Kaminofen 2. BImschV?
Hallo Liebe Community,
ich bin langsam echt verzweifelt und hoffe ihr könnt mir helfen!
ich kenne mich mit dem ganzen BImsch-Zeug nicht aus und versuche seit Tagen mich einzulesen, aber ich werde nicht schlau draus.
ich möchte einen Kaminofen kaufen. Kamin und alles ist vorhanden, ich habe mir einen gebrauchten ausgesucht.
der hat 8kw, nicht wasserführend. Laut Typenschild 2015, wurde beim Verkäufer 11/2015 in Betrieb genommen.
kann mir jemand sagen, woran ich jetzt erkenne, ob ich ihn bei mir anbringen darf und der Kaminkehrer ihn mir so abnimmt?
bin für jede Hilfe dankbar, vielen Dank vorab!!
Achso, ich würde natürlich den Kaminkehrer fragen, aber der ist seit Tagen nicht erreichbar…:/
4 Antworten
Hallo markb7584,
Ruf am besten einfach bei einem anderen Schornsteinfeger an der bei dir in der Nähe ist, der kann dir das auch sagen.
So wird dir hier wohl niemand weiterhelfen können vermute ich außer es wäre hier ein Schornsteinfeger aktiv der dir dazu weiterhelfen kann.
Kaminöfen sind nicht wirklich mein Spezialgebiet, aber ich befürchte dass dieser Ofen nicht den aktuellen Anforderungen entspricht und deswegen auch verkauft wird.
Gruß Markus
Ich drück dir die Daumen dass sich eventuell hier ein Experte diesbezüglich meldet, aber wie gesagt du kannst auch bei einem anderen Schornsteinfeger telefonisch nachfragen.
Hallo Markus, danke für deine Antwort. Ja den Schornsteinfeger erreiche ich leider nicht… aber dann bleib ich da mal dran…
Hallo markb7584,
eine Kaminofen von 2015 kannst du bis zum 31.12.2024 betreiben. Danach muß er außer Betrieb genommen werden oder es gibt einen Nachweis vom Hersteller, daß der Ofen die Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach 1. BImSchV einhält. Sollte dies vom Hersteller nicht zu bekommen sein bzw. schafft dieser Ofen die Werte nicht, kann man noch einen elektrostatischen Feinstaubfilter nachrüsten. Der ist aber so teuer, daß man lieber drüber nachdenken sollte das Geld in einen neuen Kaminofen zu investieren der die aktuellsten Grenzwerte einhält.
am besten Kontakt mit dem Schornsteinfeger aufnehmen - per Mail / Telefon.
Solltest du den Schornsteinfeger nicht erreichen kannst du auch versuchen über die Schornsteinfeger-Innung eine Antwort auf deine Frage zu bekommen.
Der Ofen darf solange die Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach 1. BImSchV eingehalten werden auch weiter betrieben werden.
Unser Ofen ist aus dem Jahr 2000 und er darf weiter betrieben werden! Hier gibt es sogar eine Bescheinigung (Prüfprotokoll) des Herstellers.
Viel Erfolg.
Hallo Markb7584,
das kannst du ganz einfach au der Seite vom HKI überprüfen. Genau haben die bei Kamify das bereits sehr schön in einem Artikel zusammengefasst: Kamify Magazin
Falls sich trotzdem noch ein Fachexperte hier findet wäre ich einstweilen sehr dankbar…!