Jemand umsonst bei sich wohnen lassen?
Hallo, ich hab eine konkrete Frage. Habe bei mir im Haus, wo ich selbst wohne das Dachgeschoss frei, weil ich alleine bin.
Jetzt ist die Tochter einer Bekannten in einer Notlage. Freund hat sich von ihr getrennt, sie hat zwei kleine Hunde und ist in der Ausbildung und braucht dringend etwas wo sie hin kann.
Jetzt wäre die Frage kann ich ihr die Wohnung einfach so überlassen und sie beteiligt sich an den Nebenkosten. Oder bekommen ich dann schon wieder Probleme mit dem Finanzamt bzw. muss eine Steuererklärung machen? Hab irgendwelche Auflagen oder ähnliches?
Also es steht eh leer und ich Brauch es nicht. Aber ich will eigentlich auch meine ruhe in Bezug auf Arbeit die mir dadurch entsteht.
Vielleicht kennt sich jemand mit der Situation aus. Dankeschön
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Sind Sie der Eigentümer des Hauses oder Mieter ?
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Eigentümer
5 Antworten
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Warum schon wieder eine Steuerklärung machen - in den meisten Situationen kann dies Sinn machen dies freiwillig zu erledigen, selbst wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist.
Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist und du mit der Überlassung der Wohnung keinen Gewinn erzielt - musst du auch nicht abgeben. Du musst ihr nur eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, damit sie sich ummelden kann.
Die Räume sollten auch im Bauplan als Wohnraum ausgewiesen sein
Verbindlich beantworten kann dir die Frage vermutlich nur der Steuerberater, der deine Situation kennt.
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Hm, abgesehen vom Steuerlichen - du hast dann eine Mitbewohnerin - verträgt sich dies mit deiner Ruhe?
Auch wenn ich selbst auch froh war, dass meine Tante mir in einer ähnlichen Situation Unterkunft gewährt hat.- solltest du auch den Punkt bedenken.
Als Rentnerin macht Tante schon Jahren keine Steuerklärung mehr und hat die Nebenkosten bar kassiert. ;)
Tante würde mich aber jeder Zeit wieder aufnehmen.
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Dem Grund nach überlässt du der Frau die Wohnung kostenlos. Daher kann das Wohnverhältnis auch nicht als Mietverhältnis bezeichnet werden. Du könntest es aber auf Basis eines Leihvertrages machen, siehe § 598 BGB und folgende.
Unabhängig davon darf die Leihende sich an den Betriebskosten angemessen beteiligen. Damit werden keine versteuerbaren Einnahmen generiert. Das Finanzamt kann keine Ansprüche anmelden.
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Hallo Gerhart, danke für die Antwort. Ja so etwas wäre vielleicht eine gute Lösung. Ich möchte nur einfach keine Nachteile dadurch, dass ich schon etwas nettes für jemand mache. Diesen Leihvertrag kann ich zeitlich dann zb. auf ein Jahr begrenzen? Ich meine ich finde es verrückt in Deutschland. Es muss doch möglich sein seine eigenen Sachen jemand umsonst zur Verfügung zu stellen🥴 Ich möchte nur einfach keinen großen Aufwand damit haben. Also kein Papierkram. Die Wohnung hat einen Zwischenzähler. Also könnte ich den Strom 1 zu 1 berechnen Wasser und Heizung müsste ich dann auf die qm umlegen. Sie überweist mir dann die Nebenkosten und gut ist?
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Solltest du lieber nicht machen, das kann böse für dich enden, ich habe mal einen Link rausgesucht da wird das genau erklärt, hat mit den Steuern zu tun.
https://www.immobilien24.de/tipps-fuer-vermieter/mietfrei-wohnen/
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Also ich sehe da jetzt auch nichts problematisches in dem Text. Die Frage ist nur welche Pflichten ergeben sich für mich daraus. Also das Mädel verdient nur 800 Euro im Monat und die Wohnung könnte ich für 1500 kalt vermieten. Sie steht nur einfach schon Jahre frei weil ich keine Lust auf Mieter habe. Aber bevor sie obdachlos wird.
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Also bist du der Meinung ich sollte es besser lassen?
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Ja aber dann muss ich ja ne Steuererklärung machen. Und dann fragt mich das Finanzamt warum ich eine Wohnung die 1500 Euro Miete einbringen würde nur für 200 Euro vermiete. Ich lass es besser.
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Die Abnutzung der Immobilie ist mir egal. Ich wollte dem Mädel einfach etwas Gutes tun damit sie nicht unter der Brücke schlafen muss oder ihre Ausbildung abbrechen. Aber des wird mir alles zu stressig und ich finde es auch unlogisch dass ich niemand umsonst bei mir wohnen lassen kann. 😂
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"da wird das genau erklärt, hat mit den Steuern zu tun" – Du lässt dich doch wohl von dieser geballten Kompetenz (nichts für ungut, Redekunst) nicht stressen :D Das arme Mädel^^
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Ich werde es lassen. Geht mir jetzt schon alles auf die Nerven.
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Sollte schon Kompetent sein, wir haben Vermieter in der Familie. Wo nimmst du den deine her?
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Ich kann es ja vollkommen verstehen, ich möchte allerdings nur nicht, dass es später heißt, der böse deutsche Staat hätte es verboten^^ Dass man einfach unsicher ist und dann doch lieber nichts macht, kann ich nachvollziehen.
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Unter anderem aus dem Juraabschluss, selbst gemacht, nicht irgendwer in der Familie.
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Ich hab einfach keine Lust auf ämter, ärger oder sonst was. Hab oft genug die Erfahrung gemacht jemand zu helfen und am Ende war ich der Depp dabei. Wenn es ohne Probleme gehen würde hätte ich es gemacht. Aber so lasse ich es lieber.
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Es geht ohne Probleme. Aber lass es ruhig, sie wird ja wohl, wie praktisch jeder Mensch, irgendwo was finden.
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Was, das dort steht, hältst du denn hier für problematisch? So was zum Beispiel? "Aus Sicht eines Immobilieneigentümers ist es im Allgemeinen unproblematisch, Dritte mietfrei wohnen zu lassen."
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Lese dir den Artikel mal ganz durch, dieser eine Abschnitt entspricht nicht den Kern der Aussage des Artikels
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Du hast dich lediglich vom "reißerischen" Kern des Artikels mitreißen lassen, den sie in der Überschrift propagiert haben, damit er mehr Aufmerksamkeit erlangt. Tatsächlich ist es aber unproblematisch, wie eigentlich auch selbst sagen. Was soll denn böse enden? Dass Marco nichts steuerlich absetzen kann, was er sowieso nicht steuerlich absetzen könnte?
Der Abschnitt findet sich ziemlich am Ende des Artikels, also kann man davon ausgehen, dass ich ihn auch komplett gelesen habe^^
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Nun müsste man aber auch beachten, das die Person keine Angehörige ist
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Natürlich sind derartige Vereinbarungen besonders bei familiären Beziehungen üblich, sie lassen sich aber ebenso vor einem anderen Hintergrund treffen.
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Nee, das ist ebenso einfach nur ein Zitat aus deinem eigenen Artikel.
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Wenn es nur um den Ausgleich der Nebenkosten geht, sollte das FA keinen Anspruch anmelden können. Du hast ja keine Gewinnerzielungsabsicht und erhebst keine Miete.
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Das Haus ist meins. Ich habe keine Rechnungen weil ich alles selbst machen kann.
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Aber ergibt sich daraus schon die Pflicht überhaupt eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Weil darauf habe ich auch keine Lust.
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Ähm "das Haus in dem ich wohne" gehört nicht dir? Daraus würde sich die Folge ergeben, dass der Vermieter einem Einzug zwingend zustimmen muss.
Wenn du als Immobilieneigentümer keine Steuererklärung machst, wie funktioniert dann die kostenreduktion bei dir? Setzt du bei Eigennutzung keine Handwerkerrechnungen ab, was ist mit der Vergünstigung bei energetischen Maßnahmen, was mit einer möglichen der Reduzierung der Grundsteuer, und vieles mehr?
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Das hat steuerrechtliche Nachteile für dich, Du hast ja keine Absicht einen Gewinn zu erzielen, somit kannst du auch keine Ausgaben, das Wohnobjekt betreffend, steuerlich geltend machen, z.B. Darlehenszinsen, Abschreibungen usw.
Laß dich nicht dazu hinreißen einen Scheinmietvertrag einzugehen. Dieser ist einmal sowieso nichtig, und kann sogar als Straftat geahndet werden, wenn dem Finanzamt Zahlungen vom Mieter an den Vermieter vorgegaukelt werden.
Oder bekommen ich dann schon wieder Probleme mit dem Finanzamt bzw. muss eine Steuererklärung machen?
Das lasse ich mal unkommentiert.
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Das Haus ist bezahlt und meins. Ich hatte wegen einer anderen Sache ärger mit dem Finanzamt da ging damals um die Pflege meiner Eltern. Und mit ärger meine ich dass ich das hin musste und was ausfüllen. Ich bin nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und mache es aktuell auch nicht. Die Wohnung hat 120 qm. Steht seit Jahren leer weil ich keine Lust auf Mieter habe. Aber theoretisch könnte ich 1500 Euro Miete dafür bekommen.
Also ich glaub dir dass es sinnvoll ist ich hab aber keine Lust darauf. Die Wohnung steht deshalb auch leer weil ich keine Lust auf irgend welchen Papierkram habe. Ich könnte die Wohnung auch für 1500 Euro vermieten. Aber ich hab darauf keine Lust. Ich will einfach meine ruhe.