Jemand umsonst bei sich wohnen lassen?

19Bernburg97  13.07.2024, 15:38

Sind Sie der Eigentümer des Hauses oder Mieter ?

Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 15:54

Eigentümer

5 Antworten

Warum schon wieder eine Steuerklärung machen - in den meisten Situationen kann dies Sinn machen dies freiwillig zu erledigen, selbst wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist.

Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist und du mit der Überlassung der Wohnung keinen Gewinn erzielt - musst du auch nicht abgeben. Du musst ihr nur eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, damit sie sich ummelden kann.

Die Räume sollten auch im Bauplan als Wohnraum ausgewiesen sein

Verbindlich beantworten kann dir die Frage vermutlich nur der Steuerberater, der deine Situation kennt.


Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 13:01

Also ich glaub dir dass es sinnvoll ist ich hab aber keine Lust darauf. Die Wohnung steht deshalb auch leer weil ich keine Lust auf irgend welchen Papierkram habe. Ich könnte die Wohnung auch für 1500 Euro vermieten. Aber ich hab darauf keine Lust. Ich will einfach meine ruhe.

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kabbes69  13.07.2024, 13:42
@Marco973

Hm, abgesehen vom Steuerlichen - du hast dann eine Mitbewohnerin - verträgt sich dies mit deiner Ruhe?

Auch wenn ich selbst auch froh war, dass meine Tante mir in einer ähnlichen Situation Unterkunft gewährt hat.- solltest du auch den Punkt bedenken.

Als Rentnerin macht Tante schon Jahren keine Steuerklärung mehr und hat die Nebenkosten bar kassiert. ;)

Tante würde mich aber jeder Zeit wieder aufnehmen.

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Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 13:51
@kabbes69

Ist doch eine abgetrennte Wohnung. Ich muss die ja nicht sehen.

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Dem Grund nach überlässt du der Frau die Wohnung kostenlos. Daher kann das Wohnverhältnis auch nicht als Mietverhältnis bezeichnet werden. Du könntest es aber auf Basis eines Leihvertrages machen, siehe § 598 BGB und folgende.

Unabhängig davon darf die Leihende sich an den Betriebskosten angemessen beteiligen. Damit werden keine versteuerbaren Einnahmen generiert. Das Finanzamt kann keine Ansprüche anmelden.


Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 19:02

Hallo Gerhart, danke für die Antwort. Ja so etwas wäre vielleicht eine gute Lösung. Ich möchte nur einfach keine Nachteile dadurch, dass ich schon etwas nettes für jemand mache. Diesen Leihvertrag kann ich zeitlich dann zb. auf ein Jahr begrenzen? Ich meine ich finde es verrückt in Deutschland. Es muss doch möglich sein seine eigenen Sachen jemand umsonst zur Verfügung zu stellen🥴 Ich möchte nur einfach keinen großen Aufwand damit haben. Also kein Papierkram. Die Wohnung hat einen Zwischenzähler. Also könnte ich den Strom 1 zu 1 berechnen Wasser und Heizung müsste ich dann auf die qm umlegen. Sie überweist mir dann die Nebenkosten und gut ist?

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Solltest du lieber nicht machen, das kann böse für dich enden, ich habe mal einen Link rausgesucht da wird das genau erklärt, hat mit den Steuern zu tun.

https://www.immobilien24.de/tipps-fuer-vermieter/mietfrei-wohnen/


Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 12:42

Also ich sehe da jetzt auch nichts problematisches in dem Text. Die Frage ist nur welche Pflichten ergeben sich für mich daraus. Also das Mädel verdient nur 800 Euro im Monat und die Wohnung könnte ich für 1500 kalt vermieten. Sie steht nur einfach schon Jahre frei weil ich keine Lust auf Mieter habe. Aber bevor sie obdachlos wird.

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Redekunst  13.07.2024, 13:20
@Marco973

Steuerlich ist es halt nicht so einfach, und die Immobilie nutzt sich halt auch ab

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Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 13:23
@Redekunst

Also bist du der Meinung ich sollte es besser lassen?

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Redekunst  13.07.2024, 13:25
@Marco973

Das Problem ist das die Person keine Angehörige ist, daraus ergeben sich dann halt ganz andere Steuerliche Bedingungen. Ich würde ehr eine kleine Miete zahlen lassen, als gar keine.

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Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 13:26
@Redekunst

Ja aber dann muss ich ja ne Steuererklärung machen. Und dann fragt mich das Finanzamt warum ich eine Wohnung die 1500 Euro Miete einbringen würde nur für 200 Euro vermiete. Ich lass es besser.

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Redekunst  13.07.2024, 13:29
@Marco973

Ja, und wie gesagt, die Immobilie nutzt sich in der Zeit ab, Nebenkosten kommen drauf, Reparaturen, und das ist dann von 200 Euro auch nicht zu decken

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Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 13:32
@Redekunst

Die Abnutzung der Immobilie ist mir egal. Ich wollte dem Mädel einfach etwas Gutes tun damit sie nicht unter der Brücke schlafen muss oder ihre Ausbildung abbrechen. Aber des wird mir alles zu stressig und ich finde es auch unlogisch dass ich niemand umsonst bei mir wohnen lassen kann. 😂

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peraspastra  13.07.2024, 13:44
@Marco973

"da wird das genau erklärt, hat mit den Steuern zu tun" – Du lässt dich doch wohl von dieser geballten Kompetenz (nichts für ungut, Redekunst) nicht stressen :D Das arme Mädel^^

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Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 13:49
@peraspastra

Ich werde es lassen. Geht mir jetzt schon alles auf die Nerven.

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Redekunst  13.07.2024, 14:26
@peraspastra

Sollte schon Kompetent sein, wir haben Vermieter in der Familie. Wo nimmst du den deine her?

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peraspastra  13.07.2024, 16:19
@Marco973

Ich kann es ja vollkommen verstehen, ich möchte allerdings nur nicht, dass es später heißt, der böse deutsche Staat hätte es verboten^^ Dass man einfach unsicher ist und dann doch lieber nichts macht, kann ich nachvollziehen.

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peraspastra  13.07.2024, 16:20
@Redekunst

Unter anderem aus dem Juraabschluss, selbst gemacht, nicht irgendwer in der Familie.

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Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 16:39
@peraspastra

Ich hab einfach keine Lust auf ämter, ärger oder sonst was. Hab oft genug die Erfahrung gemacht jemand zu helfen und am Ende war ich der Depp dabei. Wenn es ohne Probleme gehen würde hätte ich es gemacht. Aber so lasse ich es lieber.

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peraspastra  13.07.2024, 16:55
@Marco973

Es geht ohne Probleme. Aber lass es ruhig, sie wird ja wohl, wie praktisch jeder Mensch, irgendwo was finden.

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peraspastra  13.07.2024, 12:31

Was, das dort steht, hältst du denn hier für problematisch? So was zum Beispiel? "Aus Sicht eines Immobilieneigentümers ist es im Allgemeinen unproblematisch, Dritte mietfrei wohnen zu lassen."

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Redekunst  13.07.2024, 12:39
@peraspastra

Lese dir den Artikel mal ganz durch, dieser eine Abschnitt entspricht nicht den Kern der Aussage des Artikels

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peraspastra  13.07.2024, 13:01
@Redekunst

Du hast dich lediglich vom "reißerischen" Kern des Artikels mitreißen lassen, den sie in der Überschrift propagiert haben, damit er mehr Aufmerksamkeit erlangt. Tatsächlich ist es aber unproblematisch, wie eigentlich auch selbst sagen. Was soll denn böse enden? Dass Marco nichts steuerlich absetzen kann, was er sowieso nicht steuerlich absetzen könnte?

Der Abschnitt findet sich ziemlich am Ende des Artikels, also kann man davon ausgehen, dass ich ihn auch komplett gelesen habe^^

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Redekunst  13.07.2024, 13:23
@peraspastra

Nun müsste man aber auch beachten, das die Person keine Angehörige ist

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peraspastra  13.07.2024, 13:41
@Redekunst

Natürlich sind derartige Vereinbarungen besonders bei familiären Beziehungen üblich, sie lassen sich aber ebenso vor einem anderen Hintergrund treffen.

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peraspastra  13.07.2024, 16:20
@Redekunst

Nee, das ist ebenso einfach nur ein Zitat aus deinem eigenen Artikel.

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Wenn es nur um den Ausgleich der Nebenkosten geht, sollte das FA keinen Anspruch anmelden können. Du hast ja keine Gewinnerzielungsabsicht und erhebst keine Miete.


Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 12:49

Das Haus ist meins. Ich habe keine Rechnungen weil ich alles selbst machen kann.

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Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 12:34

Aber ergibt sich daraus schon die Pflicht überhaupt eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Weil darauf habe ich auch keine Lust.

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sumpfbub  13.07.2024, 12:37
@Marco973

Wenn Du keine Einnahmen mit der Wohnung hast, wäre das überflüssig.

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Eckengucker  13.07.2024, 12:44
@Marco973

Ähm "das Haus in dem ich wohne" gehört nicht dir? Daraus würde sich die Folge ergeben, dass der Vermieter einem Einzug zwingend zustimmen muss.

Wenn du als Immobilieneigentümer keine Steuererklärung machst, wie funktioniert dann die kostenreduktion bei dir? Setzt du bei Eigennutzung keine Handwerkerrechnungen ab, was ist mit der Vergünstigung bei energetischen Maßnahmen, was mit einer möglichen der Reduzierung der Grundsteuer, und vieles mehr?

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Das hat steuerrechtliche Nachteile für dich, Du hast ja keine Absicht einen Gewinn zu erzielen, somit kannst du auch keine Ausgaben, das Wohnobjekt betreffend, steuerlich geltend machen, z.B. Darlehenszinsen, Abschreibungen usw.

Laß dich nicht dazu hinreißen einen Scheinmietvertrag einzugehen. Dieser ist einmal sowieso nichtig, und kann sogar als Straftat geahndet werden, wenn dem Finanzamt Zahlungen vom Mieter an den Vermieter vorgegaukelt werden.

Oder bekommen ich dann schon wieder Probleme mit dem Finanzamt bzw. muss eine Steuererklärung machen?

Das lasse ich mal unkommentiert.


Marco973 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 12:53

Das Haus ist bezahlt und meins. Ich hatte wegen einer anderen Sache ärger mit dem Finanzamt da ging damals um die Pflege meiner Eltern. Und mit ärger meine ich dass ich das hin musste und was ausfüllen. Ich bin nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und mache es aktuell auch nicht. Die Wohnung hat 120 qm. Steht seit Jahren leer weil ich keine Lust auf Mieter habe. Aber theoretisch könnte ich 1500 Euro Miete dafür bekommen.

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