Jobcenter lehnt Postalische Erreichbarkeitsadresse ab?
Guten Morgen,
ich bin 21 Jahre alt und wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Dies hat ernste Gründe, hier geht es nicht um irgendwelche kleine Streitigkeiten also bitte keine Kommentare wie: „versuch das mal mit deinen Eltern zu klären“.
Also es ist momentan wie folgt:
Durch die Anhörung beim Sozialen Dienst ist es nicht mehr nötig mich Obdachlos zu melden, also brauche ich keine neue Meldeadresse. Die aktuelle Meldeadresse ist die, in der ich mal gewohnt habe (bei meinen Eltern). Ich brauche also nur eine Postalische Erreichbarkeitsadresse, die ich auch schriftlich von einer Jugendhilfe bekommen habe um eben Post zu empfangen.
Das Jobcenter hat mir diese Postalische Erreichbarkeitsadresse abgelehnt ohne Grund. Es hieß einfach „können wir nicht annehmen“ obwohl ich dies Schriftlich habe.
Dürfen die das so einfach ablehnen ?
Ich meine, die lehnen mir das ab, obwohl ich dort meine Post vom Jobcenter emfpangen würde, so wie sie es wollen…
Danke im voraus.
LG
3 Antworten
Mein Tip, bevor Du langes Bla auf dich nimmst, versuch es beim Chef deines JC., wenn er die Verweigerung seiner SB für Rechtens hält, möge er dir Alternativen nennen.
Schreib in an, Manger sind vielbeschäftigt und haben eine Sekretariat, die ledern dich sonst ab. Und erklär die Situation vernünftig.
Eine Meldeadresse muss vom JC akzeptiert werden, da auch Obdachlose Anspruch auf Bürgergeld haben. Notfalls drohst Du das JC mit dem Sozialgericht. Hat schon viel Erfolg gehabt. In größeren Städten gibt es auch die Waage.
Das hier:
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/obdachlos/#bekommen_obdachlose_burgergeld
hilft Dir vielleicht weiter.
die Meldeadresse ist die meiner Eltern, da ich beim Sozialen Dienst war und dort vorgesprochen habe, wie es zuhause läuft. Die haben dann eine Zusicherung an das Jobcenter geschickt, die meinten ich brauche jetzt nur noch eine neue Postalische Erreichbarkeitsadresse und die habe ich auch Schriftlich von einer Jugendhilfe, da ich mich dort oft aufhalte.
Allerdings hat das Jobcenter diese postalische Erreichbarkeit abgelehnt ohne irgendeinen Grund.
Meine Eltern sollen nun auch zu einer Anhörung des Sozialen Dienstes erscheinen um dort auszusagen, obwohl in meiner Anhörung bereits beschrieben wird, das dass verhältnis Zuhause katastrophal ist und meine Eltern nicht mitwirken werden.
Trotzdem werden diese Dinge von mir verlangt, ist das so richtig ? Auf E-Mails kriege ich auch keine Antwort mehr und das seit über einer Woche ! Die Ignorieren mich total obwohl das Jobcenter mir täglich geantwortet hat.
Ja, dann frage das JobCenter klipp und klar, was sie von Dir verlangen. Du hast eine Adresse, bist erreichbar; Deine Eltern haben eine Zusicherung an das JC geschickt; damit müsste alles klar sein. Wie ich schon sagte: Im Notfall mit dem Sozialgericht drohen.
Bei den Eltern gemeldet sein, während man aus-welchen-Gründen-auch-immer nicht mehr dort wohnt, sehe ich als melderechtlichen Verstoß.
In dem Fall gebe ich dem Jobcenter recht, eine Postadresse nicht zu akzeptieren.
Wer hat die Anhörung beim Sozialen Dienst beauftragt?
Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?
Wieso gibst du dem Jobcenter Recht wenn dies etwas verweigert, was es nicht verweigern darf?!
Das andere ist doch für Leistungsansprüche auf Bürgergeld etc. völlig irrelevant und gehört in einen komplett anderen Bereich.
Ich bin noch unter 25. Ich übernachte bei Freunden und bin selten Zuhause vor allem dann, wenn die Eltern nicht da sind. Schnell duschen, etwas hinlegen und dann wieder gehen. Ist momentan die aktuelle Lage.
Das Jobcenter hat die Anhörung beauftragt.
Durch die Anhörung beim Sozialen Dienst ist es nicht mehr nötig mich Obdachlos zu melden, also brauche ich keine neue Meldeadresse.
Der Soziale Dienst hat so etwas meiner Kenntnis nach nicht zu entscheiden, da er nicht über geltendem Recht steht.
Ich bin noch unter 25.
Damit dürftest Du mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Du solltest Dich ggf. mit einem Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung setzen.
Das Jobcenter hat es mir aber so gesagt.
Meine Eltern haben beim Bürgergeld Antrag nicht mitgewirkt und andere Probleme gemacht. Ich habe denen dort alles erklärt (also beim Sozialen Dienst) und dadurch war die Sache mit einer neuen Meldeadresse geklärt, da mir die Dame dort eine Zusicherung geschrieben hat und diese an das Jobcenter gefaxt hat.
Es geht nur um eine neue Postalische Erreichbarkeitsadresse, ob das Jobcenter diese ablehnen dürfte.
Dürfen Sie das ?
Zudem ist das, was hier der soziale Dienst entschieden hat übrigens geltendes Recht!
Eine Meldeadresse wird nicht benötigt um Sozialleistungen beziehen zu können.
Es genügt eine postialische Erreichbarkeit, die kein Jobcenter ablehnen darf!
Insbesondere, da hier der TE geschrieben hat, das Jobcenter hatte den Termin arrangiert.
Ist schon suspekt, wenn das Jobcenter sich an seine eigenen Richtlinien etc. nicht halten will....
Okay, wie komm ich an den Chef ? Was muss ich sagen um mit ihm zu sprechen ?