Wassergebühren leerstehendes Haus?

2 Antworten

Obwohl 0 Verbrauch Wasser, muss ich im Jahr ca. 500,00 EUR für die Wasserbereitstellung (alles Grundgebühren) zahlen.

Das ist die Grundversorgung, die u.a. auch die Zählereinheit inkludiert.

Ich hatte auch versucht, den Wasseranschluss zu kündigen, (abdrehen zu lassen) doch man sagte mir, das ginge nicht, da das sehr teuer werden würde. Mann müsste unterirdisch dann die ganzen Wasserleitungen entfernen.

Du kannst eine Stilllegung ohne Rückbau des Zählers beantragen, allerdings nur für maximal 1 Jahr. Die geht zu Lasten des Versorgers. Bei einer längeren Stilllegung allerdings muss tatsächlich der Wasseranschluss physikalisch abgebaut und der Zähler entfernt werden. So sieht es u.a. die DIN1988 vor. Das wird aber dann ein teurer Spaß, wenn irgendwann zum Zeitpunkt X die Wasserversorgung wiederhergestelt werden soll, denn das geht dann voll zu Lasten des Eigentümers.

Vor Jahren in einem anderen Ort ging das, da wurde das Wasser einfach abgedreht,

Das ist tatsächlich unzulässig, sofern es ein Haus am öffentlichen Versorgungsnetz (und nicht an einer privaten Zisterne) ist. Gründe siehe oben.

Ich würde davon auch dringend abraten, denn ohne Wasserversorgung ist das Objekt nicht nur nicht bewohnbar, es können sich auch aufgrund des mangelnden Wasserdrucks in den Leitungen Probleme durch Ablösen von Rückständen etc. ergeben. Vom Trockenfallen der Knier in den Abwasserzuführungen und der daraus resultierenden Geruchsbelästigung ganz zu schweigen. Noch besser wird es, wenn es ein Gebäude im Außenbereich nur mit Bestandsschutz ist. Bei einem Rückbau der Wassserleitung würde der erlöschen, und das Objekt ggfs. mit einem Nutzungsverbot belegt.

Im normalfall bestehen Gebühren aus Zuwasser (also Frischwasser), abwasser und (falls das da mit rein fällt) Regenwasser. In dem Gebührenbescheid sollte stehen, wofür genau die 500€ sind. Frisch- und Abwasser müsste null sein. Regenwasser bleibt (ist abhängig von der Fläche). Aber 500€ ist so oder so eine stolze Summe. Irgendwas stimmt da nicht.


FordPrefect  02.03.2021, 18:19
Aber 500€ ist so oder so eine stolze Summe.

Das ist Kleingeld. Selbst ohne Frischwasserbezug wird mindestens der Grundpreis fällig. Und wie du richtig schreibst, ist der Abwasser- und Regenwassereinleitungsanteil (oft) viel teurer als der Wasserbezug selbst. Bei einem normal großen Grundstück mit nicht zu hoher Versiegelung macht das alleine schon um die € 150.-- bis € 200.-/p.a. aus.

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Freestila  03.03.2021, 09:52
@FordPrefect

Wir zahlen unter 500€ im Jahr mit Frischwasser... Und wir haben jetzt kein kleines Haus.

Ich weiß aber wie gesagt nicht, wie das genau aufgeschlüsselt ist. Regenwasser als Teil der Gebühr war nur ne Vermutung. Da müsste der Fragesteller mal schreiben, für was genau da Geld verlangt wird.

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FordPrefect  03.03.2021, 10:15
@Freestila
Wir zahlen unter 500€ im Jahr mit Frischwasser... Und wir haben jetzt kein kleines Haus.

Die Gebühren für KW und Abwasser sind je nach Region extrem unterschiedlich. In München ist KW mit € 1,70 brutto (Grundversorgung) günstig, die Entsorgung mit € 1,56/m³ auch. Die Regenwassereinleitung ist aber entscheidend davon abhängig, wie hoch die Versiegelung ist und wie genau die Satzung vor Ort ausschaut.

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