Kann bei leerstehendem Haus der Wasseranschluß abgemeldet werden?
Gemeinde lehnt Abmeldung ab, sei nicht möglich
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
schreibt die DIN 1988 vor, dass Anschlüsse die länger als 1 Jahr nicht gentzt werden, vom Netz zu trennen sind.
Dafür sind Erdarbeiten in Form eines Kopfloches an der Hauptwasserleitung notwendig. Die Kosten hierfür trägt der Wasserversorger.
Falls jedoch dieser Anschluss / das Gebäude mal wieder in Betrieb genommen werden, sind wieder Erdarbeiten notwendig, die dann aber zu Deinen Lasten gehen.
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Wenn der Wasserversorger und -entsorger nein sagen wird es wohl so sein.
Der Anschluß ist ja da. Dann fallen zumindest die Grundgebühren an.
Mancherorts wird auch eine Gebühr für die Oberflächenentwässerung verlangt.
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Die Kanalbenutzung (Niederschlagwasser) läuft schließlich auch ohne Frischwasserbezug, der ja messbar ist, weiter.