowas wie muskelschwund oder so.
jetzt vor einer woche wurde das baby aus akh entlassen und nachdem sie 2 tage zuhause sind ist das jugendamt aufgetaucht.
Sie finden es wäre das beste für das baby wenn es bei einer pflegefamilie u tergebracht wird, und ih finde die suchen jetzt mach einem grund es ihr wegzunehmen, gibt scxliesslich genug familien die ein frischgeborenes baby gerne hätten weil sie selber keins kriegen können und ein haufen geld geben würden.
Die hatten achon eine kontrolle bei meiner schwester zuhause und haben geschaut ob sie schon alles fürs baby gekauft und ei gerichtet haben. Und nachsten montag soll noch ein kontrolltermin stattfinden.
meine schwester ist körperlih behindert, und ich ichc war unglaublih froh dass sie ein baby kriegen konnte, weil ihr wegen ihrer krankheit sehr biel im leben versagt bleibt was für uns andere alles selbstverständlich ist.
Sie wollte das baby unbedingt behalten, und hat sicher nicht ihr eigenes leben riskiert um es zu kriegen, nur damit es am ende weggenommen wird. Nur weil das jugendamt geld verdienen will, und überall dort probleme sicht nur niccjt dort wo es wirklich welche gibt. Es sind schon viele viele kinder gestorben wegen vernachlässigung der eltern oder gewalt. Nur da traut sich kein jugendamt hin. Ich kenne eine junge frau die 4 kinder hat und drogenabhängig ist, das kindergeld für extensions, dreads und rasta, deigen, haufen tatoos und piercings ausgibf, ihre kinder sehen wie samdler aus, und trotzdem interessiert sivh keiner für sie.
sie hat einen fewund der für sie da ist, eine mutter uns schwester die liebendgern zu ihr fährt um ihr zu helfen, aofern sie zeit haben. Ich wohne leider fast4 stunden von ihr, also bin ich eher keine hilfe.
Sie können keine babys wegnehmen die mit geösstem wunsch auf die welt gebeacht wurden. Nicjt genug dass sie behindet ist, darf sie auch keine kinder haben deswegen? Hätte ja auch gleich abtreiben können wenn sie wüsste dass es eine fremde familie kriegen soll. Warum hat sie wohl ihr leben für diese schwangerachaft riskiert!
7 Antworten
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Deine Schwester soll sich sofort einen Anwalt nehmen und der soll bitte auch bei der Kontrolle des Jugendamts da sein.
Es sollte euch klar sein, dass die Meldung vom Krankenhaus ans Jugendamt ging.
Bei uns werden Meldungen an die Säuglingsschwester der Mütterberatung gemacht wenn Babies zu früh oder Untergewichtig zur Welt gekommen sind.
Sie stattet den Eltern einen Besuch ab und schaut ob sie helfen kann und ob es dem Baby gut geht.
Das war's dann aber auch.
Dann gibt es eben übereifrige " Fachleute" die ihren Willen und Engstirnigkeit durchsetzen wollen.
Dagegen soll und darf man sich wehren. Jugendämter richten zuweilen auch grossen Schaden an.
Ämter lassen eine Aktion schnell Fallen wenn ein Rechtsanwalt auftritt. Da ist ihnen die Intervention dann zu anstrengend und zu teuer. Es gibt sogar interne Weisungen Fälle fallen zu lassen wenn ein Anwalt eingeschaltet ist. Das weiss ich aus zuverlässiger Quelle weil ein Familienmitglied solche Weisungen schon mehrfach von vorgesetzter Stelle erhalten hat.
Deshalb sofort handeln bevor sich die Sache hochgeschaukelt hat und zum Selbstläufer wird.
Ich wünsche euch von Herzen alles Gute!
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Jetzte mal ganz langsam. Wie kommst du auf die Idee ein Jugendamt würde Geld verdienen wenn sie ein Baby den Eltern weg nehmen???? Ganz im Gegenteil. Dieses Baby bekommt eine Pflegefamilie die das Jugendamt dann bezahlen muss.
Die Körperbehinderung an sich ist keinerlei Grund das Kind weg zu nehmen. Aber es ist ein Grund genau hin zu schauen ob das Kind ausreichend gut versorgt ist. Das wiederum kann man von der Entfernung aus nicht beurteilen. Es gibt viele Menschen mit Körperbehinderung die ihr Kind selbst großziehen. Nicht das es immer einfach ist, aber es geht. Wichtig ist das eben neben den eigenen Fähigkeiten auch ein Netzwerk da ist das Hilfe gibt wenn es eng wird.
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Also ja, wenn die Deppen vom Jugendamt kommen und man kann sich nicht dagegen wehren dann kann man auch sonst nicht viel machen.
Aber sollte es hart auf hart kommen schau dich doch mal bei euch in der Familie um ob irgendjemand es "adoptieren" könnte. So würde es in der Familie bleiben und sie könnte es weiterhin "behalten". Es müsste ja dann nicht zwingend dahin sondern einfach nur offiziell adoptiert sein damit es in der Familie bleiben kann.
Kommt ja öfters vor, dass z. B. die Oma oder so das Kind adoptiert. War bei meiner Mutter damals auch so. Ihre unfähige Mutter hat sich nicht um sie gekümmert weshalb sie dann zu ihren Großeltern gekommen ist.
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Danke, daran hab ich nicht gedacht. Werde ich meiner schwester sagen.
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Familiäre Unterstützung würde da völlig reichen.
Hier muss sofort ein Anwalt eingeschaltet werden.
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Die Unterstützung der Familie reicht, dazu braucht es keine Adoption. Zu dem Kind gibt es sicher auch einen Vater. Dem kann man das Kind auch nicht einfach so weg nehmen.
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Erstmal: das Jugendamt verdient kein Geld, indem es der Mutter das Baby weg nimmt und es in eine Pflegefamilie gibt. Wenn das JA ein Kind weg nimmt, liegen normalerweise gute Gründe vor, beispielsweise dass die notwendige Versorgung des Kindes durch die Mutter nicht gewährleistet ist. Ob das im Fall deiner Schwester so ist, kann hier mit Sicherheit niemand sagen.
Und wenn das JA auf von dir beschriebene Fälle nicht reagiert, dann entweder deshalb, weil es nichts davon weiß/weil das niemand gemeldet hat oder weil an der Stelle ganz einfach ein ignoranter Mitarbeiter sitzt, den es nicht kümmert.
Jedenfalls wird kein Kind grundlos der Mutter weg genommen.
Wenn ihr der Meinung seid, dass es falsch ist, was das JA da vor hat, dann sollte sich deine Schwester einen Anwalt für Familienrecht nehmen und sich durch diesen beim Jugendamt vertreten lassen.
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Ja so ist das. Wenn sie eine Kindeswohlgefährdung sehen können sie das Kind sofort wegnehmen.
Gibt es denn noch einen Vater dazu?
Am Besten wäre es, wenn sie familiären Rückhalt hätte, sprich, weitere fähige Personen die mit im Haushalt leben und sich kümmern können.