Kann auch Wahrheit Volksverhetzung sein?
Kann man in D auch wegen einer wahrheitsgemäßen Aussage über ein Volk wegen Volksverhetzung verurteilt werden? Oder sind nur Unwahrheiten strafbar?
Wäre die Aussage "Die Volksgruppe X ist zehnmal krimineller als die Deutschen, was die offizielle Kriminalitätsstatistik belegt. Volksgruppe X raus!" strafbar?
8 Antworten
Klar doch. Das Gesetz sagt dazu: "(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Es geht nicht darum Unwahrheiten zu behaupten. Bestraft wird, wer versucht gegen eine Gruppe von Menschen Hass zu schüren oder eben Gewalt gegen diese Gruppe fordert.
Der problematische Anteil ist "Volksgruppe X raus". Aus zweierlei Gründen: Zunächst einmal schert es alle diese Menschen über einen Kamm -> Rassismus. Des Weiteren (und das ist nicht juristisch, aber ethisch relevant) verkürzt es die Darstellung und impliziert falsche Schlüsse. Es legt eine Kausalität zugrunde, die nachweislich nicht besteht, nämlich dass das Angehören einer Volksgruppe automatisch zu einem erhöhten Risiko, Straftäter zu werden, führen würde. Es blendet damit alle Faktoren, die wir wissenschaftlich kennen, aus, die zu einem erhöhten Risiko, Straftäter zu werden, führen. Beispielsweise Armut, Perspektivlosigkeit, traumatische Gewalterfahrungen usw.
Oh, den zweiten (konkreten) Teil der Frage habe ich überlesen. Ich bezog mich nur auf den ersten (allgemeinen) Teil der Frage.
Klar, die Aussage "Volksgruppe X raus" fällt nicht mehr unter das Benennen von Wahrheiten und deiner Ausführung dazu ist zuzustimmen.
Ja, kann durchaus so sein. Denn das Merkmal ist nicht der Wahrheitsgehalt, sondern ob die Aussage geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
die Eignung zur Störung ist oft Beweis durch Behauptung, schon weil man gewöhnlich immer jemanden findet, der sich betroffen fühlt.
Einzelne, die betroffen sind, stellen daher auch keine Störung des öffentlichen Friedens dar. Ich vermute mal, dass dieser Gummiparagraph mit voller Absicht so formuliert worden, damit die Gerichte etwas zu befinden haben.
Der Begriff der Störung des öffentlichen Friedens findet sich schon in der Urfassung des §§ 130 StGB. Da hieß es:
Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
Schau dir einfach mal den Tatbestand des § 130 Abs. 1 StGB an.
Es geht dabei um zum Hass aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordern, um Beschimpfen, böswillig verächtlich Machen oder Verleumden.
stell diese heikle Kuh doch einfach mal über den Eimer: auch wenn sich ein Volk danebenbenimmt, darf man nicht böswillig drüber reden und beschimpfen.
Ja, Nancy's Ziel ist ja dass niemand mehr objektiv beobachtbare Wahrheiten aussprechen darf.
Ich kenne kein Gesetz, das es verbietet, die Wahrheit zu sagen.
Ich wüsste nicht, warum die Nennung der Wahrheit Volksverhetzung sein sollte.
Inwiefern ist das Benennen von Wahrheiten ein "Hass schüren" oder eine "Gewaltforderung"?