Anhörung Absenkung unangemessener Heizkosten was ist zutun?
Hallo
ich habe Post vom Jobcenter bekommen wo drin steht ich solle mich dazu äußern , wie es zu der Erhöhung der monatlichen Abschläge gekommen ist von monatlich 122,00€ auf 189,00€ Gas .
lebe als Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind in einer 60 qm Wohnung .
da ich sowas nochnie hatte , weiß ich gerade nicht wie ich mich behelfen soll .
es ist bekannt , das die Gas/Strompreise erhöht worden sind durch die Weltweite Krise.
meine Frage ist was antworte ich dem Jobcenter auf das Schreiben . Was passiert im schlimmsten Fall . Denn normalerweise darf das Jobcenter ja nicht mehr an das Geld für die Unterkunft .
wie kann ich mich dagegen wehren ?
7 Antworten
Du hast ja vor der Erhöhung eine schriftliche Ankündigung bzw. Abrechnung vom Versorger erhalten, daraus sollte ja zu entnehmen sein, wie es zu dieser Erhöhung des monatlichen Abschlags kommt.
Wenn man dir keinen unwirtschaftlichen Verbrauch nachweisen kann und die Erhöhung nur durch die allgemeinen Preissteigerungen ergibt, muss das Jobcenter den Abschlag für Heizkosten in tatsächlicher Höhe anerkennen und bei Bedarf auch voll übernehmen.
Es kommt dann wie gesagt auf den angemessenen Verbrauch und nicht auf die Kosten dafür an !
Was sollte das denn für einen Unterschied machen ?
Dann müsste diese auch vorher beim Jobcenter eingereicht werden und auf eine Entscheidung gewartet werden müssen, bevor man dieser freiwilligen Erhöhung zustimmt, wenn man diese nicht aus seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen möchte.
Wie gesagt kommt es im Endeffekt nicht auf die Kosten, sondern auf den Verbrauch an, dieser muss angemessen sein und da müsste man dann individuell prüfen, kann ja verschiedene Ursachen haben, warum der Verbrauch etwas höher als üblich ausgefallen ist.
Ich bin selber im Leistungsbezug und hatte vom Vermieter auch ein Schreiben für eine freiwillige Zahlung eines höheren Abschlags erhalten, dem ich aber nicht nachgekommen bin.
Die Erhöhung kam dann mit der normalen BK - Abrechnung, der Abschlag für Heizkosten wurde um 100 % von 53 Euro auf 106 Euro erhöht und das Jobcenter hat diese auch anerkannt und ich lebe alleine in einer 48 qm Wohnung.
Der Unterschied liegt momentan halt in der "Freiwilligkeit" einer vorzeitigen Vereinbarung in beiderseitigm Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter gegenüber der Sozialbehörde.
Genau so schrieb ich es hie auch in meiner eigenen Antwort bzgl. der noch geltenden Regularien abseits einer ganz normal turnusgemäßen 12 Monats-HK Abrechnung.
Das ist aber nicht korrekt, denn ich habe auch nur eine schriftliche Erklärung vom Vermieter über die begründete Erhöhung des Abschlags für Heizkosten erhalten und diese wurde wie gesagt ohne wenn und aber akzeptiert.
Meine BK - Abrechnung für 2022 erhalte ich auch erst im Sommer, so war es zumindest bisher.
Teile halt einfach mit, daß der Vertragspartner den Abschlag ohne Begründung erhöht hat, wenn dem so ist. Andernfalls Begründung liefern.
Ggf. wende Dich an die Verbraucherzentale, an eine Mietervereinigung oder an einen Anwalt
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Im schlimmnsten Fall wird die Erhöhung zunächst nicht anerkannt.
Hallo,
wie lange wohnst Du jetzt schon in besagter Wohnung, und wann bekamst Du Deine letzte reguläre Heizkostenabrechnung mit welchem Abrechungszeitraum von Deinem Vermieter? ( normal wäre ein Abrechnungszeitraum von 12 Monaten bei den Heizkosten )
Zunächst wird das Jobcenter nun mal von Dir wissen wollen, ob der Vermieter Deine Heizkostenabschläge im Zuge einer regulären Betriebskosten-Jahresabrechnung von je 12 Monaten Laufzeit erhöhte, oder ob Ihr Euch freiwillig schon "unterjährig" vor Ablauf der üblichen 12 Monate Turnuslaufzeit auf höhere Abschläge einigtet.
Bei freiwilliger Absprache zwischen Mieter und Vermieter kann sich das Jobcenter dann nämlich durchaus vorläufig erst mal quer stellen im Bezug der Übernahme freiwilig höher vereinbarter Kostenanteile bei den HK.
122 Euro Heizkostenabschlag ( alt ) für Gas in einer 60 m2 - Wohnung wären aber auch schon recht üppig gewesen, und höchstens näherungsweise bei einem Altbau der 1950-er Jahre ohne jegliche Wärme(nach)dämmarbeiten seither bis heute; im Zusammenspiel mit einer ähnlich veralteten Heizanlage erklärbar.
Ein gewerblich tätiger Vermieter müßte dann aber inzwischen für sein Gebäude ( m.W. ) auch einen entsprechenden Energieausweis (in Kopie) vorzeigen können.
LG
Gute Antwort. Aber es ist eine Gasrechnung.
(Energieausweis: Nur bei Neuvermietung oder Verkauf vorgeschrieben, sonst nicht.)
Bzgl. Gasrechnung geht es ja konkret darum, was der Vermieter ( evtl. nicht korrekt ) per Wohneinheit dabei konkret wie erfasst und abrechnet.
Auch der Verteilungsschlüssel ist insbesondere bei den reinen Heizkosten ein teils übles Thema in einem MFH. 50 Verbrauch zu 50 Wohnfläche ist sehr übel gegenüber 75 / 25.
(Energieausweis: Nur bei Neuvermietung oder Verkauf vorgeschrieben, sonst nicht.)
Schade,aber dann könnte das doch auf TE erst frisch in eine Altbau-Mietskaserne doch zutreffen, oder nicht. ( z.B. bei einem erst vor 1-2 Jahren neu gegründeten Mietsverhältnis? )
Ersteres, es handelt sich "vermutlich" um die Gasrechnung im direkten Vertragsverhältnis mit dem Gasversorger. Nicht um eine Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
Zweites. Da hast Du recht, bei "frischen" Mietverhältnissen muss das Teil "bei der Vermietung" präsentiert werden können. Wer das einfordert, muss befriedigt werden. Wer nicht fragt hat kein Interesse. Das Teil ist keine "Bringschuld".
Man kann den Energieausweis auch nicht nachträglich einfordern. Da bin ich mir juristisch aber völlig unsicher. Jura ist eins meiner Nebelgebiete.
Du hast sicher eine Abrechnung bekommen. Diese legst Du dem Jobcenter vor. Das sollte kein Problem darstellen.
Ja natürlich habe ich eine Abrechnung bekommen diese habe ich eingereicht . Daraufhin kam ein Schreiben zur Anhörung
Leg Abrechnung und das Schreiben des Versorgers über die Preiserhöhung vor. Aus beidem zusammen wird ja ersichtlich, ob der Verbrauch so gestiegen ist oder einfach die Preise.
Da Du die wesentlichen Details nicht schreibst gibt es nur die Antwort: Lege die Abrechnungen vor, fertig.
Es kommt aber auch darauf an, ob TE ggf. einer vorzeitigen Erhöhung der HK-Pauschale abseits des normalen Turnus' der regulären HK-Abrechnung zustimmte, oder nicht.