Jemand hat mein Auto beim Ausparken angefahren geh ich zur Versicherung oder zur Polizei?


03.03.2022, 14:10

Was ich noch anmerken sollte ich hab zu dem Zeitpunkt "Falsch geparkt" allerdings so das man selbst mit nem LKW hätte ausparken können ohne wo gegen zu Fahren. Ich war nur kurz ein par Minuten in der Bank Geld holen. Aber ich geh mal davon aus das man deshalb trotzdem nicht einfach anderer Leute Auto anfahren darf.

PalBeron  03.03.2022, 13:54

Welches Land?

KuroNeko0815 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 14:07

Deutschland, Baden Württemberg

15 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Unfallgegner hat Fahrerflucht begangen,auch wenn er einen Zettel hinterlassen hat.

Du gehst Zu Deiner Werkstatt und lässt einen Kostenvoranschlag machen.

Bzw.die schon veranschlagten 1400.- lässt Du Dir von dem Verursacher erstatten.

Als weitere Möglichkeit bietest Du die Regelung über die Versicherung an.

Macht der Unfallgegegner Probleme,kannst Du Ihn mal höflich erinnern,das er bereits Fahrerflucht begangen hat.Das würde die Polizei als Straftat verfolgen,und die Versicherung nimmt Regress in Höhe der vollen Reparaturkosten,wenn diese unterhalb der Regressgrenze sind.

Damit dürftest Du wohl leicht und pauschal an Deine Reparaturkosten kommen.

Achte darauf,das Du innerhalb von 10 Tagen ( schau in die Versicherungspolice ) den Schaden gemeldet haben musst,

sofern Du über die Versicherung regulieren lassen möchtest.

Wenn er ablehnt,kannst Du jederzeit


KuroNeko0815 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 14:19

Die 10 Tage sind wohl leider schon vorbei :(

1
Rutscherlebnis  03.03.2022, 14:19

über die Polizei gehen .

0
Rutscherlebnis  03.03.2022, 14:22
@Rutscherlebnis

Damit ist die Sache klar.Er kann nicht über die Versicherung regulieren.

Also,entweder zahlt er ,oder Du gehst über die Polizei.Wenn er nicht ganz dumm ist,geht er direkt zum Bankomat und wird sich freuen ohne Gerichtsverfahren und Geldstrafe davonzukommen.

0
Rutscherlebnis  03.03.2022, 14:28
@KuroNeko0815

Selbst die Fahrerlaubnis kann entzogen werden,was aber bei einem Parkrempler meistens nicht angeordnet wird.Aber ein Fahrverbot gibt es fast immer.Also,da hast Du wohl wirklich Schwein gehabt.Egal ist es hier,ob Du im Halteverbot oder sonstwie behindernd geparkt hattest.

1
Valnar52  03.03.2022, 14:22
Achte darauf,das Du innerhalb von 10 Tagen ( schau in die Versicherungspolice ) den Schaden gemeldet haben musst

Derartige Obliegenheiten betreffen den Versicherungsnehmer aber nicht den Geschädigten.

2

Hi, die Polizei hat damit nichts zu tun, schließlich liegt keine Straftat vor.

Deine Versicherungs auch nicht, denn der Unfallverursacher muss für den Schaden aufkommen.

Wenn er das selbst zahlen will und das auch tut, ist doch alles supi.

Ansonsten helfen ein Anwalt der wenn Du die Versicherung des Unfallverursachers kontaktierst.

Welche das ist, erfährst Du über den Zentralruf der Autoversicherer. Das Kennzeichen vom Unfallverursacher hast Du?

https://www.zentralruf.de/


KuroNeko0815 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 21:12

Ne kein Kennzeichen nur Handynummer und den Namen. Und zahlen will sie ja auch nicht, jedenfalls kommt es so rüber, 2 Wochen sind ja wohl genug um einen Schaden der Versicherung zu melden und mir Rückmeldung zu geben, sie hat ja extra meinen Namen und Telefon Nummer dafür aufgeschrieben. Ich denke sie versucht es aus zu sitzen und hofft es passiert nix.

0

Dass der Unfallverursacher hier Schwierigkeiten bezüglich seiner Versicherung macht, finde ich komisch. Ich rate dir, den Unfall auf jeden Fall der Polizei noch nachträglich zu melden. Außerdem solltest du den Unfallverursacher auch wegen Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB anzeigen.

Und für mögliche zukünftige Verkehrsunfälle rate ich dir, sofort die Polizei (110) zu rufen, selbst wenn es nur ein kleiner Blechschaden ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

KuroNeko0815 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 14:17

Ja in Zukunft werd ich das machen. War leider etwas unter Zeitdruck und konnte auf den ersten Blick auch keine Schäden feststellen weil mein Auto recht dreckig war zu dem Zeitpunkt. Als sie mir dann aber gesagt hat wo hab ichs gleich gesehn.

1

Geh zur Polizei! Dein 'Unfallgegner' hatte lange genug Zeit um in die Pötte zu kommen! Du kommst allein nicht weiter...

Nun ja, wenn nicht mal das Kennzeichen bekannt ist, dann hilft ja nur der Weg zur Polizei zwecks Feststellung der Identität.

Vermutlich werden die dann auch überprüfen, ob unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorliegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.