Jobcenter BG vollzeitarbeiten?

2 Antworten

Das müsstest Du doch eigentlich schon wissen, wenn Du schon seit einigen Monaten arbeitest.

Dein Erwerbseinkommen darf nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, wenn Du genug anrechenbares Einkommen hast und damit deinen Bedarf selber decken kannst, fällst Du auch unter 25 Jahren automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus.

Zahlst dann deinen Mietanteil der Warmmiete, dazu den Anteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom und ggf. Internet usw.und wenn Du dich nicht selber verpflegst und versorgst noch ein angemessenes Kostgeld, musst Du dann mit deinen Eltern selber klären.

Wenn Du vollzeitbeschäftigt bist, solltest Du einkommensbedingt der Bedarfsgemeinschaft entfallen.

Anders sähe es ggf. aus, wenn Du noch in der Ausbildung bist.