Ausbildung,Wird Jobcenter verlangen das ich ein Anteil an Miete bezahlen muss?

6 Antworten

Verlangen kann dann nur deine Mutter etwas von dir, sie bekommt dann entsprechend deines anrechenbaren Einkommens weniger oder auch gar keine Leistungen mehr für dich.


Helin2615172892 
Beitragsersteller
 01.10.2021, 16:09

könntest du mir das bitte genauer erklären,kenne mich damit nicht wirklich viel aus.

isomatte  01.10.2021, 16:39
@Helin2615172892

Du hast bei deiner Mutter einen gewissen Grundbedarf.

Dieser liegt derzeit bei min. 357 Euro Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt und dazu kommt dann min.noch die halbe Warmmiete, wenn Du mit deiner Mutter alleine lebst.

Mal angenommen diese würde bei angemessenen 600 Euro liegen, dann läge dein Anteil bei 300 Euro und mit min.den 357 Euro Regelbedarf läge dein Bedarf bei angenommen 657 Euro im Monat.

In der Ausbildung unter 25 bekommt deine Mutter für dich ja derzeit min.erst einmal Kindergeld von 219 Euro !

Nun kommt es darauf an was Du laut Azubi-Vertrag an Bruttovergütung bekommst und was dann als Netto auf dein Konto.

Nach Paragraf 11 b SGB - ll kannst Du vom Brutto zunächst 100 Euro Grundfreibetrag geltend machen, dann ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag.

Würdest Du jetzt angekommen 600 Euro haben, dann läge dein Freibetrag bei 200 Euro, wenn Du dann angenommen 500 Euro Netto aufs Konto bekommen würdest, dann werden diese 200 Euro Freibetrag theoretisch davon abgezogen und es blieben dann voraussichtlich max.um die 300 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Mit deinem Kindergeld käme man dann auf angenommen max.um die 519 Euro anrechenbares Einkommen.

Dein Bedarf läge aber angekommen bei diesen 657 Euro, nach Abzug der 519 Euro blieben dann um die 138 Euro, die dir bis zur Deckung deines Bedarfs fehlen würden.

Die würde dann deine Mutter noch für dich an Aufstockung bekommen, die sie dann z.B.für deinen Anteil der Warmmiete von angekommen 300 Euro verwenden könnte.

Dann hätte sie praktisch dein Kindergeld von 219 Euro und die 138 Euro Aufstockung, zusammen angenommen um die 357 Euro.

Damit wäre dann z.B.dein Anteil der Warmmiete bezahlt und mit den 57 Euro könnte dein Anteil für den normalen Haushaltsstrom gezahlt werden und ggf. Internet usw.

Du hättest dann angenommen noch deine 500 Euro Nettovergütung die aufs Konto kommen und dann müsstest Du dich mit deiner Mutter auf ein angemessenes Kostgeld einigen, oder dich dann selber verpflegen und versorgen.

Was Du dann noch hast ist deine.

Wenn der anrechenbare Teil Deiner Ausbildungsvergütung Dein ALG 2 betraglich übersteigt, dann entfällst Du der Bedarfsgemeinschaft.

Andernfalls zahlt das Jobcenter nur weniger ALG 2 für Dich.

Wieviel Du dann von Deiner Ausbildungsvergütung Deiner Mutter geben mußt, müßt Ihr privat unter Euch regeln.

es wird darauf hinauslaufen das du deiner mum von deiner ausbildungsvergütung geben werden musst.

Grund ist einfach der das das Jobcenter ab Beginn deiner Ausbildung deinen mietanteil , Anteil zu den Heizkosten und deinen Regelsatz teilweise oder auch komplett nicht mehr zahlen wird.

kommt drauf an wie hoch deine ausbildungsvergütung ist.

Leider ist es so das du das bezahlen musst! Wen ihr nur zu zweit seid Dan teile die miete durch 2! Auch das Geld für dich fällt weg womit du selber Dein Kostgeld mit deiner Mutter aus wen sie dich weiter mitversorgen soll!

also zb miet 400 € Dein anteil 200 € Kostgeld zb 200€ Das ist immer noch günstiger als eine Eigne Wohnung! Da Brauchst du schnell erstmal bis 3000€

So wie ich es in Erinnerung habe, wird dein Einkommen mit verrechnet und deine Mutter wird weniger ALG2 für sich/euch erhalten. Demnach wäre es nur fair, wenn du ein Teil abgibst, da deine Mutter nach wie vor die selben Ausgaben hat (Miete, Strom, Internet, Handyverträge, Lebensmittel). Die Überweisung für die Miete wird weiterhin deine Mutter übernehmen, da der Vertrag für die Wohnung auf ihren Namen läuft.