Jugendamt, Vormundschaft?

annie80  02.06.2024, 21:52

Bist du sicher, dass sie nur Epilepsie hat, oder hat sie noch andere Beeinträchtigungen?

Milli6322 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 21:54

Nur Epilepsie

2 Antworten

Also eines vorweg, für lediglich eine Epilepsie bekommt man keinen Vormund. Es gibt zwei Dinge, die maßgeblich sind, zum Einen die Entscheidungsfähigkeit und zum Zweiten die Möglichkeit der wirtschaftlichen Selbständigkeit. Und genau diese zwei Dinge sind bei einer Epilepsie nicht gegeben, eher jedoch bei Krankheiten die psychisch bedingt sind.


Marc7205  07.06.2024, 15:58

Die sogenannten "kognitiven" Fähigkeiten bezeichnen die Funktion unseres Gehirns, Dinge zu planen, zu erlernen und auch zu verstehen. Es kann durchaus sein, dass eine Lernschwäche besteht, die die Person daran hindert, wirtschaftlich selbständig zu sein. Genau das könnte eine Vormundschaft begründen. Kann man nun eine Vormundschaft ablehnen? Nein, wenn der Vormund vom Gericht bestimmt wurde, kann man diesen nicht ablehnen. Das Gericht geht nämlich im aller schlimmsten Fall davon aus, dass die betroffene Person zu einer Gefahr für sich selbst oder auch für die Allgemeinheit zählt. Ich drücke mich mal simpel aus. Wenn die betroffene Person eine Straftat begehen würde, wäre sie nur bedingt haftbar, der Vormund jedoch in voller Verantwortung.

Milli6322 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 18:56

Habe über Haupt nichts gemerkt

Milli6322 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 18:55

Hallo ich Bitte sie um antwort Danke bin total ratlos,,,,

Milli6322 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 18:49

Hallo jetzt weiß ich sie hat kognitive Einschränkungen irgend wie ist mit Gehirn was zutun ,

Das heißt Vormundschaft.

Und wenn es "nur" um Epilepsie ginge, gäbe es diese Konstellation nicht. Wegen einer Erkrankung, die man mit Medikamenten recht gut einstellen kann, passiert sowas nicht.


Milli6322 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 22:02

Wi ich weiß sie hat Epilepsie und geht zum Ergotherapie das ist alles was ich weiß über ihre Krankheit