Jemand hat mein Auto beim Ausparken angefahren geh ich zur Versicherung oder zur Polizei?
Hallo,
jemand hat beim Ausparken mein Auto angefahren und einen Zettel hinterlassen. Ich hab die Person dann zurück gerufen und wir haben uns erst mal darauf geeinigt das ich in die Werkstatt gehe und dort mal frage was die Reparatur kostet und wenn es nur 100-200€ sind wir das privat klären. Nachdem ich dann eine grobe Einschätzung der Kosten hatte (ca. 1400€) und der Herr in der Werkstatt meinte als Geschädigter ist es meine Entscheidung wie das Geregelt wird hab ich die Person nochmals angerufen und ihr die Kosten genannt und dass ich das lieber über Versicherung klären möchte. Die Person war darüber dann gar nicht glücklich und meinte ich hätte ja ein recht altes Auto (bj. 98) und alles in allem kam es so rüber als wäre sie der Ansicht das passt so schon. Jedenfalls meinte ich zu ihr ich möchte es über Versicherung klären und hab gesagt sie soll es bitte ihrer Versicherung Melden und mir dann die Schadensnummer durchgeben (der Herr von der Werkstatt meine damit können die dann ein gutachten machen und loslegen etc.). Das ist jetzt fast 2 Wochen her und ich hab seit dem nix mehr von ihr gehört.
Meine Frage nun weil ich keinerlei Erfahrung bei sowas habe, gehe ich jetzt zur Polizei und Melde das oder gehe ich zu meiner Versicherung und Melde das? Oder Beides? Oder Meldet meine Versicherung das der Polizei? Bin bei der Württembergischen Teilkasko Versichert, weis ja ned ob das ne rolle spielt. Ich hab halt keinen Nerv aktuell mit der Person rum zu streiten sonst würd ich schon nochmal Anrufen...
Was ich noch anmerken sollte ich hab zu dem Zeitpunkt "Falsch geparkt" allerdings so das man selbst mit nem LKW hätte ausparken können ohne wo gegen zu Fahren. Ich war nur kurz ein par Minuten in der Bank Geld holen. Aber ich geh mal davon aus das man deshalb trotzdem nicht einfach anderer Leute Auto anfahren darf.
Welches Land?
Deutschland, Baden Württemberg
15 Antworten
Der Unfallgegner hat Fahrerflucht begangen,auch wenn er einen Zettel hinterlassen hat.
Du gehst Zu Deiner Werkstatt und lässt einen Kostenvoranschlag machen.
Bzw.die schon veranschlagten 1400.- lässt Du Dir von dem Verursacher erstatten.
Als weitere Möglichkeit bietest Du die Regelung über die Versicherung an.
Macht der Unfallgegegner Probleme,kannst Du Ihn mal höflich erinnern,das er bereits Fahrerflucht begangen hat.Das würde die Polizei als Straftat verfolgen,und die Versicherung nimmt Regress in Höhe der vollen Reparaturkosten,wenn diese unterhalb der Regressgrenze sind.
Damit dürftest Du wohl leicht und pauschal an Deine Reparaturkosten kommen.
Achte darauf,das Du innerhalb von 10 Tagen ( schau in die Versicherungspolice ) den Schaden gemeldet haben musst,
sofern Du über die Versicherung regulieren lassen möchtest.
Wenn er ablehnt,kannst Du jederzeit
Damit ist die Sache klar.Er kann nicht über die Versicherung regulieren.
Also,entweder zahlt er ,oder Du gehst über die Polizei.Wenn er nicht ganz dumm ist,geht er direkt zum Bankomat und wird sich freuen ohne Gerichtsverfahren und Geldstrafe davonzukommen.
Ok jetzt dachte ich schon ich hab die Arschkarte, puh Schwein gehabt :D
Selbst die Fahrerlaubnis kann entzogen werden,was aber bei einem Parkrempler meistens nicht angeordnet wird.Aber ein Fahrverbot gibt es fast immer.Also,da hast Du wohl wirklich Schwein gehabt.Egal ist es hier,ob Du im Halteverbot oder sonstwie behindernd geparkt hattest.
Hi, die Polizei hat damit nichts zu tun, schließlich liegt keine Straftat vor.
Deine Versicherungs auch nicht, denn der Unfallverursacher muss für den Schaden aufkommen.
Wenn er das selbst zahlen will und das auch tut, ist doch alles supi.
Ansonsten helfen ein Anwalt der wenn Du die Versicherung des Unfallverursachers kontaktierst.
Welche das ist, erfährst Du über den Zentralruf der Autoversicherer. Das Kennzeichen vom Unfallverursacher hast Du?
Ne kein Kennzeichen nur Handynummer und den Namen. Und zahlen will sie ja auch nicht, jedenfalls kommt es so rüber, 2 Wochen sind ja wohl genug um einen Schaden der Versicherung zu melden und mir Rückmeldung zu geben, sie hat ja extra meinen Namen und Telefon Nummer dafür aufgeschrieben. Ich denke sie versucht es aus zu sitzen und hofft es passiert nix.
Dass der Unfallverursacher hier Schwierigkeiten bezüglich seiner Versicherung macht, finde ich komisch. Ich rate dir, den Unfall auf jeden Fall der Polizei noch nachträglich zu melden. Außerdem solltest du den Unfallverursacher auch wegen Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB anzeigen.
Und für mögliche zukünftige Verkehrsunfälle rate ich dir, sofort die Polizei (110) zu rufen, selbst wenn es nur ein kleiner Blechschaden ist.
Ja in Zukunft werd ich das machen. War leider etwas unter Zeitdruck und konnte auf den ersten Blick auch keine Schäden feststellen weil mein Auto recht dreckig war zu dem Zeitpunkt. Als sie mir dann aber gesagt hat wo hab ichs gleich gesehn.
Du gehst zur GEGNERISCHEN Versicherung und meldest dort den Schaden, falls der das noch nicht gemacht hat. Deine eigene Versicherung und die Polizei haben damit nichts zu tun.
Wenn du die gegnerische Versicherung nicht kennst, kannst du diese unter Angabe des Kennzeichens und Schadentags unter 0800 250 2600 erfragen.
Allerdings kann es tatsächlich sein, dass bei einem solch alten Auto 1400€ schon ein wirtschaftlicher Totalschaden sind.
Den Namen ja der steht auch auf dem Zettel aber die Adresse nicht
Dann würde ich wirklich zur Polizei gehen. Und damit vl. vorher "drohen", dadurch bekommst du dann vl. doch die Infos die du brauchst.
Ich kenne leider Weder Kennzeichen noch Versicherung, sie hat nur einen Zettel hinterlassen auf dem steht das sie in mich rein gefahren ist, Fotos gemacht hat und ihre Handynummer hinterlassen hat.
Geh zur Polizei! Dein 'Unfallgegner' hatte lange genug Zeit um in die Pötte zu kommen! Du kommst allein nicht weiter...
Derartige Obliegenheiten betreffen den Versicherungsnehmer aber nicht den Geschädigten.