Kampfhund nachträglich anmelden?

4 Antworten

Neben den speziellen Bestimmungen, die erst zur Haltung eines solchen Hundes berechtigen (die bereits dezidiert hier aufgeführt worden) werden sich größere Probleme ergeben.

Die Behörden sind nicht "dumm" und werden hinterfragen, wer diesen Hund unangemeldet und ordnungswidrig gehalten hat. Oder sie werden sonst vermuten, dass du der bisherige Halter warst - und dann bekommst du nachträglich die Erlaubnis nicht mehr, weil du nicht mehr als "zuverlässig" gilst.

Schwierig vor allem, wenn es nur die Daten des "Erstbesitzers" gibt ... da werden sehr sehr kritische Fragen kommen.

Es wird also auf jeden Fall darauf hinauslaufen, dass du der Behörde den Namen des Ex-Halters mitteilen musst - auf den dann einige unangenehme Konsequenzen zukommen werden.

Also gut überlegen ....


Be "Kampfhunden" gibt es in Sachsen-Anhalt Besonderheiten:

Folgene Rassen (und Kreuzungen) bzw. Hunde gelten als 'gefährliche Hunde'

Listenhunde: Bei Hunden der Rassen American
Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire
Bullterrier wird die Gefährlichkeit bis zum Wesenstest vermutet.

Die Haltung eines Hundes, bei dem eine
Gefährlichkeit festgestellt (oder nicht widerlegt) wurde, bedarf der
Erlaubnis der Behörde.

Für die Erlaubnis muss der Halter volljährig sein, die erforderliche Sachkunde (Sachkundeprüfung) und Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) besitzen.

Die Erlaubnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Halter durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und
Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.

Der Halter muss zusätzlich ab dem 3. Lebensmonat des Hundes eine
Haftpflichtversicherung (1 Million Euro Personenschäden; 500.000
sonstige Schäden) abschließen.

Ab 6. Lebensmonat muss der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

Das Grundstück/die Wohnung muss entsprechend verhaltensgerecht und ausbruchssicher sein.

Außerhalb des eingezäunten Grundstücks/der Wohnung gilt eine allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde.

Ein gültiges Personaldokument und die Bescheinigung der Haltungserlaubnis
bzw. über die Antragstellung müssen immer mitgeführt und auf Verlangen
der Behörde ausgehändigt werden.

Der gefährliche Hund darf nur Personen anvertraut werden, die ebenfalls volljährig sind und die nötige Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen, um einen gefährlichen Hund zu führen.


Seit März 2016 gibt es den Zusatz das Zucht und Handel untersagt sind. Anmelden geht aber wie erklärt ihr dem  Amt wo der Hund her ist? 

Das kannst du jederzeit.