Jugendamt anzeigen?

4 Antworten

Wenn das Jugendamt einem Verdachtsfall nachgeht sind die Mitarbeiter*innen verpflichtet, diesem Verdacht nachzugehen. Immerhin geht es um die Sicherheit von Kindern. In der Regel folgen die Hinweisen aus dem Umfeld. Das Jugendamt spricht dabei keine Beschuldigung aus sondern schaut einfach nur nach, ob alles ok ist. Das erfolgt ergebnisoffen. Wenn also alles ok ist, bist Du die auch ganz schnell wieder los. (Das ist anderen Eltern in unserem Freundeskreis genau so passiert)

Ich kann mir vorstellen, dass das nervig ist. Ist sicherlich auch nicht schön, wenn fremde Menschen in das allerpersönlichste plötzlich reinprüfen wollen.
Denke aber bitte daran, dass das Jugendamt auch einen wichtigen Job macht und nie wissen kann, was bei einer Familie für eine Situation herrscht. In manchen Fällen ist es ja auch (leider) gerechtfertigt, das das Jugendamt Maßnahmen bis hin zur Inobhutnahme der Kinder ergreift.

Fazit: Dein Wunsch, das Jugendamt zu verklagen ist wegen dem hoffentlich unnötigen Stress nachvollziehbar. Sie wäre aber schwer umzusetzen, weil die Damen und Herren wahrscheinlich nur ihren Job nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben. Da es unwahrscheinlich ist, dass Dich/Euch dabei irgendwer beschuldigt hat (auch wenn es sich möglicherweise so angefühlt hat) wird eine Verleumdungsklage nicht weit kommen. Es sei denn, dass Du Zeugen für nachweislich nicht korrektes Verhalten der Mitarbeiter*innen vom Jugendamt hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Radio Eriwan antwortet, im Prinzip ja, aber Hypothesen und Verdächtigungen sind nicht strafbar.

Kannst du schon aber jemand verdächtigen und eine Hypothese zu haben ist kein Strafbestand.

Du - vorausgesetzt Du bist volljährig (sonst Deine Eltern) - kannst jeden Menschen anzeigen. Was daraus wird, entscheidest nicht Du.

Du kannst auch davon ausgehen, dass die Leute beim Amt wissen, was sie tun.