Jugendgerichtshilfe was tun?

6 Antworten

Ich würde nicht gehen, genau wie polizeilichen Vorladungen. Lass dich von einem Anwalt beraten und warte auf weitere Reaktionen der Staatsanwaltschaft. Dass du dadurch deine Ausbildung verlierst würde ich auf Anhieb jetzt ganz persönlich erstmal nicht denken.


Bergfex49  17.08.2024, 13:16

Im Erwachsenenstrafrecht hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153a StPO gegen eine spürbare Geldbuße einzustellen. ist die Geldbusse bezahlt, ist das Verfahren erledigt. Im Jugendrecht gibt es ebenfalls die Möglichkeit unter den Voraussetzungen des § 153 StPO das Verfahren einzustellen. Steht so im § 45 Jugendgerichtsgesetz. Geldbusse gibt's im Jugendrecht recht, aber dafür wird die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet.

Zahlt ein Erwachsener seine Geldbuße nicht, gibt's einen Strafbefehlsantrag und der geht ans Gericht. Wirkt der Jugendliche nicht mit, weil er nicht zur Vorladung der Jugendgerichtshilfe geht, dann wird eben dem Jugendstaatsanwalt mitgeteilt, dass der Jugendliche die Mitarbeit verweigert hat und die Sache geht mit Anklage ans Jugendgericht. Ich denke, der Jugendrichter wird sich dann schon beim Jugendlichen erkundigen, warum er keine Lust hatte mitzuwirken. Dann gibt es eben eine Jugendstrafe, inkl. Eintrag und die kann erheblich knackiger ausfallen.

Aber wie gesagt, entscheiden muss sich der Jugendliche letztendlich selber.

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Viele werden dir raten einfach nicht hinzugehen oder nichts zu sagen.

Wäre aber dumm. Denn die Jugendgerichtshilfe ist dafür da dir zu HELFEN. Und wenn du dort offen und ehrlich bist so kann sich das nur positiv auswirken. du bereust es, du willst deine Ausbildung machen, an der dir viel liegt. Das sind zwei wichtige positive für dich sprechende Dinge. Auch deine Offenheit wüde wohl positiv bewertet werden. das macht sich besser wie ich habe zwar versucht mit Marcel zu reden, der hat aber komplett dicht gemacht.


Marcel908 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 12:22

Vielen Dank

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Bergfex49  17.08.2024, 13:17

was will man mehr dazu sagen !!!

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Angst wegen Zukunft, Berufsausbildung? Dass das nicht passiert, dafür ist die Jugendgerichtshilfe da.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät die jungen Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für erzieherische Maßnahmen bei einem möglichen Urteil und übt die Nachbetreuung aus (z.B. Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden oder eines Verkehrserziehungskurses, Besuch in der Justizvollzugsanstalt, Durchführung einer Betreuungsweisung oder eines Sozialen Trainingskurses usw.).

Womit Du rechnen musst:

zB mit einer der folgenden Maßnahmen:

  • Arbeitsstunden, in denen der/ die Jugendliche soziale Hilfsdienste leistet
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Hilfe zur Erziehung (HzE)-Maßnahmen
  • Betreuungsweisung, wodurch dem Einzelnen in Zusammenarbeit mit einem Sozialarbeiter/ einer Sozialarbeiterin und anderer Hilfestellungen in schwierigen Lebenssituationen gegeben werden sollen
  • Begleitung von Projekten der Jugendgerichtshilfe
  • Vermittlung in Verkehrserziehungskurse
  • Vermittlung in Soziale Gruppenarbeit in verschiedenen Formen, in der es darum geht, sich gegenseitig Hilfestellung zu geben
  • Vermittlung in ein Anti-Aggressions-Training

 


Marcel908 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 00:19

Also werde ich meinen Job nicht verlieren oder ins Gefängnis ?

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Bergfex49  17.08.2024, 06:44
@Marcel908

Du verlierst weder Deinen job noch kommst Du ins Gefängnis. Die Jugendgerichtshilfe ist Dir auf Anregung der Staatsanwaltschaft geschickt worden, weil die das Verfahren dann einstellen kann, wenn sie eine positive Rückmeldung von der Jugendgerichtshilfe bekommen hat. Staatsanwaltschaft und Gericht schätzen die Jugendgerichtshilfe sehr, weil es nicht um Bestrafung geht, sondern darum, zukünftig solche Delikte zu vermeiden. Kommt das "Daumen hoch" von der JGH, dann ist das Verfahren eingestellt und die Sache vom Tisch, geht dann nicht einmal mehr ans Gericht.

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Die Jugendgerichtshilfe ist quasi dein Beistand gegen StA & Gericht - kann es zumindest sein, wenn du kein Rüpel bist. Einfach Termin wahrnehmen. Ihr werdet über die Tat sprechen, über deine Motivation und allgemein dein Leben.

Du musst dort nicht hin gehen.

Die reden bloß mit dir und klären deine Situation z.b zu Hause in der schule usw

Sag dort aber nichts über deine Tat die haben nämlich keine Schweige Pflicht und würden z.b ein Geständnis an die Staatsanwaltschaft weitergeben