KAann ich Probleme mit dem Bauamt bekommen?
Hallo zusammen,
Ich habe ein älteres Haus gekauft zu dem auch eine Garage gehört, Baujahr 1967.
An der Garage muss was gemacht werden, aus finanziellen Gründen würde ich das aber gern noch etwas schieben.
Es gibt aus meiner Sicht 2 probleme:
1. Das garagendach ist leicht "eingebogen". Heißt, es liegt kein ausreichendes Gefälle vor und das Wasser steht auf dem Dach. Das ist aber wohl schon seit Jahren so, akute einsturzgefahr besteht eher nicht.
2. Die dachpappe ist nach all den Jahren natürlich porös geworden und wird bei Wind überall hin geweht. Keine Ahnung wie die genaue Zusammensetzung dieser alten dachpappe ist, sollte aber sicher eher im sondermüll entsorgt werden.
Die Garage steht an der grundstücksgrenze. Wir wohnen in Niedersachsen.
Meine Frage wäre, ob ich hier schnell was machen muss. Angenommen das Bauamt steht morgen vor der Tür, könnte ich da Probleme kriegen?
Wie gesagt, ich will das angehen. Bei den vorbesitzern gab es da auch keine Probleme, die haben ihr Eigentum aber ziemlich runterkommen lassen.
Habt vielen Dank!
4 Antworten
schätze dass du auch das Dach der Garage abdichten musst, es kann sein, dass von dort Wasser ins Hauptgebäude dringen kann
Grenzbebauung dürfte für die Garage erlaubt sein
Grenzbebauung ist in Niedersachsen bei der Größe kein Problem. Falls das garagendach einstürzen sollte, würde es aber natürlich ggf auch die Nachbarn betreffen. Die dachpappe fliegt natürlich auch zu den nachbarn rüber. Das ist aber auch seit Jahren so, beschwert sich bisher niemand. Ich möchte aber auch künftig keinen Ärger mit Nachbarn oder Bauamt.
Wasser, Frost kann die Substanz der Mauern angreifen, bis zum Abriss
Kernfrage war ob das Bauamt zum Zustand der Garage was meckert.
Nein.
Besteht jedoch Gefahr für Leib und Leben kann eine Nutzungs untersagung geben. Im extrem Fall für unbewohnbar erklärt werden mit Auflagen zur Verkehrssicherung
Das garagendach ist leicht "eingebogen".
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Würde da Sparren Balken holen und dies mit Pfeiler Stützen im Innern der Garage unter das Dach einbringen. Dabei Dach anheben ( Wagenheber ) bis Gefälle wieder hergestellt ist.
Sonst kann es passieren dass dies bei nächstem Schneefall durchbricht
trotzdem muss es gegen Einsturz gesichert werden und natürlich auch gegen Schlagregen um andere Gebäudesubstanz nicht zu verschlechtern
Pappe ab, Verschalung ab, durchgebogene Balken drehen, alles wieder herrichten.
Alles Instandsetzungsarbeiten, damit hat das Bauamt nichts auf dem Hut.
Danke. Es gibt ja Empfehlungen was dachneigungungen bei flachdächern angelangt. Bin mir halt nicht sicher, ob es da auch konkrete Vorschriften gibt...
Die garage an sich ist undicht. Das stört mich aktuell aber nicht, da die Garage auch nicht mit dem Haus verbunden ist.