Jugendamt ??
Hallo mit einander...
Ich brauche Rat...
Also meine Freund und ich sind in der Ausbildung ( ich 22 und er 20), wir leben zusammen bei meiner Mutter, wie in einer Wg . Seine kleine Schwester (15 Jahre jung) wurde jetzt seiner Mutter weggenommen wegen seelischer Verletzungen... Was können wir den jetzt tun, kann sie auch bei uns leben ? Sie wohnt zurzeit in Niedersachen und wir in Berlin.... könnte das Jugendamt auch ihr eine Wohnung stellen... oder mich und mein Freund finanziell unterstützen das wir ihr ein gutes Zuhause bieten können... Wo kann man sich den Rat holen??? Liebe Grüße Rebecca
7 Antworten
Dein Freund könnte prinzipiell beim Familiengericht einen Antrag auf Vormundschaft über seine Schwester stellen. Es ist dabei wichtig, dass er wirklich das beste für sie will und eben nicht einfach nur sie bei sich haben. Er sollte schon sich beraten lassen und möglichst besonnen abwägen.
Glaubst du den das Ihre Mutter das erlauben würde?
In den allermeisten Fällen bleibt das Sorgerecht in solchen Fällen bei den Eltern. Daher sind nur Lösungen vorstellbar wo sowohl das zuständige Jugendamt als auch die Eltern zustimmen.
Als allererstes ist es wichtig, dass ihr für das Mädchen da seid. Ruft sie regelmäßig an, besucht sie. Und dann bittet das Jugendamt, dass das Mädchen euch am Wochenende besuchen darf.
Zuständig ist das Jugendamt, an dem die Mutter lebt.
Jugendamt Berlin ist zuständig?
Auf jeden Fall umgehend an die Sachbearbeiter wenden und den Sachverhalt erklären.
Die Unterbringung bei euch ist auf jeden Fall für den Steuerzahler billiger als jede andere Fremdunterbringung- das wäre schonmal der erste Pluspunkt.
Der zweite, ihr seid Familie!
Ich weiß von einem jungen Mann, der damals seinen kleinen Bruder aufgenommen und großgezogen hat, die waren damals 19 und 9 Jahre alt.
Das könnte möglich sein. Sprecht dazu mal mit dem Jugendamt, das für die Schwester zuständig ist.