Jobcenter will mein Geld , obwohl ich nichts dafür kann?

7 Antworten

Solange ihr nicht in eine Bedarfsgemeinschaft lebt, musst Du Deiner Schwester nichts von Deinem Lohn abgeben.

Was genau will denn Deine Schwester dem Sozialamt geben, um wieder versichert zu sein? Deinen Lohn oder Deine Lohnsteuer dürfte das Sozialamt in diesem Fall nicht interessieren, und dadurch wäre sie auch nicht wieder krankenversichert.

Was sagen denn Eure Eltern zu der Situation? Wenn Deine Schwester nicht arbeitet, also kein Einkommen hat, liegt sie vermutlich denen auf der Tasche. 

/Sie wäre wohl zu faul zum arbeiten, da sie sich auch nicht traut./

Ist sie faul oder traut sie sich nicht? Wenn sie wirklich faul ist, braucht sie vermutlich, wie schon vorgeschlagen, einen kleinen Tritt in den Hintern. Allerdings nicht von Dir, sondern von Euren Eltern. Traut sie sich nicht, sollte sie evtl. mal professionellen Rat suchen.

Irgendwer oder was stimmt hier nicht. Das Amt interessiert sich wohl kaum um deine Lage, vermute ich. Warum sollte ein Person überhaupt NICHT versichert sein, schließlich ist seit 2009 jeder zu versichern.

Und wenn deine Schwester selber arbeiten kann, dann soll sie das auch.

Trete ihr in den Hintern (nicht wörtlich gemeint) und gut ist. Die darf ruhig wissen, das, wenn einer nichts arbeitet, auch nichts hat/nur das nötigste bekommt.

Wie sieht den die aktuelle finanzielle Lage aus ?

bezieht jemand aus eurem Haushalt Arbeitslosengeld 2 ?

wenn nein , hätte deine Schwester eine Chance einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 zu stellen welcher einen Anspruch gewährt ? Dann würde das Jobcenter die Krankenversicherungsbeiträge vollständig zahlen.

wenn das auch nicht geht , muss deine Schwester ihre Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. Sie ist zu jedem Zeitpunkt Krankenversichert , jedoch nicht in der gesetzlichen sondern in der Freiwilligen Krankenkassenversicherung. Diese kostet bei keinem Einkommen bei ca 200€. Bei gar keiner Mitteilung oder zu hohem Einkommen beim Höchstsatz von ca 800€ pro Monat (!)

eventuell wäre auch eine Aufnahme in die familienversicherung möglich , aber da bin ich mir aktuell nicht sicher ob das funktioniert, da dein Vater ja selbstständig ist.


Lak1998 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 06:02

Keiner bezieht Arbeitslosengeld 2 und sie hat auch noch nie gearbeitet. Und da ich arbeite, will anscheinf das Jobcenter, dass ich es zahle oder die mir Geld weg nehmen wollen, da angeblich erst geplant war, Arbeitslosen Geld zu beantragen und dann raus kam, dass sie auch nicht mehr versichert sei.

0
Richi008  26.02.2020, 06:28
@Lak1998

Die Ausgaben sind im Prinzip erstmal außen vor. Dem Jobcenter geht es allein um die monatlichen Einnahmen.

bei 3.500€ netto Einnahmen wird deine Schwester kein Anspruch auf Alg2 haben. Ihr seit alle zusammen eine bedarfsgemeinschaft , daher zählt jeder Cent der monatlich verdient wird.

jedoch musst du natürlich die Krankenversicherung deiner Schwester nicht zahlen. Alles was du zahlen müsstest ist dein Anteil zu Miete , Strom und Gas. Wenn du dich nicht selbst verpflegst ( essen , trinken , Anziehsachen ) wäre da auch noch ein Pauschalbetrag angebracht. Aber das beruht allein auf die Abmachungen zwischen dir und deinem Vater.

wie viel netto verdienst du im Monat ?

0
Lak1998 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 05:53

Da meine Mama auch nicht arbeitet, wollen die versuchen Geld vom Amt zu bekommen. Und als Dank der ausbrüten darf, soll ich für ihre Versicherung aus kommen. Wozu wollen die den meinen Lohn sehen? Die wollen dann viertel von meinem Lohn! Was kann ich für das ganze? Will die nächsten Monate heiraten und wollte Geld sparen., was kann ich dagegen tun? Gibts da irgendwelche rechte?

0
Richi008  26.02.2020, 05:55
@Lak1998

Wie viel verdient dein Vater mit seiner Selbstständigkeit? ( keine genauen Angaben , sondern eine ungenaue. ) ( 2000€ zum Beispiel oder 3000€ )

0
Lak1998 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 06:05
@Richi008

Er hat an Ausgaben 2500€ das heißt . Er würde wohl um die 1400€ verdienen. Was heißt insgesamt 3500€. Aber das hat auch kein Sinn der Sache, da er eh 2500€ Ausgaben hat.

0

Du als Kind bist für deine Schwester nicht zum Unterhalt verpflichtet, also musst du hier gar nichts angeben, wenn dann wären deine Eltern in der Pflicht, aber ganz sicher nicht wenn sie nur zu faul wäre arbeiten zu gehen.


Lak1998 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 05:53

Da meine Mama auch nicht arbeitet, wollen die versuchen Geld vom Amt zu bekommen. Und als Dank der ausbrüten darf, soll ich für ihre Versicherung aus kommen. Wozu wollen die den meinen Lohn sehen? Die wollen dann viertel von meinem Lohn! Was kann ich für das ganze? Will die nächsten Monate heiraten und wollte Geld sparen., was kann ich dagegen tun? Gibts da irgendwelche rechte?

0
isomatte  26.02.2020, 17:09
@Lak1998

Wenn deine Schwester arbeitsfähig ist, also am Tag min.für 3 Stunden arbeiten könnte, dann wäre sie beim Sozialamt schon einmal falsch, dann müsste ein ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter gestellt werden.

In beiden Fällen wärst du aber weder deinen Eltern noch deiner Schwester zum Unterhalt verpflichtet.

Da deine Schwester noch unter 25 ist, bildet sie wohnhaft bei den Eltern eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit ihnen, bist du min.25 oder kannst deinen eigenen Bedarf mit deinem anrechenbaren Einkommen selber decken, dann würdest du deine eigene BG - bilden bzw.unter 25 auch nicht mehr zur BG - deiner Eltern gehören.

Stellt deine Schwester also einen ALG - 2 Antrag, dann müssen zumindest erst einmal deine Eltern ihr Einkommen und Vermögen nachweisen, du mit deinem Nettoeinkommen würdest auf jeden Fall aus der BG - raus sein, deine Eltern müssten dich dann zwar als weitere Person im Haushalt angeben, aber du bist nicht verpflichtet dein Einkommen und Vermögen nachzuweisen.

Dann würdest du aus der Berechnung raus sein, also die Warmmiete würde durch 4 Personen geteilt, aber nur für 3 Personen berücksichtigt, du müsstest dann ggf.1 / 4 der Warmmiete und 1 / 4 für den Haushaltsstrom selber an deine Eltern zahlen und dich ggf.auf ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung einigen oder das dann selber übernehmen, sollte dann anhand des Einkommens und Vermögens der Eltern überhaupt ein Anspruch bestehen.

0
Bin ich verpflichtet mein Lohn abzugeben, obwohl sie selber arbeiten gehen kann?

Nein, abgeben mußt Du ihn nicht. Wohl aber offenlegen, wenn ALG 2 - Leistungen beim Jobcenter beantragt wurden.

Falls dieses so ist, bildet Ihr vier sozialrechtlich eine Bedarfsgemeisschaft und die Einkommen aller BG-Mitglieder, also auch Deines, werden auf die Bedafsgemeinschaft angerechnet.


Lak1998 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 09:37

Ich verdiene 1700€ netto, möchte aber jetzt Teilzeit beginnen. Das heißt dann nur noch 1300€ netto

0
Agamemnon712  26.02.2020, 09:43
@Lak1998

Auch mit 1.300 € netto bist Du wahrscheinlich nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft.

Bist Du unter 25 Jahren alt? Wenn Ja, wie hoch ist Eure Warmmiete und wieviele Personen leben in Eurer Familie? Daraus kann man errechnen ob und wieviel Du ggf. "abgeben" mußt.

0
Lak1998 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 09:47
@Agamemnon712

Was bedeutet dieses Bedarfsgemeinschaft? Ich bin such 23. Wir sind Zwillinge. Und Teilzeit beginnt ab dem 01.07. ich zahle nichts zuhause ein. Genau so wenig wie meine Schwester. Sie hockt zuhause rum, und kassiert sogar Geld von meinem Vater.

0
Agamemnon712  26.02.2020, 09:53
@Lak1998

Unter Bedarfsgemeinschaft versteht man im Sozialrecht eine Gemeinschaft, die einen gemeinsamen finanziellen Bedarf hat für Lebensmittel, Hygieneartikel und andere Dinge des täglichen Bedarfs.

Wenn Deine Schwester ALG 2 - Leistungen beantragt, dann seid Ihr im Falle einer Bewilligung automatisch von Gesetzes wegen eine Bedarfsgemeinschaft. Diese besteht aus Eltern und Kindern unter 25 Jahren, sofern diese alle zusammenleben.

Kinder, die 25 Jahre alt sind oder älter zählen nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft.

Das Einkommen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft wird auf die sog. Regelbedarfe angerechnet.

Das Thema ist ziemlich komplex und läßt sich hier in ein paar Zeilen nicht ausreichend erklären. Aber Googel wird Dir mehr verraten ;-)

Ich glaube nicht, daß Du Dir bei 1.300 € netto oder mehr Sorgen machen mußt.

0