Käufer beschwert sich nach Autokauf?
Hallo Leute,
ausnahmsweise benötige ich mal Hilfe.
Habe vor ca. 1 Woche meinen 5er BMW Baujahr 2011 verkauft an eine Privatperson. Mein Bmw war auf mich versichert und lief auch ganz gut und bin selber viel damit gefahren und habe mich entschieden es zu verkaufen, da ich das Geld brauche.
der Käufer hat das Auto angeschaut, Probe gefahren. Alles gepasst.
Das Auto hat zwar nicht den besten Kaltstart, aber es läuft gut und beim warmen Motor ist es perfekt.
Das Auto hat der Käufer von mir gekauft. Habe auf dem Kaufvertrag folgendes geschrieben:
Das Auto wurde gekauft wie gesehen nach einer Probefahrt, ohne Garantie oder sonstiges.
und jetzt nach 1 Woche meldet sich der Käufer, dass das Auto im kalten Zustand Steuerketten Geräusche hat, was so ziemlich falsch ist, da wenn die steuerkette zu hören ist, sollte es im warmen Zustand auch zu hören sein. D. h die Aussage ish falsch, Vom Steuerkette ist nichts zu hören.
der Käufer verlangt von mir die Reparatur für die Steuerkette oder den vollen Betrag des kaufpreises zurück. Wie gesagt auf dem Kaufvertrag steht ohne Garantie oder sonstiges.
kann der Käufer etwas machen oder irgendwie von mir etwas zurück verlangen?bitte um eure Hilfe.. danke im Voraus
3 Antworten
Das Auto wurde gekauft wie gesehen nach einer Probefahrt, ohne Garantie oder sonstiges
Du hättest besser wirksam die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausschließen sollen, diese hast Du mit dem Text nicht ausgeschlossen und der Käufer hat nun Rechte aus dieser dir gegenüber.
Im Gegensatz zu einem Kauf bei einem Händler, ist der Käufer aber ab dem ersten Tag in der Beweispflicht, dass der Mangel oder Ursache des Mangels schon bei Übernahme bestand.
Er darf das beschwerden und wenn er zu eine Anwalt geht,musst du danach mehr bezahlen.Inkl.Anwalt usw +Gericht kosten.Dieser sich weigert oder der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt, ist ein Rücktritt möglich. Handelt es sich hingegen um ein Fernabsatzgeschäft, profitieren Käufer in der Regel von einem vierzehntägigen Widerrufsrecht
das hilft dir aber nicht ganz,frag mal lieber zu ein Anwalt,aber er würde zu klage gehen.
Solche Kaufverträge können Sie grundsätzlich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.(Quelle:Allianz Versicherung)
so direkt vor Ort geschlossen, welchen Vertrag willst da widerrufen?
Kompletter Unsinn, seit wann ist denn ein Autokauf ein Fernabsatzgeschäft? Kann man ein Auto mit der Post verschicken oder was.
Ausserdem den Anwalt muss man nur bezahlen wenn man vor gericht verliert.
Das Auto wurde gekauft wie gesehen nach einer Probefahrt, ohne Garantie oder sonstiges.
Damit hast Du nun leider keine Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Hast Du einen Musterkaufvertrag genutzt und das nur zusätzlich reingeschrieben oder den per Hand selbst verfasst?
Habe einen ADAC Kaufvertrag gehabt und bei SONDERVEREINBARUNGEN rein geschrieben:
das Auto wurde gekauft wie gesehen nach einer Probefahrt, Ohne Garantie oder sonstiges.
das steht im Kaufvertrag bei den sondervereinbarungen
In dem ADAC Kaufvertrag gibt es bereits einen wirksamen Gewährleistungsausschluss. Dein Satz ist also überflüssig, hebt den aber auch nicht auf. Damit kann er Dir gar nichts.
Also bin ich quasi auf der sicheren Seite und der Käufer kann mir nichts machen ?
Na, ja. Zu "gekauft, wie gesehen" gibt es genügend Gerichtsurteile. Der hebt keine Gewährleistung auf. Da wird ein weiteres Verfahren keine Überraschung hergeben. Der Rest ist einfach Quatsch, denn eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die man vereinbaren muss, wenn man die vereinbart. Ausschließen muss man die nicht und hat rechtlich keine Bewandnis. Über "sonstiges" brauchen wir nicht reden.
Erstmal muss da ein Mangel sein. Ich gebe Dir da mit den Geräuschen recht. Wahrscheinlich ist da nichts. Sollte da tatsächlich einer sein, hast Du eine Gewährleistung ausgeschlossen. Dann müsste er Dir schon beweisen, dass Du den Mangel kanntest und den verheimlicht hat. Das wäre dann arglistische Täuschung. Das wird er aber nicht beweisen können.
Danke für die Hilfe und Beratung.
bin nur ein bisschen beängstigt, dass er von mir raus holen kann. Weil kenne mich rechtlich leider kaum aus. Aber bin mir ganz sicher, dass das Auto keine Probleme hat und deswegen sollte ich keine Angst haben aber ja die Frage stellte ich mir trotzdem, ob ich auf der sicheren Seite mich fühlen kann..
Auch wenn im Kaufvertrag vermerkt wird dass das Auto ohne Garantie oder sonstiges verkauft wird?