Kaminofen Stillgelegt?
Wir dürfen unseren Kaminofen aus dem Jahre 2003 nicht mehr benutzen, weil er zu umweltschädlich sei. Laut dem Schornsteinfeger könne man auch keinen Feinstaubfilter nachrüsten.
Ich finde es irgendwie sehr sinnlos, ofen Stillzulegen, die mit natürlichen Brennstoffen betrieben werden, aber dafür Heizungen zu erlauben, die Gas verbrennen.
Wie steht ihr dazu
5 Antworten
Bis Ende 2024 haben Besitzer von älteren Kaminöfen noch Zeit, ihre Anlage gemäß BImSchV umzustellen. Betroffen sind Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden.
Ab dem 31.12.2024 gelten für sie folgende Grenzwerte:
- maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas
- maximal 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas
Die Grenzwerte betreffen Kamine, Kamin-, Kachel-, Pellet-, Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kohleofen.
Kaminöfen, die nach dem Jahr 2010 auf den Markt gekommen sind, erfüllen die strengeren Vorgaben. Ein generelles Verbot für Kaminöfen gibt es nicht. Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte ist jedoch notwendig.
Oft reicht schon ein Blick aufs Typenschild, das meist auf der Rückseite des Ofens angebracht ist. Anhand dessen lässt sich auch das Alter der Anlage feststellen. Auch ein Anruf beim Hersteller kann Klarheit bringen. Zudem gibt es eine Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz und Küchentechnik (HKI) und weiterer Verbände, die dabei helfen kann, die Werte des jeweiligen Ofenmodells zu ermitteln.
Eine weitere Möglichkeit, Abgaswerte und Feinstaubbelastung der Einzelraumfeuerungsanlage zu bestimmen, ist eine Einzelmessung durch den zuständigen Schornsteinfeger. Die Kosten dafür können je nach Aufwand zwischen mehreren hundert Euro und bis zu tausend Euro betragen.
Je nach Datum auf dem Typenschild gibt es unterschiedliche Zeitpunkte der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme:
- bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar: Nachrüstung oder Außerbetriebnahme bis 31. Dezember 2014
- 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984: Nachrüstung oder Außerbetriebnahme bis 31. Dezember 2017
- 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994: Nachrüstung oder Außerbetriebnahme bis 31. Dezember 2020
- 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010: Nachrüstung oder Außerbetriebnahme bis 31. Dezember 2024
Je nach Bundesland und auch durch örtliche oder regionale Vorschriften und Betriebseinschränkungen können Abweichungen von den hier dargestellten Anforderungen und Fristen bestehen. Deshalb wird empfohlen, sich beim zuständigen Schornsteinfeger zu erkundigen.
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
Die neue Kaminofen-Verordnung gilt nicht für:
- historische Grundöfen, Kachelöfen, Badeöfen, Backöfen, offene Kamine und Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 installiert wurden
- offene Kamine, die laut Verordnung sowieso nur gelegentlich betrieben werden dürfen, sowie Grundöfen, Herde und Backöfen unter 15 Kilowatt Nennwärmeleistung
Wird eine Immobilie allein durch eine Einzelraumfeuerungsanlage beheizt, darf diese auch weiter betrieben werden.
Ich persönlich würde noch mal einen anderen Schornsteinfeger sicherheitshalber befragen, ob nicht doch Nachrüstung möglich, Aber kann! halt teuer werden.
Leider ist halt Feinstaub ein Problem)-: Und auch ein Gesundheitproblem, wo es eigentlich sinnvoll ist, wenn die Politik was macht.
In meiner Jugend kenne ich noch Städte in Deutschland , die zeitweise (im Winter) im Smog versanken, auch wegen der Feuerstätten - habe selbst in so einer gelebt, ebenfalls zum Smog beigetragen, aber gerade prickelnd war das nicht. Gibt es heute sowas überhaupt noch? Könnte aktuell keine Smogstadt in Deutschland benennen
Ich habe bezgl dieser Sache Glück (-; Meine Öfen sind ZU alt, als daß ich sie austauschen müßte, aber könnte auch einiges an Feinstaub produzieren, weiß das aber nicht. (am Schornstein sieht man aber den Rauch kaum- oft gar nicht-das spräche dagegen, daß meine Öfen ein Feinstaubproblem haben)
Meine einzige Änderung: die letzten Jahre: ich kann nicht mehr mit Gas zuheizen, weil ich kein Gas mehr bekomme. Da heißt: wenn man bettlägrig ist, muß man echt kalte Temperaturen aushalten können . Und der Schornsteinfeger meinte deswegen, daß wir wohl den Kehrmodus ändern müssen, mehr Kehrungen pro Jahr, wobei der bisher immer meinte, daß nur wenig Ruß im Schornstein, schon die 2 sind eigentlich zu viel .
Wäre interessant, wenn es mal eine Feinstaubmessung gäbe, aber gäbe es sowas überhaupt bezahlbar für einen einzelnen Schornstein? Und eine einzelne wird kaum ausreichen. Beim Anfeuern entsteht mehr Ruß /Feinstaub. Und bei ungenügender Auslastung meiner Öfen entsteht wohl auch mehr, als wenn ich voll durchdonnere?
Mich interessiert diesesThema schon sehr- ich habe mittlerweile meinen Heizmodus geändert- 1-2 Mal am Tag anmachen und durchdonnern- zumindest in MEINEN Öfen ensteht dann weniger Ruß, anstatt laufen lassen, nur wenig Holz nachlegen. Aber jeder Ofen ist da u.U. anders.
Auch je nach Trockungsgrad des Holzes gibt es enorme Unterschiede. Keine Ahnung , ob kammergetrocknet das beste wäre, hatte ich noch nie, aber meine üblichen 15-maximal 18% (ich schaue immer, daß ich das in etwa einhalte) sind besser als die noch zugelassenen 25%. Der Gesetzgeber hat den Wert nur so hoch gelegt, weil den Feuchtegrad Holznutzer halt nicht zuverlässig bestimmen kann.
Unter Umständen (sogar eher warscheinlich) verursachst Du viel weniger Feinstaub als einer mit einem neuen Ofen, der es noch nicht raushat mit seinem Ofen. Aber , wie will der Gesetzgeber das handhaben?
Ich verstehe Dich voll, aber auch die Feinstaubbetroffenen. Da wird halt eine Güterabwägung stattfinden
Ich kann dir nur folgenden Rat geben: schreibe den Hersteller des Ofens an, lege ein Foto vom Typenschild dazu und ggf wenn vorhanden die Rechnung und frage den Hersteller ob dein Ofen weiter betrieben werden darf.
Mein Ofen (ein Contura) aus dem Jahr 2000 darf weiterhin in Betrieb bleiben. Der Hersteller hat mir innerhalb von nur einem Tag ein Prüfzertifikat zugesendet. Auf dem Zertifikat sind alle Werte aufgeführt. Das Zertifikat habe ich an den Schornsteinfeger weitergeleitet und alles ist in Ordnung.
Also versuche es am besten erstmal über den Hersteller.
Viel Erfolg.
Ok - damit habe ich jetzt nicht gerechnet. Wie gesagt unser Ofen ist von 2000 und darf in Betrieb bleiben. Bietet der Schornsteinfeger keine Messung für deinen Ofen an? Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Werte bei der Messung eingehalten werden, dann darf dein Ofen auch weiter in Betrieb bleiben. Die Messung ist zwar teuer aber ggf eine Option.
Der Ofen kann durch Nachrüstung mit dem KaminfilterKAT weiter betrieben werden.
Der Kamin Feinstaubfilter ermöglicht die Weiternutzung Ihrer Feuerstätte gemäß 1. BlmSchV
Kann ich mir nicht vorstellen. Eine bekannte von mir hat hat das gleiche Problem und ein weitaus älteren Ofen. Sie lässt jetzt demnächst ein Filter im Schornstein einbauen.


Sie lässt jetzt demnächst ein Filter im Schornstein einbauen.
Um das Geld, hier 3.725.-€ bekommt man einen neuen Ofen der sämtlichen Anforderungen entspricht!
Naja ihr Ofen ist voll Eingemauert mit sehr alten schönen Fliesen
Ich habe ihr gesagt das sie bei mehren Firmen Angebote einholen soll weil ich das zu teuer finde. Sie sagte Nein, die Firma ist die Empfehlung vom Schornsteinfeger und nur das nimmt er auch ab. Ich denke der Schornsteinfeger bekommt bestimmt eine kräftige Provision.
Ja bei einem Kachelofen, der schnell mal >15.000.-€ kostet kann sich das rechnen, aber nicht bei einem Kaminofen. Ich hatte einen dänischen Kaminofen, den ich stilllegen musste, der hatte damals 3000.-DM gekostet, war allerdings "nur" aus Stahlblech, schnell warm aber ohne Feuer auch schnell wieder kalt. Jetzt habe ich einen mit Schamotte ausgekleidet, großer Glastüre und Specksteinverkleidung, der macht auch schnell warm und gibt über Stunden die gespeicherte Wärme wieder ab, er hat allerdings auch >4000.-€ gekostet, das ist es mir aber auch Wert!
Ja, haben wir probiert. Wir haben einen Justus 2000 Ofen. Der Hersteller sagt auch muss stillgelegt werden