Käufer will motorroller zurückgeben?
Ich habe meinen 4 takt roller funktionierent verkauft und jetzt nach einer Woche ruft er mich an dass kein Öl im Motor seie und er einen Motorschaden hat. Ich weiß nicht wo das Öl hin sein soll da es erst gewechselt wurde. Im Kaufvertrag steht ohne jene Gewährleistung. Muss ich ihn zurücknehmen? Bei mir hat er noch funktioniert. Und er hat gesagt er kommt zu mir nachhause zurückgeben obwohl ich gesagt habe ich kann nichts dafür und er darf nicht zu mir nach hause kommen. Was soll ich machen?
6 Antworten
Der Käufer hat entgegen der Anleitung den Ölstand nicht vor der Fahrt geprüft.
Als dann die Öldruckwarnleuchte anging, hat er das auch noch ignoriert, weil er dachte, sie wäre zum Spaß da.
Er hat das Fahrzeug mutwillig durch seine grobe Fehlbedienung zerstört.
Wenn er dir nicht nachweisen kann, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, du davon wusstest und du es arglistig verschwiegen hast, dann musst du da überhaupt nichts machen, wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde.
Nach nur einer Woche liegt der Schluss nahe, dass das Fahrzeug schon bei Übergabe defekt war.
Das Öl wurde von dir kurz zuvor gewechselt. Auch hier liegt der Schluss nahe, dass du ziemlich genau wusstest, wie es um den Motor steht.
Du beziehst dich darauf, dass er bei Übergabe noch funktioniert hat. Du sagst damit eben nicht, dass das Fahrzeug bei Übergabe technisch in Ordnung war.
Was genau war, wissen wir nicht. Wir wissen auch nicht, was sich am Ende des Tages beweisen lässt. Deswegen lässt sich deine Frage nicht wirklich beantworten.
Du weißt selbst am allerbesten, ob das Fahrzeug in Ordnung war oder nicht. Dementsprechend solltest du handeln.
Wenn du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, brauchst du nichts zu machen. Wenn er seit einer Woche damit Fahrt, ohne nach dem Öl zu sehen, hat er Pech gehabt.
„In der Praxis kann allerdings auch ein wirksamer Gewährleistungsausschluss zur Haftung führen: Verschweigt der Verkäufer Mängel und Schäden z.B. an einem gebrauchten Wagen, ist die auch die richtige formulierte Klausel unwirksam.“
Die Frage hier ist ob du von den Mängeln wusstest oder ob der Käufer rumgepfuscht hat.