JVA Sehnde: Welche Anschrift?
Ich wünsche euch einen guten Morgen,
ich komme mal gleich zu meinem Anliegen:
Die JVA Sehnde besitzt, laut Website, zwei Anschriften:
Marianne Schmidt Dienstgebäude:
Justizvollzugsanstalt Sehnde, Schnedebruch 8, 31319 Sehnde
Postanschrift:
Justizvollzugsanstalt Sehnde, Postfach 100165, 31312 Sehnde
Könnt ihr mir sagen, welche von diesen Beiden Adressen die Adresse ist, um Briefe an einer inhaftierten Person zu schicken?
Ich habe nämlich bereits ein Brief per Einschreiben geschickt. Allerdings an die erste Adresse - und als ich mir den Status der Sendungsverfolgung angeschaut habe, stand dort, dass der Empfänger ein Postfach hätte und sich den Brief abholen könnte. Dabei besitzt die Person gar kein Postfach (ist ja inhaftiert) und der Brief wird nicht abgeholt und wird somit zurückgeschickt :-/
Welche Adresse ist denn nun die richtige?
Ich hoffe, jemand kann mir helfen :-/
4 Antworten
In dem Fall sind Briefe an die Postanschrift unter Angabe des Namens des Häftlinge zu versenden.
Gruß
An die Postfachadresse. Die Post wird dort von einem Bediensteten abgeholt und später an den Inhaftierten gegen Unterschrift ausgehändigt.
Postanschrift
Briefe kann man nicht direkt an einen Inhaftierten senden
Nö, man schreibt nur den Namen und als Adresse die JVA. Der Name kommt immer obendrauf und nicht unter die Anschrift mit dem Vermerk z.H.
"Briefe werden vor Übergabe gelesen".
Das stimmt nicht ganz. Die JVA Sehnde unterzieht den Briefen lediglich eine Sichtkontrolle. Die Briefe von Strafgefangenen werden/müssen in der Anwesenheit des Strafgefangenen geöffnet (werden). Anschließend wird der Brief angeschaut und der Briefumschlag wird auf unerlaubte Gegenstände überprüft. Aber gelesen werden die Briefe von Strafgefangenen nicht. Das steht sogar auf der Internetseite der JVA Sehnde. Also, wie das mit den Briefen abläuft :-)
U-Haft. Da werden die Briefe von der Richterin/dem Richter gelesen.
Der Schriftwechsel von Gefangenen darf überwacht werden, § 29, Abs. 3 StVollzG. Ausnahmen sind in den Absätzen 1 + 2 § 29 StVollzG benannt.
Wie das die JVA Sehnde handhabt ist zunächst mal unwichtig.
Die Postanschrift? Danke. Ich habe nämlich meinen Brief an Marianne Dienstgebäude geschickt. Ich habe nämlich zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass die JVA Sehnde zwei Anschriften hat :-o
Name des Häftlings und Anschrift der JVA, also die 2. Anschrift.
Möglicherweise wird die falsch zugestellte Post aber weitergereicht an die JVA.
Hast du Dokumente verschickt, oder warum das Einschreiben?
Dokumente nicht. Aber es war ein sehr, sehr wichtiger Brief. Natürlich nichts verbotenes :-)
Natürlich kann man das.