Jahrespersonalgespräch - Gehalt?
Hi,
Ich arbeite im öffentlichen Dienst seit ca. 2 Jahren bei einer Polizei als Schreibkraft etc. (Bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte).
Habe bald ein jahrespersonalgespräch mit meinem Chef und frage mich, ob ich das Thema Gehalt ansprechen darf. Ich bin in der Entgeltgruppe 4, obwohl ich eigentlich in 5 sein müsste, da ich ja eine abgeschlossene Ausbildung habe, was ja Voraussetzung für 5 ist. 4 ist ja für ungelernte bzw. angelernte Beschäftigte.
Darf man das Thema ansprechen?
Dann wollte ich ansprechen, dass ich manchmal nicht immer voll ausgelastet bin und ich vielleicht noch weitere Tätigkeiten übernehmen könnte.
Könnte man auch wünsche äußern, dass man einen höhenverstellbaren Tisch hätte? Obwohl, wenn man fast nur schreibt, kann man da wahrscheinlich auch nicht viel mitanfangen.
Bzw. dass man einen anderen Bürostuhl möchte, da ich bei meinem jetzigen teilweise Rückenschmerzen habe.
Worauf sollte man noch achten?
4 Antworten
Ja, du darfst das Thema Gehalt im Jahrespersonalgespräch ansprechen. Gerade weil du in der Entgeltgruppe 4 eingestuft bist, obwohl du eine abgeschlossene Ausbildung hast und eigentlich in Gruppe 5 sein solltest, ist es sinnvoll, das zur Sprache zu bringen. Es ist völlig in Ordnung, in einem sachlichen und respektvollen Ton nachzufragen, ob eine Überprüfung oder Anpassung deiner Entgeltgruppe möglich ist. Schließlich sollte deine Qualifikation entsprechend berücksichtigt werden.
Es ist auch eine gute Idee, darüber zu sprechen, dass du manchmal nicht voll ausgelastet bist und gerne mehr Aufgaben übernehmen würdest. Das zeigt Engagement und Bereitschaft, dich weiterzuentwickeln, was oft positiv aufgenommen wird.
Was die ergonomischen Wünsche betrifft, wie einen höhenverstellbaren Tisch oder einen besseren Bürostuhl, ist das ebenso legitim. Wenn du Rückenschmerzen hast, ist es sogar ratsam, das anzusprechen, da es deine Gesundheit und langfristige Arbeitsfähigkeit betrifft. Viele Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind bereit, ergonomische Lösungen zu bieten, um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu verbessern.
Worauf du achten solltest: Bereite dich gut vor, argumentiere klar und konstruktiv, und achte darauf, dass du deine Anliegen nicht als Beschwerden, sondern als Vorschläge für Verbesserung darstellst.
Das Thema Schreibtisch und Bürostuhl ist gar kein Problem, bei uns in der Kommune haben wir darauf sogar einen festgelegten Anspruch. Gerade wenn du gesundheitliche Probleme hast sollte sich da sicher auch bei euch ein Anspruch ableiten lassen. Das Thema Gehalt dürfte aber komplizierter sein. Ich weiß zwar, dass es da oftmals tarifliche Unterschiede zwischen Land und Kommune gibt, ganz so anders wird es bei euch aber wahrscheinlich nicht laufen. Bei uns ist jeder Stelle ein fester Stellenwert zugeordnet. Wenn diese Stelle von einem überqualifizierten Mitarbeiter ausgeübt wird ändert dies aber nichts. Auch in der freien Wirtschaft läuft das ja nicht anders- wenn du dich z.B. als studierter Wirtschaftswissenschaftler auf einen Verkäuferjob bewirbst bekommst du ja trotzdem nicht das Gehalt der studierten Fachkraft. Und bei uns im kommunalen Kita-Bereich arbeiten z.B. auch einige studierte Sozialpädagogen, bekommen aber trotzdem nur das Gehalt einer Erzieherin. Der richtige Weg zu mehr Gehalt wäre aber tatsächlich (theoretisch) durch zusätzliche Aufgaben möglich. Wenn dies Aufgaben wären die nach der tariflichen Systematik höherwertig sind kannst du eine Stellenwertüberprüfung beantragen. Ansonsten bleibt aber nur der Stellenwechsel.
Wenn Du Probleme mit der Büroausstattung hast, dann kann das Gesundheitsschäden hervorrufen; hier kann ein erheblicher Verstoß in Sachen Arbeitsschutz vorliegen. Sollte man sich weigern, Deiner Bitte nach passender Ausstattung stattzugeben, kannst Du das einfordern. Da ist die Berufsgenossenschaft Dein Freund.
In jedem Fall solltest Du auch mehr Geld fordern; schlimmstenfalls bleibt es beim bisherigen Gehalt. Was Du nicht forderst, wird man Dir nicht von selbst geben. Bremse Dich nicht selbst aus.
Ja das kannst du alles machen, da du einen Beamtenjob hast steht dir das auch zu und der darf dir das nicht verbieten
passt schon, du verlangst sachen die dir zustehen, das ist das mindeste
Sonst hab ich ja keine gesundheitlichen Probleme, aber der Stuhl ist nicht mehr der neueste.
Die Stelle war vorher, also die das vor mir gemacht hat, in Gruppe 5 eingestuft und sofort unbefristet.
Bei mir war die Stelle befristet, was aber schon länger unbefristet ist, und nur Gruppe 4, da die die Stelle erst nicht mehr wieder besetzen wollten.
Darf ich auch nach weiteren Aufgaben fragen?