Obdachlos bei einem Freund was sind die nächsten Schritte?

Strandmupfel93  23.06.2023, 21:00

Wie alt bist du denn ?

mariojudah95 
Fragesteller
 23.06.2023, 21:02

20 und mache mir sorgen habe kein essen ein job würde nicht gehen wie soll ich das machen? ich werde montag zum jobcenter müssen.

4 Antworten

Kauf Dir eine Tageszeitung oder sieh Dich im Internet nach freien Stellen (vermutlich für Ungelernte) um. Und dann klapperst Du diese Firmen ab, zeigst Dich von Deiner besten Seite und hoffst, dass Dich da zügig einer einstellt!

Alles Gute und viel Erfolg wünsche ich Dir 🙌

ein job würde nicht gehen wie soll ich das machen? ich werde montag zum jobcenter müssen.

Den Weg zum Jobcenter kannst du dir sparen.

Erstens sind im Moment wohl noch deine Eltern unterhaltspflichtig, es sei den du hast schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. Das heißt das Jobcenter wird dir nur sagen das du dich an deine Eltern wenden musst.

Zweitens ist das Jobcenter generell nur für arbeitsfähige Zuständig. Wenn Job für dich aber keine Option ist, dann zahlt das Jobcenter nicht.


auchmama  24.06.2023, 09:33
Erstens sind im Moment wohl noch deine Eltern unterhaltspflichtig, es sei den du hast schon eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Warum bitte sollten denn die Eltern für ihr 20-jähriges erwachsenes Kind zuständig sein?

Mit 18 Jahren wird man in Deutschland doch bereits volljährig und das beinhaltet auch, dass man finanziell volljährig wird. Ein evtl. Unterhaltsanspruch an die Eltern besteht nur noch dann, wenn man sich in irgendeinem Ausbildungsabschnitt befindet (Schule/Ausbildung/Studium) dies auch zielstrebig verfolgt und man den Eltern einen berechtigten Anspruch nachweisen kann.

Tut man nichts, so hat man auch keinen Unterhaltsanspruch mehr und muss sich sein Geld durch einen Job selber verdienen. Man ist ja volljährig und somit für sein Leben selbst verantwortlich.

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Tand0r  24.06.2023, 09:44
@auchmama

Die Eltern sind bis zur Beendigung einer ersten Berufsausbildung grundsätzlich Unterhaltspflichtig. Ob das Kind volljährig ist oder nicht ist vollkommen irrelevant.

Wenn das Kind keinerlei Interesse an einer Berufsausbildung hat und weder Bewerbungen schreibt noch einer nachgeht können sie den Unterhalt einstellen.

Aber auch das Jobcenter wird dann keine Leistungen erbringen, den an der grundsätzlichen Unterhaltspflicht der Eltern ändert das nichts.

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auchmama  24.06.2023, 09:54
@Tand0r
Die Eltern sind bis zur Beendigung einer ersten Berufsausbildung grundsätzlich Unterhaltspflichtig. Ob das Kind volljährig ist oder nicht ist vollkommen irrelevant.

Ich frage es ungern, aber wenn Du davon so sehr überzeugt bist, dann kennst Du doch sicher auch einen Gesetzestext, wo das genau so deutlich und klar drin steht?

Wenn das Kind keinerlei Interesse an einer Berufsausbildung hat und weder Bewerbungen schreibt noch einer nachgeht können sie den Unterhalt einstellen.

RICHTIG!

Und das bereits am 18. Geburtstag und die Unterhaltspflicht erlischt genau an dem Tag auch - wenn das nun erwachsene Kind nix tut!!!

Aber auch das Jobcenter wird dann keine Leistungen erbringen, den an der grundsätzlichen Unterhaltspflicht der Eltern ändert das nichts.

Welche Unterhaltspflicht der Eltern?

Du widersprichst Dir selbst Absatz für Absatz selber. Bitte informiere Dich doch erst mal ausführlich zum Unterhaltsrecht und welche Pflichten man ab dem 18. Geburtstag hat. Wenn man jungen Erwachsenen vorgaukelt, dass ja Papa und Mama immer sorgen müssen, genau dann kommt sowas wie die Frage hier raus!

Wenn das Kind nach dem 18. Geburtstag nix tut, dann sind die Eltern raus aus der Nummer und sie können den Nachwuchs sogar vor die Tür setzen. Genau das ist die Realität und scheint hier passiert zu sein....

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Tand0r  24.06.2023, 10:02
@auchmama

Ich behaupte doch gar nichts anderes.

Aber Fragesteller geht offenbar davon aus das dann das Jobcenter einspringt.

Und das ist eben nicht so, den grundsätzlich sind eben die Eltern zuständig. Wenn die raus sind weil das Kind glaubt nur chillen zu können, ist deshalb noch lange nicht das Jobcenter zuständig.

Nur darum geht es.

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auchmama  24.06.2023, 10:12
@Tand0r
Und das ist eben nicht so, den grundsätzlich sind eben die Eltern zuständig. 

Nein, eben NICHT!

Die Eltern wären nur noch dann in einer evtl. Unterhaltspflicht, wenn das volljährige Kind seinen Pflichten (Schule/Ausbildung/Studium) nachkommt und diese Ausbildungsabschnitte auch zielstrebig verfolgt! Tut man ab dem 18. Geburtstag NIX von alledem, dann sind auch die Eltern nicht mehr zuständig!

Wenn die raus sind weil das Kind glaubt nur chillen zu können, ist deshalb noch lange nicht das Jobcenter zuständig.

Richtig!

Der FS ist nun in erster Linie für sich ganz alleine verantwortlich und genau das nennt man nun Lebenserfahrung......

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Tand0r  24.06.2023, 10:22
@auchmama

Du verstehst einfach nur nicht was mit "grundsätzlich zuständig" gemeint ist.

Es meint "Sie sind zuständig, es sei denn"

Hänge dich doch nicht an dem Wort auf, wir meinen doch das selbe.

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auchmama  24.06.2023, 10:34
@Tand0r
Du verstehst einfach nur nicht was mit "grundsätzlich zuständig" gemeint ist.

Dann erkläre es mir doch und bitte so, dass es sich mit der gültigen Gesetzeslage deckt.

"Grundsätzlich zuständig" ist ein 20-jähriger Volljähriger ganz alleine für sich selbst und auch für sein Tun und Handeln verantwortlich! Da beißt die Maus keinen Faden ab.....

Hänge dich doch nicht an dem Wort auf, wir meinen doch das selbe.

Wenn es so wäre, dann käme doch nicht immer die angebliche Zuständigkeit der Eltern ins Spiel.

Die Eltern sind raus!

Hier eine kleine Übersicht:

https://www.google.com/search?q=Unterhalt+vollj%C3%A4hriger+Kinder.+Kind+tut+nichts&ei=JqqWZIvzK8r3kwXmqLmIDA&ved=0ahUKEwiLnrWuv9v_AhXK-6QKHWZUDsEQ4dUDCBA&uact=5&oq=Unterhalt+vollj%C3%A4hriger+Kinder.+Kind+tut+nichts&gs_lcp=Cgxnd3Mtd2l6LXNlcnAQAzIFCCEQoAEyBQghEKABOgoIABBHENYEELADOgYIABAWEB46CAghEBYQHhAdOgQIIRAVOgcIIRCgARAKSgQIQRgAUMgIWJEkYKgnaAFwAXgAgAHnAYgByxKSAQYzLjEzLjGYAQCgAQHAAQHIAQg&sclient=gws-wiz-serp

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Tand0r  24.06.2023, 10:45
@auchmama

Es geht einzig und alleine darum das der Gesetzgeber davon ausgeht das eine Berufsausbildung von dem Kind angestrebt wird.

Daher sind die Eltern grundsätzlich Unterhaltspflichtig.

Das volljährige Kind das Unterhalt verlangt ist aber verpflichtet sein bemühen eine Berufsausbildung zu erlangen den Eltern nachzuweisen.

Das es das nicht tut gilt als juristischer Sonderfall, und der entbindet die Eltern eben von Ihrer grundsätzlichen Pflicht.

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auchmama  24.06.2023, 11:09
@Tand0r

In den Nachfragen steht doch aber explizit vom FS folgendes drin:

20 und mache mir sorgen habe kein essen ein job würde nicht gehen wie soll ich das machen? ich werde montag zum jobcenter müssen.

Somit sind die Eltern raus!

Selbst wenn es dem FS in einem Jahr doch noch einfallen würde, dass nun doch noch eine Ausbildung angestrebt wird, selbst dann lebt eine evtl. Unterhaltspflicht nicht einfach so wieder auf. Das Bestreben muss klar und deutlich schon immer da gewesen sein, sonst wird es schwierig:

Lies auch hier:

https://www.google.com/search?q=Vollj%C3%A4hriges+Kind+keine+Ausbildung+Unterhalt&sa=X&ved=2ahUKEwj6pcC_v9v_AhXDu6QKHX4eAWoQ1QJ6BAhIEAE#ip=1

Außerdem haben ALLE Eltern mit der Volljährigkeit ihrer Kids einen höheren Selbstbehalt. Eltern sind ja auch nicht alle Millionäre und es wird immer überprüft, ob Eltern überhaupt leistungsfähig wären. Gibts evtl. noch minderjährige Geschwister, dann werden auch die berücksichtigt und haben vor dem Volljährigen Priorität!

Genau aus diesen Gründen und weil das Unterhaltsrecht so sehr auf den Einzelfall bezogen ist, sollte man vorsichtig sein mit Aussagen wie "grundsätzlich sind die Eltern zuständig" - genau das trifft eben so nicht zu.... und schon gar nicht, wenn jemand mit 20 Jahren explizit schreibt "ein Job würde nicht gehen"!!!

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Job suchen und so dein weiteres Leben finanzieren.